http://anti-abzocke.blogspot.com/
ist ab sofort nur noch unter
http://gegen-abzocke.blogspot.com/ erreichbar.
Bitte besuchen Sie uns ab jetzt unter unseren neuen URL.
vzbv mahnt Online-Marktplatz Temu ab
vor 2 Tagen
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
19.03.2009
Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen für Telefonsex
Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma TRC Telemedia in Höhe von 75 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen eine bestimmte Telefonnummer angerufen und eine "kostenpflichtige Serviceleistung" in Anspruch genommen. In der kurze Zeit später verschickten Mahnung heißt es dann "von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen." Danach wird die Telefonnummer des Rechnungsempfängers und das Datum des angeblichen Anrufs angegeben. Der Rechungsbetrag beträgt dann inklusive Mahnkosten bereits 110 Euro.
Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht.
Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die genannte Festnetznummer nicht angerufen wurde und die Forderung unberechtigt ist. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale im anhang einen Musterbrief an.
Fragen zu diesen Rechnungen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Der Experte der Verbraucherzentrale ist montags von 10 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
VZ-RLP
Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle"
Das haben viele Anrufer schon erlebt: Eine freundlich klingende Bandstimme behauptete, ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com hinterlegt. Wer der Aufforderung gefolgt war und seine Daten dort eingab, war schon in die Falle getappt. Für ein auf diese Weise angeblich abgeschlossenes Abo über zwei Jahre versuchte die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH mit Sitz in Eschborn schließlich 216 Euro einzutreiben.
Unzählige Verbraucher hatten sich 2008 nicht nur bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sondern bundesweit darüber beschwert, dass die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sehr aggressiv Forderungen für vermeintlich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen geltend macht.
"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont Dittrich.
Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben. Mit mehr als deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter des Verbraucherschutzsenates am OLG zum Ausdruck gebracht, dass in solch gravierenden Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle im großen Stil Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senates rechtlich nicht bestünden. Insbesondere berücksichtigte das Oberlandesgericht, dass die mutmaßlichen Forderungen mit ganz erheblichem Nachdruck und fragwürdigen Methoden verfolgt werden. Das konnte auch von der Verbraucherzentrale Sachsen in der Verhandlung vor dem OLG anhand konkreter Fälle verdeutlicht werden. Insbesondere hätten die auf der Seite "nachbarschaftspost.com" eingeloggten Kunden zweifelsfrei keinen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich Zahlungspflichten ergeben, so das Gericht. Das gemeinsame Vorgehen hat sich gelohnt", freut sich Bettina Dittrich. "Wer zu Unrecht abkassieren will, wie die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, wird künftig mehr Gegenwind verspüren.