Um so verwunderlicher ist es, dann es trotzdem zwei Fälle gab, wo diese Firmen es wirklich versuchten.
Gut, zwei Fälle bei zig-, wenn nicht hunderttausenden von Betroffenen sind nun wirklich keine erschreckend hohe Zahl. Dennoch fragt man sich doch, wie diese Firmen auf die Idee kamen, sie hätten mit diesem Geschäftsmodell auch nur die geringste Chance, diese Beträge einzuklagen!?
Vermutlich fragten sich das auch die Richter und so gingen beide Klagen eindeutig zu Gunsten des Verbrauchers aus; es muss (wie zu erwarten war) nicht gezahlt werden.
Siehe Amtsgericht Hamm (26.03.2008, Az. 17 C 62/08), sowie
Amtsgericht München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06)
Die Seite smsfree100.de, um welche es im erstgenannten Urteil geht, fand auch schon mediale Aufmerksamkeit; z.B. bei Bizz in der Rubrik "Fass ohne Boden":
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