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Freitag, 14. November 2008

Freiheitsstrafe gegen Internet-Abzocker

Wie man sich doch täuschen kann. Im ersten Prozesstag liess der Angeklagte noch verlauten:
"Ich dachte, das wäre legal. Das machen doch alle so."
Ein deutliches Zeichen setzte jetzt das Jugendschöffengericht in Flensburg.
Es verurteilte den damaligen Verantwortlichen für die Webseite Tricky.at zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Auch wenn einigen eine Bewährungsstrafe zu gering erscheinen mag, sei positv zu bewerten, dass das Gericht bei dieser Abzocke den Straftatbestand des Betruges und versuchten Betruges erkannte.
Dazu ist diese Bewährungsstrafe auch auf das Alter des heute 22jährigen zum Tatzeitpunkt(19 Jahre), sowie vermutlich auch den schwierigen Lebensumständen des Täters zurückzuführen.
Dazu handelte es sich hierbei um einen eher kleinen Fall von Abzocke, bzw. (jetzt offiziell) Betrug.
Es sind "nur" 500 Strafanzeigen eingegangen. Bei anderen "Projekten" ist von der zehnfachen bis zwanzigfachen Menge die Rede, die z.B. bei der StA Frankfurt/Main ganze Räume füllen.

Dazu sei Tim O. viel Spass bei der zivilrechlichen Wiedergutmachung der geschädigten Betrugsopfer gewünscht.

Mehr zu diesem Urteil und über das armseelige Leben eines Internet-Abzockers:
http://www.shz.de/home/top-thema/article//tricky-das-psychogramm-eines-abzockers.html

Abgesehen von der Freiheitsstrafe, haben diese Machenschaften den damaligen Betreiber von tricky.at zu seiner Wirkungszeit übrigens auch schon das "Fass ohne Boden" eingebracht:

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