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Mittwoch, 16. Juli 2008

Verbraucherschützer gehen gegen Klingelton-Abzocke vor

Mehrere Anbieter, die Klingetöne, Logos und Spiele fürs Handy anbieten, sind wegen irreführenden Preis- und Leistungsangaben ins Visier der Verbraucherschützer und der Wettbewerbszentrale geraten und wurden abgemahnt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte.

Die Anbieter warben plakativ mit Worten wie "Gratis", "kostenlos" und ähnliches, welches dem Verbraucher von einem kostenfreien Angebot ausgingen liess. Versteckt(z.B. in der Fussnote) befand sich jedoch im Kleingedruckten ein Hinweis, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt.

Besonders brisant an der Sache ist, dass die Verbraucher kaum eine Chance hatten, sich gegen diese meist ungerechtigten Forderungen zu wehren, schliesslich wurden diese Gelder gleich über die Handyrechnung inkassiert.
Um die Zahlung, welche durch diese unlauteren Praktiken zustande gekommenen ist zurück zubekommen, müsste der Verbraucher i.d.R. den Klageweg gestreiten, was natürlich viele scheuen.

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