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Freitag, 23. Januar 2009

DSW siegt gegen Internet-Abzocker - Gericht bejaht Gewinnabschöpfung

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) ist erfolgreich in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gegen zwei unseriöse Firmen vorgegangen.
- Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) -
Hierbei handelt es sich um die Genealogie Ltd., Betreiberin von www.genealogie.de, sowie die NETContent Ltd., Betreiberin von z.B. www.grafikarchiv.com, www.gedichteserver.com, www.routenplaner-server.com und www.kochrezepte-server.com.

Das Gericht verbot diesen Firmen weiterhin Dienstleistungen mit verschleierter, unzureichender Preisangabe anzubieten. Die Preisangaben müssen dem Angebot eindeutig zuzuordnen, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein.

Auf Grund der arglistigen Täuschung zu Lasten der Verbraucher, bejahte das Gericht einen Gewinnabschöpfungsanspruch gegen die Beklagten.
"Die Beklagten müssen nun ihrer Auskunftsverpflichtung nachkommen, damit der zu Lasten von Internetnutzern rechtswidrig erzielte Gewinn schnellstmöglich an den Bundeshaushalt abgeführt werden kann.“
, so Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW.
( Zum vollständigen Bericht der Wettbewerbszentrale )


Dass man vor wenigen Tagen vor Gericht stand und dort kläglich scheiterte, scheint die unterlegene NETContent Ltd. allerdings nicht davon abzuhalten weiterhin zu versuchen, durch massiven Druck ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben, wie man an frischen Blog-Einträgen des Rechtsanwaltes Udo Vetter sieht, der von der Anwältin Katja Günther im Auftrag der NETContent Ltd., wie auch im Auftrag der Online Content Ldt., welche nach dem gleichen unseriösen Prinzip der NETContent Ldt. arbeitet, penetrant belästigt wird.


Auch die Presse wurde in der Blüte ihres Treibens bereits auf die besagten Firmen aufmerksam.
Das "Fass ohne Boden" für die NETContent Ltd.


WDR-Markt über Genealogie.de

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