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Dienstag, 27. Januar 2009

Inkassounternehmen Euroliquid OHG mahnt für www.sexsmsflat.com

Bereits vor einigen Monaten warnte Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn auf seinem Blog vor der Abzockmasche des Polnischen "Anbieters" Mobile Gateway Poland und seiner Seite sexsmsflat.com und stellte anhand des Beispieles einer betroffenen Verbraucherin deutlich klar:
Sollte sie Rechnungen bekommen, muss sie diese nicht zahlen und sollte sich auch nicht durch Mahnungen einschüchtern lassen!

Wie zu erwarten war, werden jetzt die ungerechtfertigten Forderungen eingetrieben und gehofft, dass sich möglichst viele unkluge Reingefallende finden, die sich von den Inkassoschreiben beeindrucken lassen und zahlen.
Wie die MVRegion in ihrer Onlineausgabe berichtet, führt den Inkassoauftrag übrigens der auch in der Vergangenheit schon auffällige Inkasso-Dienst Euroliquid OHG aus.
Die Euroliquid OHG dürfe Opfern der Happy Passion GmbH, sowie der ermittelnden Staatsanwaltschaft in diesem Fall, bereits bekannt sein. Auch die Räumlichkeiten der Euroliquid OHG wurden damals durchsucht:
Doch für die Hartnäckigen unter den Kunden soll das dreiste Trio eine Inkassofirma beauftragt haben. Auch deren Geschäftsräume in Werl wurden jetzt durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht derzeit davon aus, dass die beiden Geschäftsführer die Gelder nicht gutgläubig eingetrieben haben, sondern von der betrügerischen Masche hätten wissen können. Immerhin, so erklärt der Anklagesteller in den Unterlagen, habe er selbst das Inkassobüro über die Machenschaften von Happy Passion informiert.
Dass es sich bei dem Inkassobüro aus Werl um die Euroliquid OHG handelt, geht aus diesem Beitrag auf rotglut.org hervor.

Sollten auch Sie zu den Opfern der Abzockmasche der Seite sexsmsflat.com und der Betreiberfirma Mobile Gateway Poland gehören, nehmen Sie sich den Rat der Juristen Ronny Jahn zu Herzen; lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht!

Für alle verunsicherten Reingefallenden, die die Meinung eines Juristen nicht beruhigt, sei hier eine zweite zitiert:
Kunden, die bereits eine Rechnung erhalten haben, rät Rechtsanwalt Heer zum Gegenangriff: "Da aus meiner Sicht gerade kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, muss auch nichts gezahlt werden. Auch das sogenannte Kleingedruckte auf der Homepage des polnischen Anbieters hat keine rechtlich relevante Bedeutung.

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