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Sonntag, 15. Februar 2009

Verbraucherschützer warnen vor "Erlebnis-Auktionshäusern" wie swoopo, 1234holsdir, luupo ect.

Laut dem Nachrichten-Magazin Focus warnen Verbraucherschützer vor neuartigen Auktionshäusern, bei denen man, im Gegensatz zu den üblichen Aktionshäusern wie Ebay, bereits für das Abgeben eines Gebotes zahlen müsse, wie z.B. bei Hammerdeal, Luupo, Swoopo, 1234holsdir oder Rabattschlacht.
Diese Auktionen sind wie Glücksspiele
so Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen gegenüber dem Magazin Focus .
Diese "Erlebnis-Auktionshäusern", wie der Betreiber von Swoopo seine Plattform selber beschreibt, seien nach Ansicht der Verbraucherschützer keineswegs dazu geeignet, gezielt günstig Produkte zu erwerben. Unter Umständen zahle der Käufer am Ende viel mehr als nötig, während das Auktionshaus ein Vielfaches des Kaufpreises einnehme.

(Negative) Meinungen von Verbrauchern über diese neuartigen Auktionshäuser, finden sich im Netz bereits zu Genüge, wie z.B. diese:

Leider bin ich auf die vermeintlichen Schnäppchen reingefallen, und habe mich bei swoopo. de angemeldet. Gott sei Dank habe ich aber nur 10€ eingesetzt, die wohl schneller verdampfen, als ich gucken kann. Mehr werde ich auf keinen Fall einsetzen. Wenn das Geld verbraucht ist, kündige ich sofort mein Account!
Echt raffiniert gestaltet die Seite, sieht auf dem ersten Blick verlockend aus. Letztendlich gewinnt sowieso swoopo, ist also ein reines Glücksspiel, und meines Erachtens Abzocke(Ein Gebot kostet 50Cent, diese Gebote müssen vor dem Bieten gekauft werden). Die Tatsache, dass keine Profile ersichtlich sind, man also gar nicht nachvollziehen kann, wer gewonnen hat, oder Gebote künstlich geboten wurden, spricht doch für sich. Viel zu wenig Transparenz, was swoopo da anbietet!
Also Leute, Hände weg von diesem Verein, reicht schon, dass ich so blöd war!
Lasst euch nicht die Kohle aus der Tasche ziehen!
Oder hat von euch schon einer dort gewonnen? Garantiert nicht! Da spiele ich lieber Lotto!
Sehr schön zusammengefasst, ist das Konzept dieser neuartigen Auktionshäuser am Beispiel swoopo.de auf dieser Seite:
Und hier das Erfolgsrezept von Swoopo:

1.Man nehme bekannte Markenartikel - vorwiegend aus dem Elektronikbereich

2. Man ködere mit exorbitant günstigen Schnäppchenpreisen die potentiellen Käufer, die zunächst noch nicht so ganz hinter das Gebotssystem steigen

3. 1-cent- bzw. 10-cent-Gebote verkaufe man für einen Preis von 50 cent

4. Nun werden die Punkte 1 bis 4 gut vermengt und mit jedem Gebot die Auktionslaufzeit um 15 Sekunden verlängert.

5. Das ganze lässt man dann ein paar Tage gehen und fertig ist die Multiplikation des eigentlichen Ladenpreises.

6. Der Käufer mit dem bei Ablauf höchsten Gebots bekommt nun sein Wunschgerät zu einem vermeintlichen Bruchteil des Ladenpreises.

7. Die Rechnung für die Ersparnis, sowie für die nicht unbeträchtlichen Gewinne von Swoopo bezahlen die Mitbietenden, die zuletzt leer ausgehen.

Donnerstag, 12. Februar 2009

Akte09 berichtet erneut über Anwältin Katja Günther - Mitlerweile auch für die Polyphem Media Ltd. aktiv

Die Münchener Anwältin Katja Günther war schon vielfach Thema in unzähligen TV-Berichten, in denen es um unlautere Geschäftspraktiken im Internet ging, bei denen die Verbraucher erst durch Arglist in die Kostenfalle gelockt wurden und dann mit harschen Drohungen versucht wurde, diese ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben.

Nachdem die Dame bisher vorallem dafür bekannt war, für die Online Content Ltd., sowie die Online Service Ldt. zu mahnen, nutzt jetzt auch die Polyphem Media Ltd., Beteiberin von Abzockseiten wie www.mein-programm.tv, www.simsen-ohne-ende.de, sowie www.nimimit.de, die Dienste der Katja Günther.

Jetzt berichte erneut Sat1 Akte09 über Katja Günther und ihre neue Tätigkeit.
Teil 1:


Teil 2:

Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet

Am 02.02. berichtete das ZDF-Magazin WISO über Internet-Abzocke; hier aufgeführt an dem Beispiel von www.opendownloads.de (mitlerweile aktiv als top-of-software.de der Antassia GmbH).

Betroffene können Inhalt der Sendung und zu treffenden Konsequenzen hier nachlesen, bzw. hier den Beitrag als Video ansehen.

Auch auf die immer wieder gestellte Frage, wie man sich verhalten sollte, sofern man in so eine Abzock-Falle getappt ist, werden klare Anweisungen vom Juristen Markus Saller gegeben:

Wie reagieren?

Aller Erfahrung nach reagieren die Anbieter auf die Musterbriefe der Verbraucherschützer inhaltlich überhaupt nicht. Die verweisen in ihren Schreiben auf Rechtstatbestände, die nicht auf den Fall zutreffen, oder hantieren wahllos mit juristischen Fachbegriffen. Von diesen muss sich kein Verbraucher abschrecken lassen. So wird etwa damit gedroht, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich ein Minderjähriger unter Angabe eines falschen Geburtsdatums angemeldet hat. Eine Drohung, die substanzlos ist.

Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren. Eine kurze Internetrecherche wird meist belegen, dass man nicht alleine ist. Das Inkasso betreiben seit Jahren auch einschlägig bekannte Anwälte, gerne aus Osnabrück(Olaf Tank; d. Red.) oder München(Katja Günther; d. Red.). Auch diese drohen damit, dass Sie "ihrem Mandanten empfehlen werden, juristische Schritte einzuleiten." Auf solche juristischen Schritte wartet Markus Saller.

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid,fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.


Nach dem gleichen Muster aufgebaute Abofallen sind www.99downloads.de und www.win-loads.net. Auch hier kann man getrost die genannten Verhaltensweise anwenden, welche bzgl. Opendownload.de genannt werden.
Alle Schreiben, egal ob sie von einem Anwalt, der Firma oder einem Inkassobüro kommen, ignorieren. Nur für den äusserst unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, heisst es diesen fristgerecht innerhalb von 14Tage zu widersprechen.

Update:
Der angesprochene ZDF WISO-Bericht auf youtube:



Update:

Mitlerweile wurde auch gerichtlich bestätigt, dass kein wirksamer Vertrag mit dieser Abzockseite zu Stande kommt, somit der Verbraucher auch nicht zahlen muss:
LG Mannheim, Urt. v. 14.01.2010, Az. 10 S 53/09


In einem weiteren Zivilverfahren, bei dem ein Verbraucher die ihm für seinen Anwalt entstandenen Kosten von dem Inkassoanwalt der Abofallen-Betreiber zurück erstattet haben wollte, wertete das Amtsgericht Marburg die Geltendmachung dieser ungerechtfertigten Forderungen gar als Beihilfe zu einem versuchten Betrug:
(..)"als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege" hätte Olaf Tank nach Einschätzung des Gerichtes erkennen müssen, "dass er eine offensichtliche Nichtforderung" einzutreiben versuchte. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug"

AG Marburg (91 C 981/09)

Samstag, 7. Februar 2009

Alexander Henning zockt unter neuer Firmenadresse weiter ab

Nachdem unzählige Medien, wie z.B. heise, die Süddeutsche und onlinekosten.de über die Abzock-Masche von Alexander Henning berichteten, schien es, als sei er zur Vernunft gekommen, was aber bei der bekannten Vorgeschichte des Alexander Henning vermutlich ein naiver Gedanke wäre.
Nach den vielen Pressemeldungen über software-stream.de waren plötzlich keine Anmeldungen auf dieser Abzockseite, über welche er Verbraucher in die Abzockfalle lockte und darüber hinaus noch manipulierte Software verbreitete, mehr möglich.
Doch wer dachte, der Spuck wäre vorbei, der irrte leider.


Auch die Ostsee-Zeitung berichtete über software-stream.de und schrieb:
Nach Angaben von Anwohnern soll der durch das Impressum als Betreiber ausgewiesene Alexander Hennig das Haus fluchtartig geräumt haben. Unter der kostenpflichtigen Service-Telefonnummer ließ sich ebenfalls kein Kontakt zu der Firma herstellen.

Mitlerweile wissen wir vermutlich, wo Alexander Henning hin ist; vielleicht zu der neuen Adresse seiner Firma?
Statt seine unlauteren, wenn nicht gar kriminellen Praktiken zu unterlassen, hat sich lediglich die im Impressum angegebene Firmenadresse geändert.
Alte Firmenadresse:
onTheRoad Networx
Osloer Straße 40
18107 Rostock

Neue Firmenadresse:
onTheRoad Networx
Rövertannen 21b
18273 Güstrow

Abgesehen von der Adresse, scheint sich allerdings nicht viel geändert zu haben.
Wie bereits hier berichtet wurde, bekommen Nutzer die über Google auf die Seite stossen keinerlei Preisangabe zu Gesicht.

Sofern die Nutzer dann überrascht eine Rechnung bekommen und die Seite normal mit dem Browser aufrufen, um diese zu begutachten, ist auf einmal eine Preisangabe und eine Widerrufsbelehrung da. So hofft Herr Henning wohl, dass die reingefallenden Verbraucher in der Annahme sind, dass sie die Preisangabe, welche Sie nie zu Gesicht bekamen, übersehen haben und auf Grund dieses Umstandes auf die dumme Idee kommen, zu zahlen.