Die Münchener Anwältin Katja Günther war schon vielfach Thema in unzähligen TV-Berichten, in denen es um unlautere Geschäftspraktiken im Internet ging, bei denen die Verbraucher erst durch Arglist in die Kostenfalle gelockt wurden und dann mit harschen Drohungen versucht wurde, diese ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben.
Nachdem die Dame bisher vorallem dafür bekannt war, für die Online Content Ltd., sowie die Online Service Ldt. zu mahnen, nutzt jetzt auch die Polyphem Media Ltd., Beteiberin von Abzockseiten wie www.mein-programm.tv, www.simsen-ohne-ende.de, sowie www.nimimit.de, die Dienste der Katja Günther.
Jetzt berichte erneut Sat1 Akte09 über Katja Günther und ihre neue Tätigkeit.
Teil 1:
Teil 2:
Donnerstag, 12. Februar 2009
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5 Kommentare:
Ulrich Meyer ist in seiner Sendung vom 10.02.09 wohl nun endgültig belehrt worden und wird das Thema Katja G. vermutlich nicht wieder aufgreifen (wetten?).
Denn:
An der Sache ist nichts Rechtswidriges! Das haben jedenfalls Justiz, Anwaltskammer und Bank (Sparkasse) in bemerkenswerter Einmütigkeit festgestellt.
Es handelt sich um eine clevere und damit beispielhafte Geschäftsidee, für jedermann - besonders aber für Rechtsanwälte - geeignet :
Man braucht einen leistungsfähigen Drucker, eine Adress-CD, eine Cuvertier- und Frankiermaschine, ein bisschen Software und eine Legende (Gewinn, Abo o.ä.), sonst nichts. Die wahlweise verlockend, nachdrücklich oder einschüchternd - drohend geforderte Summe liege so zwischen 50 (Friedrich Müller, Wien) und 150 Euro (K.G. und andere Mahnexperten). Wie gesagt, juristisch nicht anfechtbar.
Komme bitte niemand mit Begriffen wie Anstand und Moral, damit kann man jedenfalls kein Geld verdienen. „Verwerflichkeit“ ist zwar unangenehm, aber nicht verboten…
@Vorredner:
Haben Sie den Bericht und die getroffenen Aussagen verstanden?
Keiner der genannten Institutionen hat bestätigt, dass an dem Verhalten nichts Rechtswidriges wäre.
Im Gegenteil hat grade erst das OLG Frankfurt geurteilt, dass Firmen für die Frau Günther mahnt, vorsätzlich die Verbraucher arglistig täuschen und eine Offenlegung der somit erschlichenen Einnahmen zwecks späterer Abschöpfung bejaht.
Rechtswidrig ist das Ganze so oder so, zumindnest in Sachen UWG. Es besteht lediglich die Frage, in wie weit es auch strafrechtlich relevant ist.
Einverstanden!
Der Satz
"An der Sache ist nichts Rechtswidriges!"
muss ersetzt werden durch:
"Wir können nichts tun"...
...Das haben jedenfalls Justiz, Anwaltskammer und Bank (Sparkasse) in bemerkenswerter Einmütigkeit festgestellt.
Nun gab es gestern (12.05.09)einen neuen Akte09-Bericht, wieder so eine Lachnummer für Frau G., wie man an ihrer Mimik deutlich erkennen konnte...
Ich habe vorgestern auch eine Zahlungserinnerung von "online-downloaden.de bekommen, die per "Infopost" zugestellt wurde. Anscheinend werden hier Abzock-Drohbriefe im großen Stil verschickt. Ich war nie auf dieser Internetseite gewesen! Angeschrieben wird mein ex-Mann der schon seit einem Jahr nicht mehr bei mir wohnt, sein Name steht aber am Briefkasten, weil ich noch den Doppelnamen führe! Da wir ein gutes Verhältnis haben, habe ich ihn gleich angerufen. Er beteuert auch, nichts heruntergeladen zu haben!! Der Geschäftsführer Michael Bardenhagen ist laut meiner Internetrecherche wirklich ein illelgaler Vogel!! Wir werden auf keinen Fall zahlen. Ich kann nur allen Betroffenen raten und alle bitten, immer auch die Bank anzuschreiben und um Prüfung der Seriösität des Konto, das auf der Mahnung vermerkt ist, anzuschreiben. In meinem Fall ist es die Postbank. Habe sie angeschrieben und sie werden es prüfen wurde mir versichert.
Diese linken Vögel. Könnte mich nur ärgern, dass nicht endlich einmal die Gesetzt dahingehend geändert werden, soetwas gleich auszumerzen. Wenn es mir reicht, werde ich auch Anzeige erstatten.
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