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Freitag, 15. August 2008

wie-schlau-bin-ich.com - Fallen Sie beim IQ-Test nicht durch

Nachdem mit immer wieder neuen englischen Limited-Gesellschaften ein Flensburger Abzock-Imperium die Verbraucher "beglückte", taucht nun plötzlich eine "Mind Line Media Ltd." mit der Seite www.wie-schlau-bin-ich.com auf.
Die Seite erinnert stark an bereits vorhandene IQ-Test-Abzocke wie wie-schlau-bist-du.com, bzw. ist mit dieser identisch.
Auch dort waren stets Flensburger Adressen als deutsche Kontakadresse angegeben.
In beiden Fällen soll dieser IQ-Test, wie es ihn bei seriösen Anbietern kostenlos im Netz gibt, insgesamt irrwitzige 288 Euro(2 x 144) kosten.

Der Preis ist in den AGB und in der Fussnote versteckt. Die Preisangabe reicht also in keiner Weise aus.
Wie bereits das Amtsgericht München, wie auch das Amtsgericht Hamm urteilten, ist bei Kostenangaben dieser Art diese Klausel als überraschend , ungewöhnlich und somit unwirksam zu werten und der Verbraucher somit nicht zahlen muss.
Siehe Amtsgericht Hamm (26.03.2008, Az. 17 C 62/08), sowie
Amtsgericht München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06)

Das ändert meistens aber nichts dadran, dass von Betreibern solcher Seiten mit massivem Druck versucht wird, diese ungerechtfertigen Forderungen einzutreiben, in der Hoffung, dass die Betroffenen aus Angst und Unwissenheit bezahlen.

Die Frage, "wie schlau bin ich" beantwortet dieser Test daher letztendlich doch. Ganz Schlaue, melden sich dort erst gar nicht an. Wer jedoch ohne Wissen der Kosten in diese Abofalle getappt ist, sollte zumindest soviel Restintelligenz besitzen und diesen Forderungen auf keinen Fall nachkommen, auch wenn die Betreiber, Inkassobüros oder dubiose Anwälte natürlich die üblichen Drohbährden zur Eintreibung dieser irrwitzigen Forderungen auffahren werden.

FAQ zum Thema Abzocke/Abofallen vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

Bei Fragen und Unsicherheiten hilft den Betroffenen ansonsten auch die Verbraucherzentrale weiter.
Rechtliche Erstberatung gibt es für einen geringen Einsatz bei http://www.frag-einen-anwalt.de/

Mittwoch, 13. August 2008

nombrio.de - Kostenlose Anmeldung nur 60 Euro

Die Abzocke mit Namen, Namensforschung, Babynamen usw. ist alt gekannt.

Wer bei Google z.B. nach den Begriffen Namen oder Vornamen sucht, stolpert schnell über geschaltete Anzeigen von Abzockern wie www.namen-bedeutung.com(im folgenden Screenshot schwarz umrandet) und neuerdings auch von www.nombrio.de, welche laut Impressum von einer Firma namens "Premium" geführt werden soll und eine äusserst dreiste Masche abzieht.
So wirbt dieser fragwürdige Dienst in seinen geschalteten Anzeigen mit "Einfach kostenlos anmelden!", wie dieser Screenshot zeigt:

(zum Vergrössern des Bildes, bitte draufklicken)

Auf der Seite angelangt, wird plakativ mit einem Gewinnspiel geworben, welches dem Verbraucher offensichtlich zur schnellen Eingabe seiner Daten für dieses "kostenlose" Angebot und für das Gewinnspiel bewegen soll.
Die Preisangabe mit den Kosten für die "kostenlose" Anmeldung, ist dagegen nur in kleiner Schrift am rechten Bildrand in einem Fliesstext versteckt. Dort heisst es:

"Für die Anmeldung bei nombrio fallen Kosten in Höhe von 5 Euro pro Monat über ein Jahr an bei jährlicher Vorauszahlung inklusive Mwst. Für die Anmeldung entstehen keine Kosten, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen und noch keine Leistung in Anspruch genommen haben."
Sobald der Nutzer sich dort vermeintlich kostenlos angemeldet hat, ist (laut Ansicht solcher Dienste) meistens die Dienstleistung schon in Anspruch genommen worden, da man Einsicht in die (meist wertlosen) Inhalte hatte, wonach ein Widerruf (ebenfalls laut Ansicht der Betreiber solcher Dienste) gar nicht möglich wäre. Eine "kostenlose Anmeldung" womit geworben wird, wäre demnach selbst theoretisch gar nicht möglich.

Eine wirklich kostenlose Anmeldung, wie Sie versprochen wird und wovon auf Grund der undeutlichen Preisangabe der durchschnittliche Verbraucher wohl auch ausgeht, erhält man aber im Nachhinein, sofern man sich an die Regeln für Betroffene von sog. Abofallen hält. Hierzu sei zum wiederholtem Male die FAQ bzgl. Abofallen/Abzocke vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn empfohlen.
Verbraucher, welche diesen Vertrag zu diesem Bedingungen nicht abschliessen wollten, sollten nicht zahlen und sich nicht einschüchtern lassen und können sich bei Unsicherheiten an die Verbraucherzentrale wenden.
Rechtliche Erstberatung durch Juristen wird für einen geringen Einsatz auch auf frag-einen-anwalt.de geboten.

Dienstag, 12. August 2008

"Einladung für Führerscheinprüfung" auf online-fahrpruefung.com

Heute erhielt ich folgende unerwünschte und somit illegale Spammail:

Alex hat Dich zur Fahrprüfung eingeladen. Unser Mitglied Alex möchte Dich hiermit persönlich einladen, die theoretische Führerscheinprüfung zu absolvieren. Alex hat 7 Fehlerpunkte erreicht. Du kannst Deine Punktzahl danach mit Alex vergleichen.

Klicke hier, um die Einladung anzunehmen:

http://Fuehrerschein-Einladung.net/?cp****


Die genannte Seite leite auf www.online-fahrpruefung.com weiter und ist eine klassische Abofalle/Abzocke.
Bei der angegebenen Adresse wird schnell klar, dass es sich um nicht mehr als ein Briefkasten in Grossbritanien ist, hinter welchem sich diese "Firma" versteckt.
Bleibt zu hoffen, dass keiner der "Eingeladenen" auf die Idee kommt zu zahlen, sofern er sich dort ohne Wissen über die nur versteckt angegebenen Kosten registrierte.
Betroffene sollten sich nicht einschütern lassen und Forderungen keinesfalls nachkommen. Hierzu sei erneut auf die FAQ zum Thema Abofallen vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn verwiesen.
Individuelle Rechtsberatung, bietet im Zweifel auch die Verbraucherzentrale.
Das Wichtigste ist aber auch hier, sich nicht einschüchtern zu lassen und die Sache einfach "auszusitzen", auch wenn die üblichen harsch formulierten Drohungen, von z.B. einem Inkassounternehmen, kommen.


Bei der Domain Fuehrerschein-Einladung.net, welche in der Spammail genannt wird und auf online-fahrpruefung.com verweist, ist ein Christian Sutter als Verantworlicher eingetragen, der offensichtlich in Sachen Spam vielfach auffällig wurde[1][2] und schon für andere Abzocke Werbe-Spam verschickte.

Ähnliche Spammails, mit einem "Alex" der einen "freundlicher Weise" einläd, gab es übrigens bereits schon für die bereits abgeschaltete Abzocke rotlichtvz.com und diverse Nachbarschafts-Seiten.


Update:
Mitlerweile hat der Verantwortliche Christian Sutter sich offensichtlich auch die Domain Fahrpruefung-Absolvieren.com registriert, welche ebenfalls auf die Abzock-Seite www.online-fahrpruefung.com weiterleitet und ebenfalls mit unzulässigen Spammails bewerben wird.

So heisst es in einer heute erhaltenen Spammail:

Subject Persönliche Einladung zur Fahrprüfung
Guten Tag,

Sie sind hiermit P E R S Ö N L I C H zur Fahrprüfung eingeladen.

Wir bitten Sie, die Prüfung sofort online vorzunehmen:

http://Fahrpruefung-Absolvieren.com/?los019***

Wir empfehlen, die Prüfung sofort nach Erhalt dieser Mitteilung zu absolvieren und verbleiben



mit freundlichen Grüssen
das Einladungskomitee


Samstag, 9. August 2008

Die Hasimaus.de-Abzocke...

Die Payball Payment GmbH und ihre Masche:
Nutzer werden auf Seiten wie www.hasimaus.de oder www.mandycam.de gelockt.
Um einen Zugang zu der angeblichen Livecam zu bekommen, ist die Eingabe einer Mailadresse notwendig.
Leicht übersehbar, in relativ kleiner Schrift befindet sich eine Preisangabe, welche kaum ein Nutzer wahrnimmt.

Nach dem der Nutzer sich dort angemeldet hat, werden zu der angegebenen Mailadresse wenige Tage später Rechungen und Mahnungen geschickt. Besonders prekär an der Sache ist, dass diese Anmeldung nicht über Double Opt-in stattfindet - man bekommt also keine Mail, in welcher man einen Link klicken muss, um die Registrierung zu vervollständigen.
Dieses hat die Folge, dass man eine beliebige Mailadresse von einem unbeteiligten Dritten dort angeben könnte, welcher dann mit den seltsamen Rechnungen, Mahnungen, Drohungen der Payball Payment GmbH "beglückt" wird.

Darüber hinaus wird der "Kunde" auch nicht über sein Widerrufsrecht informiert. Das hat die Folge, dass er sowieso diesen angeblichen Vertrag auch nach Ablauf der 14Tage der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen kann. Diese Frist beginnt nämlich erst nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
Sollte man sich also besser fühlen, schickt man einfach einen kurzen Widerruf per Mail an diesen "netten" Dienstleister. Wie aus ähnlichen Fällen bekannt, ist aber vermutlich davon auszugehen, dass dieses Schreiben einfach ignoriert wird, bzw. seltsame Argumentationen per Standartschreiben kommen, warum der Widerruf nicht gültig wäre.

Für Opfer dieser Abzocke ist einfach das Wichtigste, auf keinen Fall zu zahlen!

Für Rechnungen und Mahnungen dieser Art, stellen die Email-Anbieter ihren Kunden eigens einen Knopf zu Verfügung:


Auch die ausgelutschte Drohung "wir haben Ihre IP und damit können wir Sie ausfindig machen", ist nicht mehr als der übliche Versuch der Einschüchterung, damit der "Kunde" aus Angst zahlt.
Wer hinter einer IP steckt, kann nur von den Ermittlungsbehörden abgefragt werden; hierzu muss eine schwere Straftat vorliegen. Diese liegt aber von Seiten der Reingefallenden nicht vor, auch wenn Betreiber dieser Art gerne Derartiges behaupten.


Ein anderer Bericht über www.hasimaus.de hat es im Grunde auf dem Punkt gebracht:
Es sei nur soviel gesagt, wer hier bezahlt, dem empfehlen wir dringend einen Besuch beim Neurologen seines Vertrauens.


Weitere Seiten diese Betreibers sind übrigens:
www.witze2008.de
www.mandymaus.net
www.hasimaus.net
www.hasimaus.de
www.hasimaus.net
www.mandycam.de
www.mandys-show.de
www.mandyfille.com

Donnerstag, 7. August 2008

Amtsgericht Berlin: Minderjährige muss für Jamba-Abo nicht zahlen

Viele Klingenton-Anbieter verschleiern bekanntlich gerne die Kosten für ihre Aboverträge, was dazu führt, dass der erstaunte Kunde plötzlich unerklärliche Forderungen auf seiner Handyrechnung vorfindet. Dann ist es meistens jedoch oft zu spät, denn gegen diese Zahlungen kann man sich nur schwerlich wehren, werden sie doch i.d.R. gleich über die Rechnung des Mobilfunk-Providers inkassiert.

Häufig tappen auch Jugendliche in diese Klingelton-Abofalle, was kein Wunder ist. Fast sämtliche Klingelton-Angebote und die dazugehörene Werbung sind auf Kinder- und Jugendliche zugeschnitten und das, obwohl Aboverträge mit Personen unter 18 Jahren nicht ohne Zustimmung der Eltern zulässig sind und auch §110 BGB(sog. "Taschengeldparagraph") hier nicht greift.

Das Amtsgericht Berlin urteilte nun zu Gunsten eines Vaters, dessen Tochter, welche über ihr Handy, das auf den Vater angemeldetet war, ein Jamba-Klingeltonabo bestellt habe und nun dafür zahlen sollte.
Der Vater widerrief umgehend den Vertrag und kündigte das Abo, da seine minderjährige Tochter ohne seine Zustimmung gar keinen Abovertrag hätte abschliessen dürfen; Jamba bestand trotz der Minderjährigkeit dennoch auf die Zahlung.

Der Vater strebte eine negative Feststellungsklage an und die Sache ging vor Gericht - dieses gab dem Vater in vollem Umfang Recht.

Die Entscheidung fiel eindeutig und zu Lasten von Jamba! aus: Weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses können die aus etwaigen Abobestellungen durch die Tochter entstandenen Forderungen von Jamba! durchgesetzt werden. Jamba! sei selbst schuld, wenn aus geschäftlichen Gründen auf eine Identifikation des Gegenübers verzichtet werde und deshalb auch Minderjährige ohne jede Überprüfung über fremde Mobilfunkanschlüsse die Dienstleistungen von Jamba! in Anspruch nehmen könnten.

AG Berlin (Az 12 C 52/08)

Der Volltext des Urteils ist hier einzusehen.

Samstag, 2. August 2008

Bericht der Fuldaer Zeitung über die TRC Telemedia AG

Einen lesenswerten Bericht veröffentlichte jetzt die Fuldaer Zeitung über die TRC Telemedia AG; eine Briefkastenfirma in dem mittelamerikanischen Staat Belize, welche mit diversen Abzockerseiten, wie z.B. www.abnehmkoenig.com und www.umwelt-check.net auf Kunden- bzw. Opferfang geht und wohl wie die anderen Abzock-Seitenbetreiber hofft, dass ihre "Kundschaft" sich einschüchtern lässt und diese ungerechtfertigten Forderungen zahlt.

Laut Artikel heisst es:
Staatsanwalt Harry Wilke ist die TRC ebenfalls nicht unbekannt – und auch nicht die ehemalige MC Multimedia (MCM), die etwa 2005/2006 eine Adresse in Petersberg hatte.


Die angesprochenen MC Multimedia ist einigen wohl spätestens nach ihrem rühmlichen TV-Auftritt als "Fass ohne Boden"-Preisträgerin keine Unbekannte mehr:


Nach Telefonsexabzocke folgt nur also offenbar Internetabzocke, was nicht heisst, man habe die Abzocke per Telefon aufgegeben:
So berichtete der „Donaukurier“ von einem Mann, der Rechnungen für „kostenpflichtige Serviceleistungen“ von TRC erhielt – ohne je eine der genannten Nummern angerufen zu haben. Ähnliche Berichte finden sich auch in Internetforen: Da zeigt das Handy eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit. Man ruft zurück, hört ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, legt auf – und erhält ein paar Tage später eine Rechnung über 60 Euro für Telefonsex, so schreibt dort ein junger Mann aus Schwerin, der nicht zahlte und schließlich eine Rechnung über 264 Euro von einem Inkassounternehmen bekam. Foren, Verbraucherberatungen und Justiz raten in solchen Fällen übereinstimmend, dubiose Rechnungen nicht zu zahlen. In aller Regel geschehe nach einer zweiten Mahnung nichts mehr, ist die Erfahrung von Experten, von denen manche raten: „Stellen Sie sich einfach tot.“.