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Sonntag, 3. Mai 2009
Montag, 30. März 2009
schwimmbadspiel.de - Hasimaus schlägt mit neuer Abzocke wieder zu
Nach dem gleichem Prinzip wie einst hasimaus.de und der immer noch aktiven Seiten unsere-nackte-pyjamaparty.net, pyjamagirls.de und jennyshow.net, versuchen es offensichtlich die gleichen Verantwortlichen jetzt mit der neuen Abzockseite www.schwimmbadspiel.de
Dafür hat man die nächste Firma, die Tech Global Ltd., gegründet, bei deren Adresse sich bestenfalls wohl auch nicht mehr als ein Briefkasten finden wird.
Der Preis ist mal wieder unerwartet und leicht überlesbar am oberen Rand platziert.
In der Hoffung, dass sich unter den Nutzern, die sich dort anmeldeten, genügend Dumme finden die zahlen, werden scheinbar die üblichen lächerliche Drohungen aus dem Kuriositätenkabinett genutzt, welche man schon bei den Vorgänger-Abzockseiten verwendete.
Über diese Machenschaften berichtete bereits das Sat1-Magazin Akte:
Auch im Fall der neuen Abzockseite schwimmbadspiel.de sollten die dort genannten Tipps getrost übernommen werden:
- Auf keinen Fall zahlen!
- Die Mails, auch die vom mahnenden Anwalt Frank Michalak, der bei Kollegen einen äussern "guten" Ruf zu geniessen scheint, schlichtweg in den Spamordner klicken!
Ein sehr ausführlicher Bericht zu www.schwimmbadspiel.de und der Tech Global Ltd., findet sich auf antiabzocke.net.
Dafür hat man die nächste Firma, die Tech Global Ltd., gegründet, bei deren Adresse sich bestenfalls wohl auch nicht mehr als ein Briefkasten finden wird.
Der Preis ist mal wieder unerwartet und leicht überlesbar am oberen Rand platziert.
In der Hoffung, dass sich unter den Nutzern, die sich dort anmeldeten, genügend Dumme finden die zahlen, werden scheinbar die üblichen lächerliche Drohungen aus dem Kuriositätenkabinett genutzt, welche man schon bei den Vorgänger-Abzockseiten verwendete.
Über diese Machenschaften berichtete bereits das Sat1-Magazin Akte:
Auch im Fall der neuen Abzockseite schwimmbadspiel.de sollten die dort genannten Tipps getrost übernommen werden:
- Auf keinen Fall zahlen!
- Die Mails, auch die vom mahnenden Anwalt Frank Michalak, der bei Kollegen einen äussern "guten" Ruf zu geniessen scheint, schlichtweg in den Spamordner klicken!
Ein sehr ausführlicher Bericht zu www.schwimmbadspiel.de und der Tech Global Ltd., findet sich auf antiabzocke.net.
Freitag, 20. März 2009
Warnung vor Telefonsex-Rechnungen der TRC Telemedia
Schon Google verrät nichts Gutes über die TRC Telemedia. Wer dort nach positiven Einträgen über diese Firma sucht, wird vermutlich leer ausgehen.
Jetzt warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pflalz in einer Pressemeldung vor Telefonsex-Rechnungen dieser dubiosen Firma und rät, wirklich nur dann zu zahlen, wenn überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und der Anbieter diese auch belegen kann. Wie es scheint, besteht wohl in den allermeisten Fällen keinerlei Zahlungspflicht und auch das Belegen von Selbiger, dürfte für den Anbieter nicht möglich sein.
Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123759249418276/link549801A.html
Jetzt warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pflalz in einer Pressemeldung vor Telefonsex-Rechnungen dieser dubiosen Firma und rät, wirklich nur dann zu zahlen, wenn überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und der Anbieter diese auch belegen kann. Wie es scheint, besteht wohl in den allermeisten Fällen keinerlei Zahlungspflicht und auch das Belegen von Selbiger, dürfte für den Anbieter nicht möglich sein.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
19.03.2009
Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen für Telefonsex
Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma TRC Telemedia in Höhe von 75 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen eine bestimmte Telefonnummer angerufen und eine "kostenpflichtige Serviceleistung" in Anspruch genommen. In der kurze Zeit später verschickten Mahnung heißt es dann "von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen." Danach wird die Telefonnummer des Rechnungsempfängers und das Datum des angeblichen Anrufs angegeben. Der Rechungsbetrag beträgt dann inklusive Mahnkosten bereits 110 Euro.
Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht.
Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die genannte Festnetznummer nicht angerufen wurde und die Forderung unberechtigt ist. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale im anhang einen Musterbrief an.
Fragen zu diesen Rechnungen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Der Experte der Verbraucherzentrale ist montags von 10 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
VZ-RLP
Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123759249418276/link549801A.html
Donnerstag, 19. März 2009
Gericht genehmigt Kontokündigung gegen Internet-Abzocker
Die Verbraucherzentrale Sachsen gab heute folgende, positive Presseerklärung raus:
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Bereits vor Kurzem hat das OLG Hamm eine ähnliche Entscheiding getroffen, welches dem Geldinstitut die Kündigung des Kontos von Internet-Abzockern ausdrücklich zusagt.
Es lohnt sich also, wenn Verbraucher, die auf unseriöse Dienste dieser Art reingefallen sind, sich bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse über deren Kunden und dessen unseriöse Machenschaften, für welche das Geld eingezahlt werden soll, beschweren.
Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle"
Das haben viele Anrufer schon erlebt: Eine freundlich klingende Bandstimme behauptete, ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com hinterlegt. Wer der Aufforderung gefolgt war und seine Daten dort eingab, war schon in die Falle getappt. Für ein auf diese Weise angeblich abgeschlossenes Abo über zwei Jahre versuchte die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH mit Sitz in Eschborn schließlich 216 Euro einzutreiben.
Unzählige Verbraucher hatten sich 2008 nicht nur bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sondern bundesweit darüber beschwert, dass die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sehr aggressiv Forderungen für vermeintlich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen geltend macht.
"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont Dittrich.
Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben. Mit mehr als deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter des Verbraucherschutzsenates am OLG zum Ausdruck gebracht, dass in solch gravierenden Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle im großen Stil Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senates rechtlich nicht bestünden. Insbesondere berücksichtigte das Oberlandesgericht, dass die mutmaßlichen Forderungen mit ganz erheblichem Nachdruck und fragwürdigen Methoden verfolgt werden. Das konnte auch von der Verbraucherzentrale Sachsen in der Verhandlung vor dem OLG anhand konkreter Fälle verdeutlicht werden. Insbesondere hätten die auf der Seite "nachbarschaftspost.com" eingeloggten Kunden zweifelsfrei keinen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich Zahlungspflichten ergeben, so das Gericht. Das gemeinsame Vorgehen hat sich gelohnt", freut sich Bettina Dittrich. "Wer zu Unrecht abkassieren will, wie die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, wird künftig mehr Gegenwind verspüren.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Bereits vor Kurzem hat das OLG Hamm eine ähnliche Entscheiding getroffen, welches dem Geldinstitut die Kündigung des Kontos von Internet-Abzockern ausdrücklich zusagt.
Es lohnt sich also, wenn Verbraucher, die auf unseriöse Dienste dieser Art reingefallen sind, sich bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse über deren Kunden und dessen unseriöse Machenschaften, für welche das Geld eingezahlt werden soll, beschweren.
Sat1-Akte09 berichtet über opendownload.de und den Frankfurter Kreisel
Schon öfters war Akte09 auf der Suche nach den Verantwortlichen der Online Content Ltd., Online Service Ltd, der Go Web Ltd. (dem sog. Frankfurter Kreisel) und der für diese Briefkastenfirmen mahnende Münchener Anwältin Katja Günther.
Auch diesmal stattete man dem neuen, wie eine Festungs anmutenden Domzil dieser Abzocker einen Besuch ab.
Darüber hinaus wollte man mehr über die Hintermänner der Content Services Ltd., verantworltlich für z.B. www.opendownload.de, sowie Olaf Tank, den für diesen fragwürdigen Dienst mahnenden Anwalt, erfahren.
Anwalt Olaf Tank ist schon mehrfach im Zusammenhang mit Internet-Abzocke aufgefallen. So mahnte er für die Gebrüder Schmidtlein, sowie wie die New Ad Media, gegen die jüngst Anklage wegen Betruges erhoben wurde.
Teil 1:
Teil 2:
Bereits vor wenigen Wochen berichtete das ZDF-Magazin WISO über www.opendownload.de
Betroffene sollten auf die in diesen TV-Beiträgen von Fachleuten und Juristen immer wieder gertroffenen Aussagen hören:
Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von Anwalts- oder Inkassoschreiben. Nur bei dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, diesem fristgericht widersprechen.
Individuelle Rechtsberatung bietet ansonsten die Verbaucherzentrale.
Auch diesmal stattete man dem neuen, wie eine Festungs anmutenden Domzil dieser Abzocker einen Besuch ab.
Darüber hinaus wollte man mehr über die Hintermänner der Content Services Ltd., verantworltlich für z.B. www.opendownload.de, sowie Olaf Tank, den für diesen fragwürdigen Dienst mahnenden Anwalt, erfahren.
Anwalt Olaf Tank ist schon mehrfach im Zusammenhang mit Internet-Abzocke aufgefallen. So mahnte er für die Gebrüder Schmidtlein, sowie wie die New Ad Media, gegen die jüngst Anklage wegen Betruges erhoben wurde.
Teil 1:
Teil 2:
Bereits vor wenigen Wochen berichtete das ZDF-Magazin WISO über www.opendownload.de
Betroffene sollten auf die in diesen TV-Beiträgen von Fachleuten und Juristen immer wieder gertroffenen Aussagen hören:
Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von Anwalts- oder Inkassoschreiben. Nur bei dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, diesem fristgericht widersprechen.
Individuelle Rechtsberatung bietet ansonsten die Verbaucherzentrale.
Dienstag, 17. März 2009
Anklage gegen Internet-Abzocker von Frankfurter Gericht abgeleht - Kein Grund zu zahlen!
Wie Heise berichtet, urteilte die 27. Strafkammer des LG Frankfurt daüber, in wie weit die arglistige Täuschung, welche den Abzock-Seiten der Net Content Ltd., bzw. der Nachfolgefirma Online Content Ltd. bereits vom OLG Frankfurt bescheinigt wurde, den Straftatbestand des Betruges erfüllt.
Zum Entsetzen vieler Verbraucher lehnte das Gericht eine Anklage ab. Der Straftatbestand des Betruges liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main bliebt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu allerdings bei dieser rechtlichen Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nur rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage.
Was ändert sich für den Verbraucher, der auf eine der Abofallen dieser Art reingefallen ist bzgl. der Zahlungspflicht?
Rein gar nichts!
Es geht hier um die strafrechtliche Bewertung. Dass der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt ist heisst weder, dass die zivilrechtliche Forderung, noch die unlauteren Geschäftspraktiken dieser Internet-Abzocker rechtmässig wären.
Die rein zivilrechtliche Frage, ob solche Forderungen rechtens wären und der Nutzer daher zahlen müsste, wurde bei den wenigen Fällen, bei denen Abofallenbetreiber sich wirklich vor Gericht trauten, einheitlich beantwortet.
Die in der Fussnote und den AGB versteckte Preisangabe wurde als überraschend und somit unwirksam bewertet. Der Verbraucher musst nicht zahlen:
- Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06
- Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08
Auch wenn es vermutlich nicht unwahrscheinlich sein dürfte, dass diese Briefkastenfirmen oder die mahnende Anwältin Katja Günther das Ablehnen der strafrechtlichen Anklage dazu nutzen könnten, den juristisch unerfahrenen Verbraucher einzureden, er müsse deswegen die irrwitzigen Forderungen bezahlen, sollte sich davon niemand beeindrucken lassen.
Es wäre nichts Neues, wenn hier eine Beurteilung eines Gerichtes falsch ausgelegt wird, um dem Nutzer zu suggerieren, dass die Forderung rechtens wäre.
Es ist nach wie vor zu raten, Schreiben dieser Art zu ignorieren. Nur für den Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss diesem innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden.
Zum Entsetzen vieler Verbraucher lehnte das Gericht eine Anklage ab. Der Straftatbestand des Betruges liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main bliebt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu allerdings bei dieser rechtlichen Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nur rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage.
Was ändert sich für den Verbraucher, der auf eine der Abofallen dieser Art reingefallen ist bzgl. der Zahlungspflicht?
Rein gar nichts!
Es geht hier um die strafrechtliche Bewertung. Dass der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt ist heisst weder, dass die zivilrechtliche Forderung, noch die unlauteren Geschäftspraktiken dieser Internet-Abzocker rechtmässig wären.
Die rein zivilrechtliche Frage, ob solche Forderungen rechtens wären und der Nutzer daher zahlen müsste, wurde bei den wenigen Fällen, bei denen Abofallenbetreiber sich wirklich vor Gericht trauten, einheitlich beantwortet.
Die in der Fussnote und den AGB versteckte Preisangabe wurde als überraschend und somit unwirksam bewertet. Der Verbraucher musst nicht zahlen:
- Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06
- Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08
Auch wenn es vermutlich nicht unwahrscheinlich sein dürfte, dass diese Briefkastenfirmen oder die mahnende Anwältin Katja Günther das Ablehnen der strafrechtlichen Anklage dazu nutzen könnten, den juristisch unerfahrenen Verbraucher einzureden, er müsse deswegen die irrwitzigen Forderungen bezahlen, sollte sich davon niemand beeindrucken lassen.
Es wäre nichts Neues, wenn hier eine Beurteilung eines Gerichtes falsch ausgelegt wird, um dem Nutzer zu suggerieren, dass die Forderung rechtens wäre.
Es ist nach wie vor zu raten, Schreiben dieser Art zu ignorieren. Nur für den Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss diesem innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden.
Montag, 16. März 2009
Die ZDF-Sendung WISO berichtet über die RS Web Serivices, alias Global Online Holding Inc.
Am 9.03.2009 berichtete das ZDF-Magazin WISO über die Abzocke der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc.
Mitlerweile sind auf den Abzock-Seiten der RS Web Services/Global Online Holding Inc. keine Anmeldungen mehr möglich und die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Was leider im WISO-Beitrag nicht klar gesagt wird: Wer auf diese Machenschaften der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. reingefallen ist, sollte sich von Mahnungen der Briefkastenfirma, des Inkassobüros Collector oder einem fragwürdigen Anwalt nicht beeindrucken lassen und auf keinen Fall zahlen.
Sollten auch Sie sich von der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. betrogen, bzw. durch die harschen Mahnschreiben genötigt oder erpresst fühlen, können Sie hier schnell und einfach online eine Strafanzeige erstatten.
Mitlerweile sind auf den Abzock-Seiten der RS Web Services/Global Online Holding Inc. keine Anmeldungen mehr möglich und die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Was leider im WISO-Beitrag nicht klar gesagt wird: Wer auf diese Machenschaften der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. reingefallen ist, sollte sich von Mahnungen der Briefkastenfirma, des Inkassobüros Collector oder einem fragwürdigen Anwalt nicht beeindrucken lassen und auf keinen Fall zahlen.
Sollten auch Sie sich von der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. betrogen, bzw. durch die harschen Mahnschreiben genötigt oder erpresst fühlen, können Sie hier schnell und einfach online eine Strafanzeige erstatten.
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