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Donnerstag, 19. März 2009

Gericht genehmigt Kontokündigung gegen Internet-Abzocker

Die Verbraucherzentrale Sachsen gab heute folgende, positive Presseerklärung raus:

Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle"

Das haben viele Anrufer schon erlebt: Eine freundlich klingende Bandstimme behauptete, ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com hinterlegt. Wer der Aufforderung gefolgt war und seine Daten dort eingab, war schon in die Falle getappt. Für ein auf diese Weise angeblich abgeschlossenes Abo über zwei Jahre versuchte die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH mit Sitz in Eschborn schließlich 216 Euro einzutreiben.
Unzählige Verbraucher hatten sich 2008 nicht nur bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sondern bundesweit darüber beschwert, dass die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sehr aggressiv Forderungen für vermeintlich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen geltend macht.
"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont Dittrich.
Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben. Mit mehr als deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter des Verbraucherschutzsenates am OLG zum Ausdruck gebracht, dass in solch gravierenden Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle im großen Stil Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senates rechtlich nicht bestünden. Insbesondere berücksichtigte das Oberlandesgericht, dass die mutmaßlichen Forderungen mit ganz erheblichem Nachdruck und fragwürdigen Methoden verfolgt werden. Das konnte auch von der Verbraucherzentrale Sachsen in der Verhandlung vor dem OLG anhand konkreter Fälle verdeutlicht werden. Insbesondere hätten die auf der Seite "nachbarschaftspost.com" eingeloggten Kunden zweifelsfrei keinen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich Zahlungspflichten ergeben, so das Gericht. Das gemeinsame Vorgehen hat sich gelohnt", freut sich Bettina Dittrich. "Wer zu Unrecht abkassieren will, wie die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, wird künftig mehr Gegenwind verspüren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Bereits vor Kurzem hat das OLG Hamm eine ähnliche Entscheiding getroffen, welches dem Geldinstitut die Kündigung des Kontos von Internet-Abzockern ausdrücklich zusagt.

Es lohnt sich also, wenn Verbraucher, die auf unseriöse Dienste dieser Art reingefallen sind, sich bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse über deren Kunden und dessen unseriöse Machenschaften, für welche das Geld eingezahlt werden soll, beschweren.

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