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Donnerstag, 5. März 2009

Anwältin Katja Günther beantragt gerichtliche Mahnbescheide - Nicht einschüchtern lassen, aber fristgerecht widersprechen

Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet, beantragt die fragwürdige Anwältin Katja Günther aus München im Auftrag der Online Content Ldt. neuerdings zahlreiche gerichtliche Mahnbescheide.

Sollte man als Verbraucher einen solchen zugestellt bekommen, ist dieses kein Grund, in Panik zu verfallen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid, sagt absolut nichts über die Rechmässigkeit der Forderung aus, sondern kann beim zuständigen Gericht ohne Prüfung der Rechtmässigkeit beantragt werden.

Im Gegenzug zu sonstigen Abzock-Rechnungen und -Mahnungen der Online Content Ldt. oder der Frau Günther, welche getrost ins Altpapier wandern konnten, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid allerdings ein amtliches Schreiben. Dieses darf also nicht einfach ignoriert werden, sondern muss innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden. Dazu einfach das dem Mahnbescheid anliegende Formular ausfüllen, in dem man ankreuzt, dass man die Forderung bestreitet und dieses dann fristgerecht zurück ans Gericht schicken.
Sollte man einen gerichtlichen Mahnbescheid in dieser Sache bekommen und Hilfe benötigen, wäre z.B. die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle.


Übrigens: Der Online Content Ltd. ein gerichtliches Schreiben zukommen, um z.B. gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Forderungen unberechtigt sind, ist dagegen deutlich schwieriger und auch beim zweiten Versuch nicht leichter, was Rechtsanwalt Sascha Kremer die berechtigte Frage stellen lässt:
Ja was denn nun - gibt es diese ahnungslose Verbraucher abzockende Firma überhaupt, die nicht bestehende Forderungen anwaltlich geltend machen lässt?

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