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Dienstag, 17. März 2009

Anklage gegen Internet-Abzocker von Frankfurter Gericht abgeleht - Kein Grund zu zahlen!

Wie Heise berichtet, urteilte die 27. Strafkammer des LG Frankfurt daüber, in wie weit die arglistige Täuschung, welche den Abzock-Seiten der Net Content Ltd., bzw. der Nachfolgefirma Online Content Ltd. bereits vom OLG Frankfurt bescheinigt wurde, den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Zum Entsetzen vieler Verbraucher lehnte das Gericht eine Anklage ab. Der Straftatbestand des Betruges liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main bliebt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu allerdings bei dieser rechtlichen Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nur rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage.

Was ändert sich für den Verbraucher, der auf eine der Abofallen dieser Art reingefallen ist bzgl. der Zahlungspflicht?
Rein gar nichts!

Es geht hier um die strafrechtliche Bewertung. Dass der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt ist heisst weder, dass die zivilrechtliche Forderung, noch die unlauteren Geschäftspraktiken dieser Internet-Abzocker rechtmässig wären.

Die rein zivilrechtliche Frage, ob solche Forderungen rechtens wären und der Nutzer daher zahlen müsste, wurde bei den wenigen Fällen, bei denen Abofallenbetreiber sich wirklich vor Gericht trauten, einheitlich beantwortet.
Die in der Fussnote und den AGB versteckte Preisangabe wurde als überraschend und somit unwirksam bewertet. Der Verbraucher musst nicht zahlen:
- Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06

- Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08



Auch wenn es vermutlich nicht unwahrscheinlich sein dürfte, dass diese Briefkastenfirmen oder die mahnende Anwältin Katja Günther das Ablehnen der strafrechtlichen Anklage dazu nutzen könnten, den juristisch unerfahrenen Verbraucher einzureden, er müsse deswegen die irrwitzigen Forderungen bezahlen, sollte sich davon niemand beeindrucken lassen.
Es wäre nichts Neues, wenn hier eine Beurteilung eines Gerichtes falsch ausgelegt wird, um dem Nutzer zu suggerieren, dass die Forderung rechtens wäre.

Es ist nach wie vor zu raten, Schreiben dieser Art zu ignorieren. Nur für den Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss diesem innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden.

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