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Samstag, 15. November 2008

Dreister gehts kaum noch - Neue erpresserische Drohschreiben der Netava Concept Billig

Die Netava Concept Billig, Geschäftsführer Alexander Henning, verschickte vor wenigen Tagen eine Welle von neuen Drohschreiben, um ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben.
Obwohl vermutlich bereits von Betroffenen unzählige Strafanzeigen eingegangen sind und es laut Auskunft eines Betroffenen, auch schon Durchsuchungen gegeben hat, aber nur leere Büros vorgefunden wurden, wird neben den üblichen haltlosen, lächerlichen Drohungen, nach wie vor in Mafia-Manier damit gedroht, dass "mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten Abendstunden persönlich konsultieren werden". Damit die Drohung auch besonders einschüchtern wirkt, ist "späten Abendstunden" offensichtlich extra hervorgehoben.


Sollten Sie Opfer dieser Maschenschaften geworden sein und so ein Schreiben bekommen haben, sollten sich sich davon nicht beeindrucken lassen und auf keinen Fall zahlen. Dazu ist zur Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung zu raten. Dieses ist beim örtlichen Polizeirevier oder schnell und einfach online hier möglich.

Gesprächstermin +++ Gerichtlicher Mahnbescheid
Sehr geehrte(r) Kunde(in),

trotz mehrfacher Mahnungen reagieren Sie einfach nicht!

Wir möchten das noch einmal klar stellen:
Sie haben durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Aktivieren Ihres persönlichen Zuganges einen rechtsverbindlichen Vertrag mit uns abgeschlossen. Auch wenn Sie nicht der Ansicht sind zahlen zu müssen, weil

- Ihre Freunde, Ihre Bekannten, Medienberichte oder Internetauszüge meinen, man müsse rechtskräftigen Verträge im Internet nicht bezahlen

- Der Absicht sind die Leistung kostenfrei zu erschleichen und damit einen Betrugsdelikt zu begehen

sind die angekündigten Massnahmen wirksam geworden.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass zwischen dem 27.11.2008 und dem 04.12.2008, mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten Abendstunden persönlich konsultieren werden. Dieser Termin dient dazu, Ihre finanzielle Lage zu prüfen und eine Zwangsvollstreckung vorzubereiten, sollten Sie weiterhin nicht bereits sein, die offenen Forderungen zu bezahlen.

Folgende Unterlagen sind für diesen Termin wichtig:

- Aktuelle Kontoauszüge von Ihren Konten, die Sie führen (alle)
- Ihre Lohn- und Gehaltsbescheinung / ggf. Renten-, Hartz 4-, Einnahmebezüge
- Unterlagen / Eidesstattliche Versicherung zu Ihrem Vermögensstatus

Die Zwangsvollstreckung beinhaltet in erster Linie den Antrag für einen Mahnbescheid, die Ausführung einer Kontopfändung (auch bei Arbeitslosigkeit, Hartz 4, Rente), sowie die Pfändung von Wertgegenständen durch einen Gerichtsvollzieher.

Sie glauben nicht an diese Massnahmen oder diesen Worten? Dann informieren Sie sich bitte, durch die unten aufgeführten Beispiele bereits ausgeführter Vollstreckungen offener Forderungen.

Beispiel-Auszüge: Amtsgericht Rostock (AZ: 426 Js 25630/06), Staatsanwaltschaft Münster (AZ: 82 Js 2754/08 A), Amtsgericht Wittenberg (AZ: 8C 429 05 IV), Amtsgericht Künzelsau (AZ: 2 C 221/07).

+++ ERSPAREN SIE SICH EXPLIZIT HOHE KOSTEN, VERSCHULDUNG, PEINLICHKEITEN +++
+++ ZAHLEN SIE DIE OFFENE FORDERUNG NOCH HEUTE +++
(Fettschrift und Hervorhebungen wie im Original.)

Freitag, 14. November 2008

Freiheitsstrafe gegen Internet-Abzocker

Wie man sich doch täuschen kann. Im ersten Prozesstag liess der Angeklagte noch verlauten:
"Ich dachte, das wäre legal. Das machen doch alle so."
Ein deutliches Zeichen setzte jetzt das Jugendschöffengericht in Flensburg.
Es verurteilte den damaligen Verantwortlichen für die Webseite Tricky.at zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Auch wenn einigen eine Bewährungsstrafe zu gering erscheinen mag, sei positv zu bewerten, dass das Gericht bei dieser Abzocke den Straftatbestand des Betruges und versuchten Betruges erkannte.
Dazu ist diese Bewährungsstrafe auch auf das Alter des heute 22jährigen zum Tatzeitpunkt(19 Jahre), sowie vermutlich auch den schwierigen Lebensumständen des Täters zurückzuführen.
Dazu handelte es sich hierbei um einen eher kleinen Fall von Abzocke, bzw. (jetzt offiziell) Betrug.
Es sind "nur" 500 Strafanzeigen eingegangen. Bei anderen "Projekten" ist von der zehnfachen bis zwanzigfachen Menge die Rede, die z.B. bei der StA Frankfurt/Main ganze Räume füllen.

Dazu sei Tim O. viel Spass bei der zivilrechlichen Wiedergutmachung der geschädigten Betrugsopfer gewünscht.

Mehr zu diesem Urteil und über das armseelige Leben eines Internet-Abzockers:
http://www.shz.de/home/top-thema/article//tricky-das-psychogramm-eines-abzockers.html

Abgesehen von der Freiheitsstrafe, haben diese Machenschaften den damaligen Betreiber von tricky.at zu seiner Wirkungszeit übrigens auch schon das "Fass ohne Boden" eingebracht:

Gesichtsanalyse.com - Ein neuer Abzocker auf Opferfang

Mit der Facelab FZE, Geschäftsführer Robin Cherian, scheint neuerdingst eine weitere "Firma" einen Fuss auf den Abzockermarkt setzen zu wollen. Vielleicht ist man neidisch, dass in letzter Zeit immer nur andere, die Presse, Staatsanwälte und Polizeibeamte vor der Tür hatten?

Zugegeben, eine Gesichtsanalyse zu versprechen ist mal eine neue Idee eines Abzockers, nach dem die Maschen mit angeblicher Ahnenforschung, "kostenlosen" SMS, Downloads von Freeware usw. langsam ausgelutscht sind.
Eine wirkliche Gesichtsanalyse wird natürlich bei diesem neuen Nutzlosanbieter keinwegs geboten, sondern nur "redaktionell aufgearbeitete Inhalte". Der Inhalt dürfte wohl ebenso wertlos sein, wie bei den anderen "Diensten" der Branche.

Sobald der Nutzer ein Bild bei www.gesichtsanalyse.com hochgeladen hat, bekommt er die Seite mit dem Anmeldefeld zu sehen.


Obwohl das Angebot einer angeblichen Gesichtsanalyse neu ist, steckt die alte Abzockermasche dahinter:
Man hat (wie es bei vielen Abzockern der Fall ist) zwei Briefkästen gemietet - einen in Dubai, einen in Österreich.
Der Preis ist gut in kleiner Schrift im dritten Absatz eines langen Fliesstextes versteckt. Damit der "Kunde" auch ja nicht drauf stösst, hat man dazu noch die "Preisangabe" als Grafik eingefügt und in grauer Schrift auf weissem Hintergrund verfasst.
Nach dem sich Opfer gefunden haben, werden diese mit Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- oder Anwaltsbriefen mit den üblichen, seltsamen Drohbebährden(SCHUFA, Gerichtsverfahren oder gar Strafanzeige) belästigt und gehofft, dass sich einige unkluge Menschen finden, die sich einschüchtern lassen und diese irrwitzigen Forderungen in Höhe von 2mal 96Euro (sprich 192Euro) zahlen.

Sollten Sie auf diesen Dienst reingefallen sein, folgen Sie den Rat der Verbraucherzentralen: Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Zahlen Sie nichts!

Bei Unsicherheiten können Sie sich an die Verbraucherzentrale bzgl. individueller Beratung wenden.
Fragen rund um unseriöse Internetangebote beantwortet die Verbraucherzentrale montags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer
01805 60 75 60 60
(0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter).
Update:
Mitlerweile hat (zumindest auf dem Papier) die verantwortliche Firma und somit auch der Geschäftsführer gewechselt.
Mitlerweile soll laut Impressum die UMEX MEDIA GmbH aus der Schweiz, Geschäftsführer Werner Doppler, für diese fragwürdigen Geschäftspraktiken verantwortlich sein.
Ständig wechselnde Geschäftsführer und Firmen sind bei "Geschäftsmodellen" dieser Art bekanntlich nichts Neues.

Mittwoch, 12. November 2008

Sat1 berichtet über den Abzocker Mega-Downloads.net

Nachdem letzte Woche die Sat1-Sendung Akte08 bereits über die Abzocke der Payball Payment GmbH, bzw. United Payment Limited berichtet hat, behandelte die dieswöchige Sendung den dubiosen "Dienst" www.mega-downloads.net


Sofern Sie Opfer dieser Machenschaften geworden sind, beherzigen Sie den letzten Satz im Beitrag:
"Die Kriminalpolizei rät, auf keinen Fall zu bezahlen"!



Neuerdings wundert sich dieser unseriöse, wenn nicht gar kriminelle Dienst übrigens, dass es Leute gibt, die diesen "Service" für "unseriösen Missbrach" nutzen. Wie böse die Welt doch ist....
Dieses ist zu erklären, da (wie man diversen Foren entnehmen kann) unzählige Nutzer sich den "Spass" erlauben und dort mit gefakten Daten eine Anmeldung vornehmen. Dieses ist natürlich äusserst ärgerlich für solche dubiosen Anbieter, denn wohin soll man dann die drohend formulierten Rechungen und Mahnungen über die ungerechtfertigten Forderungen schicken?
Daher hofft man offensichtlich, dass man genügend Drohbebährden aufbauen kann, wenn man wenigstens keine "Einwegmailadresse", die extra für diese Anmeldung registriert wurde, hat.

Mittwoch, 5. November 2008

Akte08 berichtet über Pyjamagirls.de und Co - Jetzt auch lächerliche Falschmeldungen auf youtube

Gestern berichtete Akte08 über die Payball Payment GmbH, bzw. United Payment Limited, verantworlich für die Seiten:
www.jennyshow.net
www.nicoleshow.net
www.pyjamagirls.de
www.pyjama-girls.de
www.unsere-nackte-pyjamaparty.net
www.hasimaus.de
www.hasimaus.net
www.mandycam.de
www.mandys-show.de
www.mandyfille.com



Wie im Beitrag richtig gesagt wird; ausser Mahnungen und dummen Drohungen hat man nichts zu erwarten. Diese Mails können getrost ignoriert, bzw. in den Spamordner geklickt werden.

Der Anwalt, der für diese fragwürdigen Dienste drohte und der nicht mal zu dem Geschäftsmodell, welches er unterstützt, eine Stellungsnahme abgeben wollte und dessen Name im Akte08-Bericht anonymisiert wurde, ist übrigens auch schon Anwalts-Kollegen negativ aufgefallen.



Da das Geschäftsmodells diverser Abzocker dank Berichterstattung im Internet und TV ins Stocken gerät und auch die meisten juristisch unerfahrenden Verbraucher nicht mehr auf die unkluge Idee kommen, diese irrwitzigen Forderungen zu zahlen, verbreiten solche dubiosen Firmen bekanntlich dämlichsten Schwachsinn im Netz, jetzt auch über Youtube. Sogar wird die schwachsinnige Aussage verbreitet, dass jemand eine Hausdurchsuchung hatte, da er der Forderung dieser dubiosen Briefkastenfirma nicht nachkam.
Dieses ist schlichtweg grober Unfug, der jeglicher Grundlage entbehrt. Doch da solche Abzocker keine Chance haben an die Gelder der Opfer zu kommen, wenn diese nicht aus Angst "freiwillig" zahlen, muss man offensichtlich zu solch seltsamen Mitteln greifen.

Mitlerweile finden sich unzählige Videos mit diesen wirren Behauptungen auf youtube und myvideo:
http://www.youtube.com/watch?v=7XzzS3-OHWs
http://www.youtube.com/watch?v=THw71uW9ucM
http://www.youtube.com/watch?v=EsMWiGzF3AY
http://www.youtube.com/watch?v=JwBpgq7TCLk
http://www.youtube.com/watch?v=TBX1dbRM3zc
http://www.myvideo.de/watch/5395286/PyjamaGirls_United_Payment_Limited
http://www.myvideo.de/watch/5395246/Hatte_Hausdurchsuchung_wegen_PyjamaGirls_United_Payment_Limited

Wie dumm man sich bei der Verbreitung dieser Falschmeldungen anstellen kann, beweist übrigens das Beispiel, dass man in einem Blog im Kommentarbereich unter zwei verschiedenen Namen postet, um diesen Unfug zu verbreiten, dieses aber unter ein und der selben IP-Adresse.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/10/23/gros-und-auffallig/
(siehe Kommentare von "Nadine" und "Peter")


Hier nochmal das Video von Jens Unterkötter(Computerbetrug.de) zu diesen Falschmeldungen:

Sonntag, 26. Oktober 2008

www.pyjamagirls.de – Neue Abzocke im altbekannten Stil

Nach dem Vorbild von hasimaus.de, alias mandys-show.de u.v.m. (eine TV-Produktionsfirma sucht hier übrigens Betroffene), ist nun eine neue Abzocke im Netz zu finden.
Die Seite ist nahezu gleich gestaltet und auch die Verantwortlichen sitzen in der gleichen Region, was vermuten lassen könnte, dass hier ein Zusammenhang besteht.

Die Verantwortlichen setzen auf das gleiche Prinzip. Der Preis ist leicht übersehbar und unauffällig am oberen Bildrand angebracht, so dass viele „Kunden“ sich ohne Wissen der Kosten bei diesem fragwürdigen Angebot anmelden.
Zur Anmeldung ist ausschliesslich die Eingabe einer Emailadresse notwendig, Name und Anschrift werden nicht verlangt.

Auch hat man sich hier etwas Neues einfallen lassen, mit dem man auf Opferfang geht.
Vier Blondinen erklären sich angeblich bereit sich auszuziehen, aber nur wenn man mit seinem „persönlichen Link“ genügend andere Nutzer auf diese Seite lockt.
So ruft man regelrecht zum Spammen auf, dass man seinen Link ja per Messenger oder Mails an alle seine Freunde verschicken, in Foren posten, oder Gästebücher damit vollspammen könne.

Hier gibt es dieses filmische Meisterwerk zu bewundern:
http://www.unsere-nackte-pyjamaparty.net/
Du willst jetzt mit uns spielen und uns nackt ausziehen? Kein Problem,
verschicke deinen privaten Link überall hin und jedesmal wenn jemand
raufklickt bekommst du dann Pyjama Punkte gutgeschrieben.

Seltsam hierbei ist, wie die Klicks gezählt werden sollten. Man ist weder eingeloggt noch wäre hier klar, wie man später von seinen Klicks profitieren, bzw. wie diese dem jeweligen Nutzer zugeordnet werden sollten.
Nutzer, welche(vermutlich auf Hoffnung auf nackte Haut) geistig nicht ganz auf der Höhe sind, „beglücken“ ihre (noch vorhandenen) Freunde mit dem Link, womit diese gradewegs in die Kostenfalle gelockt werden.

Die Inhalte dürften vermutlich (wie bei hasimaus.de und mandys-show.de) mehr als enttäuschend sein. Alleine auf Grund der nicht vorhandenen Alterszertifizierung muss dieses Angebot jugendfrei gestaltet sein. Ein Filmchen läuft ab, welches weniger nackte Haut zeigt, als eine durchschnittliche Duschgel-Werbung.

Kurze Zeit nach der Anmeldung kommt dann auch die Rechnung, welcher harsch formulierte Mahnungen folgen werden. Es wird gewohnt massiv gedroht.
Da man aber „unglücklicher Weise“ die Adresse und den Namen des Nutzers nicht hat, droht man mit den von Abzockern bekannten eigenartigen Aussagen, welche nicht mehr als heisse Luft sind. So wird suggeriert, man könne den Namen und die Anschrift einfach über die IP-Adresse erfahren und der Nutzer hätte, sofern er nicht zahlt, einen Betrug begangen.
Mit Ihrer IP kann dieser fragwürdige Anbieter absolut nichts anfangen und ebenso wenig ist bei Reingefallenen, die die Kosten übersehen haben, auch nur im Ansatz von einem Betrug auszugehen.

Lassen Sie sich von solch üblichen Drohgebährden nicht einschüchtern!
Zahlen Sie nicht!


Besonders gerne werden offensichtlich auch Kinder und Jugendliche in diese Falle gelockt. Hier ist die Angelegenheit noch deutlicher, können diese doch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten solche Vertrage gar nicht abschliessen. Auch §110 BGB („Taschengeldparagraph“) greift hier nicht, da dieser sich nur auf bereits bewirkte Zahlungen bezieht. Auf Grundlage dieses Paragraphen kann also niemals eine Zahlung eingefordert werden.

Sollten Sie dennoch unsicher sein und Ihnen die massiven Drohungen, wie man sie von Anbietern dieser Art gewohnt ist Bedenken bereiten, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Sollte Ihnen eine Anfrage auf Grund der „Thematik“ der Seite (leichteste Softerotik) peinlich sein, gibt es die Möglichkeit diese Anfrage relativ anonym(Ihr Name wird nicht bei der Anfrage veröffentlicht) bei frag-einen-anwalt.de zu stellen.

Zu der identischen Masche von Payball Payment, Betreiberin von hasimaus.de, mandys-show.de ect., hat "Katzenjens" von Computerbetrug.de bereits ein Video mit Tipps für Betroffene auf youtube veröffentlicht.
Die selben dort genannten Verhaltensweisen, könne auch getrost für www.pyjamagirls.de übernommen werden.
Für Rechungs- und Mahnungsmails dieser Art, stellen auch in diesem Fall die Mailprovider den passenden Knopf zur Verfügung:


Das besagte Video mit Infos und Tipps für Betroffene:




Update:
Im Netz werden offensichtlich von einem "Witzbold" oder von den Betreibern dieser Abzocke selber Fakemeldungen verbreitet, dass es Hausdurchsuchungen wegen Nichtzahlung gab. Auch hier im Blog versuchte man im Kommentarbereich sein Glück und veröffentliche diesen irrwitzigen Schwachsinn.
Da man weiss, dass der einzige Weg an diese ungerechtfertigten Forderungen zu kommen der ist, dass der "Kunde" sich einschüchtern lässt und "freiwillig" zahlt, greift man scheinbar zu solchen Mitteln, damit dieses seltsame "Geschäftsmodell" noch weiterhin funktioniert.

Lassen Sie sich von solchen Fakemeldungen nicht beeindrucken!

Schon andere dubiose Anbieter versuchten bekanntlich mit der Verbreitung von solchem Schwachsinn, die Opfer dieser Abzocke zu verunsichern.

Dabei war man gar so "schlau", sich unter einer Mailadresse in Foren zu registrieren, welche dem dubiosen Anieter zweifelsfrei zugeordnet werden konnte.

2. Update:
"Katzenjens" von Computerbetrug.de hat inzwischen auch diesbzgl. ein Video bei youtube veröffentlicht:




Beim im Video angesprochenen zweiten Anbieter, handelt es sich übrigens um die AZ Web Content Ltd.

Diese stellt verschiedene Abzockseiten ins Netz:

www.leemm.com
www.leemm.de
www.leemm.at
www.leemm.ch
www.leemm.org
www.leemm.info
www.az-webcontent.com
www.az-webcontent.de
www.azwebcontent.com
www.azwebcontent.de


Offensichtlich werden diese per Spam oder "Newsletter" beworben und haben offentlich gelegentlich keinerlei Preisangabe, um auf Opferfang zu gehen; mehr dazu hier.

Zu gleich stellt dieser dubiose Anbieter noch angebliche "Verbraucherschutzseiten" ins Netz, auf welchen wirre Aussagen zu finden sind und dass "Verbraucherinitiativen" und ein angeblicher "Rechtsberater" empfielt, umgehend zu zahlen.

www.anti-leemm.com
www.anti-abofalle.com
www.verbraucher-wehren-sich.com
www.forum-gegen-abzocke.com
www.erfahrungsberichte-von-internetnutzern.com
www.userschutz com
www.vorbei-mit-abzocke com
www.verbei-mit-abzocke com


Die auf diesen Seiten getroffenen Aussagen sind allesam schwachsinniger Humbug und auch die Berichte von angeblichen Usern im angeblichen "verbraucherschutzforum" www.forum-gegen-abzocke.com, welches von dem Betreiber getrieben wird, stammen alle von den Verantwortlichen selber.

Auf einigen dieser Seiten heisst es gar, die AZ Web Content Ltd hätte die Abzocke so perfektioniert, dass die Getäuschten einen gültigigen Vertrag per blossen Klick auf einen Link in einer Mail abschliessen können.
Sollte Ihnen ein Anbieter dieser Art unterstellen, durch einen blossen Klick in einer Spammail oder einem "Newsletter", einen gültigen und gar kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, dann sollte ihr Weg gradewegs zur Polizei führen.
Ähnliche, lächerlicher Versuche, Verbrauchern nach dem blossen Klick auf einen Link einen Vertragsabschluss zu unterstellen, endeten bekanntlich wenig erfolgreich.

Es versteht sich von selbst, dass man sich auch bei dieser dreisten Abzocke nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen sollte!

Montag, 20. Oktober 2008

Oxyron/fastload.tv droht zahlungsunwillige Verbraucher an den Internet-Pranger zu stellen

Der dubiose Dienst www.Fastload.tv dürfte mittlerweile vielen bekannt sein. So wurden u.a. von Netzwelt und Heise über die Abzocke von Fastload.tv berichtet, nach dem unzählige Nutzer des Dienstes ein Schreiben der Betreiberfirma Oxyron erhielten, dass man (angeblich) über die Fastload-Software Urheberrechtsverletzungen begangen habe und Fastload sich diese vermeintlichen Vergehen gut bezahlen lassen möchte, da angeblich eine "Ermittlungsanfrage der Generalstaatsanwaltsschaft" vorliege, welcher man bei Nichtzahlung die Daten der Nutzer übergebe.

Dieser Fall war laut Ansicht der befragen Juristen als
"versuchte Nötigung, versuchter Betrug, versuchte Erpressung, versuchte Strafvereitelung" zu werten.
(mehr dazu hier: Fastload.tv: Filesharing-Anbieter versucht Kunden zu erpressen)

Zeitnah tauchten in vielen Foren Postings und gar eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de von angeblich Betroffenen auf, die angeblich eine Anzeige des eigenartigen Dienstes bekamen:
Abmahnung Fastload.TV mit anschliessender Hausdurchsuchung
Anzeig von www.fastload.tv bekommen
Ich hab eine Anzeige bekommen von WWW.FASTLOAD.TV
"Habe Anzeige von FASTLOAD.TV wegen Betrug bekommen"

Hierbei ist wohl von auszugehen, dass diese Beiträge von den Verantwortlichen des fragwürdigen Dienstes selber verfasst wurden, damit andere Nutzer Angst bekommen und zahlen.
Lauter frisch in den Foren angemeldete Nutzer suchten (in ziemlich ähnlichem Wortlaut) angeblich Hilfe.
Auch unter welchen Daten die Nutzer angemeldet sind, ist interessant.
Wie ein Nutzer bei Netzwelt bzgl. des „Hilfesuchenden“ treffend anmerkt:
Und dann sind da noch beschleichende Argumente wie eine EMail-Adresse bei u7.to (Tonga) - die zufällig über einen Server mit diversen Seiten der Quartex Limited und anderer Firmen laufen, die via Tel. 0700 - 888 666 ** seltsamerweise über die exakt gleiche Hotline-Nummer verfügen
Was es mit der Laudatus LTD, Flößerstr. 28, Herzogenrath und mit der Systemberatung W. Voell in Baesweiler unter der auch dort zu findenden Webseite primawin.de auf sich hat



Mittlerweile hat sich dieser eigenartige Dienst eine neue Masche einfallen lassen, um den Nutzern Angst zu machen und damit die Zahlungen zu bewirken:
Es werden Schreiben eines angeblichen „Justiziar“ verschickt, welcher sich Bernd Zimmermann nennt und welcher mitteilt, die Daten des angeblichen Schuldners werden auf der Seite http://www.euro-schuldnerverzeichnis.eu veröffentlicht, sofern der angebliche Schuldner die Sache nicht innerhalb von 14 Tage mit dem angeblichem Gläubiger(Fastload.tv) klärt, da nur dieser diesen Eintrag löschen, bzw. verhindern könne.

Sehr geehrte/r ....!

Das europäische Schuldnerverzeichnis sammelt Informationen über
Personen, die sich nicht vertragsgemäß verhalten bzw. Waren oder
Leistungen nicht bezahlen. Insbesondere sammeln wir Informationen
zu Personen, die Leistungen oder Waren in der Absicht, diese
nicht zu bezahlen, bestellen. So werden viele Unternehmen
erfolgreich vor Leistungskreditbetrug geschützt.

Durch die Firma

FASTLOAD.TV
OXYRON S.R.O. - 81106 BRATISLAVA - SLOWAKEI
OFFENE FORDERUNG AUS DIENSTLEISTUNGSVERTRAG: 82,80 EURO
ZUGANG: WWW.FASTLOAD.TV

wurde zu Ihrer Person ein Negativmerkmal übermittelt.
Es handelt sich um eine offene Forderung aus einem
Dienstleistungsvertrag.

Nach Angabe Ihres Vertragspartners wurde die Forderung trotz
mehrfacher Mahnung nicht ausgeglichen.

Sie haben nun 14 Tage Zeit, die Angelegenheit direkt
mit dem Gläubiger zu klären bzw. die Zahlung nachzuholen.
Er wird dann die Löschung des Negativmerkmals veranlassen.
Sollte das Negativmerkmal nicht innerhalb der nächsten
14 Tage durch Ihren o.g. Gläubiger gelöscht werden,
so werden wir dieses Negativmerkmal in den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen veröffentlichen um andere Firmen
zu schützen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier
keine weiteren Auskünfte geben können. Wenden Sie sich
immer direkt an den jeweiligen Gläubiger.


Hochachtungsvoll

Bernd Zimmermann
Justiziar

Europäisches Schuldnerverzeichnis
1, place d'Eglise
L-9391 Reisdorf
Luxemburg


http://www.euro-schuldnerverzeichnis.eu


Das brisante dabei ist, dass die Seite http://www.euro-schuldnerverzeichnis.eu den Eindruck erwecken soll, es handele sich um amtliche Seite der Europäischen Union.(siehe dazu das ´Update´ am Ende des Artikels)
Stattdessen ist diese Seite allerdings schlichtweg eine gewöhnliche Seite des "Bernd Zimmermann", welcher mit den fastload.tv-Betreiber in Verbindung steht.
Besonders auffällig ist hierbei, dass auch bei den Registrierungsdaten der Domain wieder der Mailprovider u7.to in Erscheinung tritt, welcher offensichtlich mit Fastload.tv in Verbindung steht und mit welchem angeblich hilfesuchende Nutzer, die angeblich eine Anzeige von Fastload.tv bekommen hätten, sich in Foren registrierten.




Ähnliche Versuche, die Gelder von Kunden nahezu zu erpressen, indem man mit einem Eintrag in einem „Schulderverzeichnis“ droht, befand schon das Landgericht Koblenz als unzulässig und fand deutliche Worte zu diesen Machenschaften; LG Koblenz, Urt. v. 17.04.2008, Az. 1 O 484/07

" Offensichtlich nutzt die Beklagte ihre Homepage dazu, die angeblichen Schuldner ihrer Kunden durch die Anprangerung im Internet unter Druck zu setzen, um so eine Begleichung der Forderungen ihrer Kunden zu erreichen(...)

Dieses Vorgehen der Beklagten ist, wenn nicht bereits strafrechtlich relevant, so doch unlauter und in hohem Maße zu missbilligen(...)

Eine Täuschung angeblicher Schuldner zur Durchsetzung von Forderungen entbehrt ungeachtet ihrer möglichen strafrechtlichen Relevanz vor diesem Hintergrund zumindest jeglicher Notwendigkeit. (...) "


Hierbei wurde also nicht nur vom Richter der Unterlassungsanspruch deutlich bejaht, sondern auch mehrfach drauf hingewiesen, dass hier Straftatbestände(Nötigung, Erpressung) durchaus erfüllt sein können.

Lassen Sie sich von Drohungen dieser Art von Oxyron s.r.o/Fastload.tv nicht einschüchtern. Eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung können Sie schnell und einfach online z.B. hier erstatten.

Update:

Wie die Masche funktioniert, mit der man den Eindruck erweckt, dass die genannte Seite http://www.euro-schuldnerverzeichnis.eu eine Seite der EU wäre, beschrieb grade ein Nutzer in der Kommentarfunktion:
Bei euro-schuldnerverzeichnis.eu arbeitet man mit eine Frame. Im Frame selbst wird die Seite http://ec.europa.eu/civiljustice/enforce_judgement/enforce_judgement_ger_de.htm
aufgerufen. Diese scheint schon eine korrekte Seite der EU zu sein, den im Title-Tag steht "Europäische Kommission - Europäische Justizielle Netz". Man versucht halt hier mit dieser Domain, dem Frame und den Inhalt über Justiz Betroffene einzuschüchtern und zu suggerieren, es handle sich hier wirklich um eine Prangerseite von Fastload.tv. Nur wer sich die im Frame eingebundene Seite anschaut, stellt fest, dass es hier nur eine EU-Infoseite ist.

Freitag, 17. Oktober 2008

Betrügerische und erpresserische Machenschaften der Netava Concept Billing?

Man hat schon vieles von Abzockern erleben dürfen. Was sich die Netava Concept Billing erlaubt, sprengt doch den Rahmen des üblichen Abzockertreibens.

Um die meist gestellte Frage "was soll ich machen" vorweg zunehmen:
Betroffene sollten nicht zahlen und sich auf keinen Fall einschüchtern lassen.
I.d.R. Hat dieser seltsame Dienst nur ihre Mail und Ihre IP. Es wird zwar gerne bedroht, dass man die IP-Adresse des Nutzers habe, damit kann dieser „Dienstleister“ allerdings absolut nichts anfangen und auch die Mailadresse kann er nur dazu nutzen, um seine irrwitzigen Drohungen und wirren Rechtsansichten den Reingefallenen zukommen zu lassen und zu hoffen, dass diese sich einschüchtern lassen und diese ungerechtfertigten Forderungen zahlen.

Sollte man sich von diesem Dienst betrogen, bzw. von den massiven, irrwitzigen Drohungen genötigt oder erpresst fühlen, sollte man eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges, versuchter Nötigung und versuchter Erpressung erstatten.

Beim Erstatten der Strafanzeige sollte man auch auf die Masche mit den verschiedenen Anmeldeseiten(welche folgend im Text beschrieben wird)aufmerksam machen und dass unterstellt wird, man habe sich auf einer ganz anderen Seite(mit Preisangabe)angemeldet, obwohl die Anmeldung über eine Seite ohne jegliche Preisangabe geschah.
Eine Strafanzeige kann man bei der örtli. Polizeidienststelle oder schnell und einfach online, z.B. hier erstatten.

Sollten Sie diese seltsamen Drohungen der Netava Concept Billing dennoch verunsichern, können Sie sich zwecks Beratung an die Verbraucherzentrale wenden.

Zu den Machenschaften des Alexander Henning und seiner Netava Concept Billing:

Die Masche läuft so, dass verschiedene Seiten ins Netz gestellt werden.
Zum ersten Seiten, welche den Eindruck eines kostenlosen Angebotes machen.
Es fehlt jegliche Preisangabe. Nicht mal die unzureichende Preisangabe in der Fussnote, wie man sie von anderen Abzockern kennt und welche u.a. die Staatsanwaltschaft Frankfurt am M. als Betrug wertet, ist vorhanden.
Diese Seiten der Netava Concept Billing sind
http://www.ftp-world.de/
(http://www.ftp-world.de/?p=register) und http://www.moviesguy.de/
(http://www.moviesguy.de/?p=register).
Nach der Registrierung hat der Nutzer Einblick auf die im Grunde wertlosen Inhalte, die dort geboten werden.

Kurze Zeit später bekommt der Nutzer eine Rechnung, welcher böse formulierte Mahnungen folgen.
Doch in diesen Schreiben ist auf einmal nicht mehr die Rede, dass der Nutzer zahlen sollte, da er sich auf http://www.ftp-world.de oder http://www.moviesguy.de/
angemeldet hätte, sondern es heisst, der Nutzer hätte sich auf http://www.ultimat-portal.de/
(http://www.ultimat-portal.de/?p=register) angemeldet.
Ein glatter Fall von Täuschung, um den „Kunden“ zur Zahlung zu bewegen. Denn anders als bei www.moviesguy.de oder www.ftp-world.de, ist bei der Seite http://www.ultimat-portal.de, eine relativ klare Preisangabe vorhanden, welche der Nutzer allerdings natürlich nie zu Gesicht bekam, da er sich eben auf der Seite www.ultimat-portal.de niemals angemeldet hat.
Einige der Getäuschten werden vermutlich denken, dass sie die Preisangabe übersehen hätten und kommen auf die unkluge Idee und zahlen.

Auch was die Drohungen betrifft, um diese ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben, bedient sich die Netava Concept Billing noch erpresserischeren Methoden, als andere Abzocker.
Auf Antiabzocke.net heisst es gar „Netava Concept Billing droht mit ´Russisch Inkasso´" und es wird ein Schreiben veröffentlicht, in welchem diese eigenartige Firma nahezu in Mafiamanier damit droht, dass "mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten Abendstunden persönlich konsultieren werden".
Aber auch andere Schreiben enthalten massive Drohungen und Einschüchterungsversuche, welche zwar allesamt heisse Luft sind, aber dennoch den Straftatbestand der Nötigung und ggf. gar der Erpressung erfüllen dürften. Auch von unzulässigen Standard-Drohungen bzgl. eines SCHUFA-Eintrags macht dieser unseriöse Anbieter Gebrauch.
In dem Schreiben heisst es:

Wir weisen Sie jetzt inständig darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten-, Mobilfunk- und Bankgesellschaften.
(...)
Das kann ebenfalls zu Schwierigkeiten in zukünftigen Plänen, wie z.B.: Mietverträge für Wohnungen oder Kreditanträge, geben.
Es ist wohl kaum von auszugehen, dass so ein unseriöser „Anbieter“ Vertragspartner der SCHUFA ist. Daher sollte man als Betroffener dieses der SCHUFA melden, dass von dieser dubiosen Firma mittels Drohung eines SCHUFA-Eintrag Zahlungen bewirkt, wenn nicht gar erpresst werden sollen.

In einem anderen Schreiben heisst es:
Desweiteren möchten wir Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Einschaltung eines Gerichtsvollzieher Ihnen mit 45,00 EUR exklusive Auslagepauschale in Rechnung gestellt wird.
Hier wird so getan, als wenn man „mal eben“ anderen einen Gerichtsvollzieher nach Hause schicken könnte. Ein Gerichtsvollzieher kommt frühstens dann, wenn ein vollstreckbarer Titel da ist, z.B. ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil
Die eingeleitete Inkassodienststelle, sowie der betreuende Rechtsanwalt wurden mit Ihrem Zahlungsverzug beauftragt. Sie werden im Laufe der Tage gesondert eine Benachrichtigung erhalten, um mit Ihnen ein Gesprächstermin zu vereinbaren. Dabei werden speziell geschulte Inkasso-Teammitglieder Ihnen persönlich sachliche Fragen beantworten und wenn nötig eine Zwangsvollstreckung, Pfändung oder eidesstaatliche Versicherung beantragen.
Hier soll den Betroffenen offensichtlich Angst gemacht werden, dass sich „speziell geschulte Inkasso-Teammitglieder“ bei ihnen persönlich melden und/oder sollen die Betroffenen dazu gebracht werden, eine teure "Servie-Nummer" anzurufen, wie man sie auf den Seiten der Netava Cocept Billig angegeben findet.

Natürlich sollte niemand irgendwelche „Angebote“ zu einem "Gesprächstermin" annehmen. Ein Inkassobüro ist nichts Amtliches und sollte ein Gespräch mit den „speziell geschulte Inkasso-Teammitgliedern“ zu Stande kommen, wird vermutlich die gleiche wirre Rechtsansicht verbreitet, wie dieser „Dienst“ ihn schon in seinen Mahnungen an den Tag legt. Dazu kommen dann noch gravierende Telefonkosten, sofern über eine teure Servicenummer angerufen werden soll.

Was wäre ein Abzocker, wenn er nicht mit irgendwelchen nichtssagenden Aktenzeichen umsich wirft, um die Betroffenen zu verunsichern indem er sie in den Glauben versetzt, es gebe Urteile in denen Gerichte die Zahlungspflicht bei diesen betrügerischen Machenschaften bejahten.
Wie bei anderen Fällen, sagen diese Urteile etwas ganz anderes aus oder die Aktenzeichen sind einfach frei erfunden.
Sie glauben nicht an diese Massnahmen oder diesen Worten? Dann informieren Sie sich bitte, durch die unten aufgeführten Beispiele bereits ausgeführter Vollstreckungen offener Forderungen.

Beispiel-Auszüge: Amtsgericht Rostock (AZ: 426 Js 25630/06), Staatsanwaltschaft Münster (AZ: 82 Js 2754/08 A), Amtsgericht Wittenberg (AZ: 8C 429 05 IV), Amtsgericht Künzelsau (AZ: 2 C 221/07).

Vor Schreiben eines „Inkassobüros“ oder massiven Drohungen dieser Art, sollte sich niemand beeindrucken lassen.
Schon vor seit einiger Zeit fiel die Domain www.ftp-world.de mit betrügerischen Machenschaften auf, auch wenn man damals noch den Namen Netava Advertisement Point verwendete, zeigt die damals in den Mails genannte Mailadresse info@netava-concept-billing.de und der damalige und heutige genannte Geschäftsführer Alexander Hennig, dass es sich um den oder die selben Verantworlichen handelt.

Auch damals verschickte man schon angebliche „Inkassomails“.
„Rein zufällig“ hatte das Inkassobüro die selbe Adresse, wie dieser Abzocker selber. Dieses Inkassounternehmen schien weder zu existieren, noch hatte man demnach eine Inkassolizenz.

Damalige Firmenanschrift:
Netava Advertisement Point
Buchhaltung
Anna Seghers Ring 18
18106 Rostock
Deutschland, Germany

Anschrift des "Inkassobüros":
OC2 Sinus Media
Inkasso Dienststelle
Anna Seghers Ring 18
18106 Rostock
Deutschland, Germany

Schon damals drohte diese „Firma“ in dreister und betrügersicher Art mit einem nicht existierenden Gerichtsurteil, welches angeblich die seltsamen Aussagen des "Anbieters" bestätigen sollte. Ebenso wie heute, wurde auch dort schon gravierendste Inkompetenz offenbart, so dass man zwar ein Aktenzeichen nannte, aber kein Gericht welches dieses vermeindliche Urteil angeblich gesprochen haben soll, womit das Aktenzeichen weder überprüfbar und absolut nichts sagend ist:
Wir arbeiten mit einer Anwaltskanzlei zusammen und können so auch bei bewussten Falschangaben, an richtige Adresse- sowie Kontaktdaten gelangen.
(vgl. Gerichtsurteil 158 B 40311/02). Vermeiden Sie unnötig hohe Mahnkosten und Schufa-Einträge!
Auch versuchte man vielfach Hilfesuchende, die ihre Probleme mit diesem Abzocker in Foren äusserten, durch harsch formulierte Anschreiben und den üblichen, schon mehrfach erwähnten "Rechtskenntnissen" zu verunsichern und vom Hilfegesuch abzubringen.



Es bleibt zu hoffen, dass bald die zuständigen Behörden aktiv werden und dieser Geschichte rund um erfundene Gerichtsurteile, Seiten ohne jegliche Preisangabe und nicht existierenden Inkassobüros ein Ende setzen.


Update:

Mitlerweile ist auf allen oben genannten Seiten der Netava Concept Billing eine Preisangabe zu finden.
Offensichtlich hat sich dort einiges getan. Im Forum von Computerbetrug.de berichtet ein Nutzer bzgl. der Netava Concept Billig folgendes:
Ich habe ebenfalls eine Mahnung erhalten und mein Anwalt meinte ich sollte damit auch gleich zur Polizei gehen. Bei dem zuständigen BKA Rostock wurde mir darauf mitgeteilt das Durchsuchungen bei den Wohnungs- und Geschäftsräumen von Herrn [..........] stattgefunden haben. Es sei aber nichts dabei raus gekommen? Wohnung & Büro leer, Niemand anwesend, Inhaber nicht bekannt. Viel mehr wurde eine neue Adresse und Inhaber außerhalb von Rostock gefunden. Und wer wissen möchte wer dieser [........] ist muss nur bei der Staatsanwaltschaft Rostock anfragen. [........]. Komisch nur das niemand Ihn finden kann? Da ich in der Nähe von Rostock wohne ist es nahliegend mal dort vorbei zu schauen, nur scheinbar macht es ja keinen Sinn.

Donnerstag, 16. Oktober 2008

TV-Beitrag des Bayrischen Rundfunks über Anwältin Katja Günter

Nachdem mehrfach diverse TV-Sender(z.B. Sat1, ZDF u.a.), aber auch Radiosender und Printmedien über die Online Content Ldt., bzw. Online Service Ltd. und Katja Günter berichteten, war nun der Bayrische Rundfunk an der Reihe.

Genau wie in vielen anderen TV-Beiträgen, versuchte man Katja Günther ein Statement zu diesen Machenschaften zu entlocken und sie abzulichten.
Bei dem Medieninteresse und ständig neuen Berichtserstattungen über diese holde Dame, muss vor der Kanzlei (wo sie scheinbar nie anzutreffen ist) und vor ihrem Wohnhaus fast täglich eine regelrechte Ansammlung von Journalisten sein; von Betroffenen die auf der Suche nach ihr sind, ganz zu schweigen.

Dienstag, 30. September 2008

Der Hessische Rundfunk berichtet über strafrechliche Ermittlungen gegen Abofallen

Es scheint sich einiges zu tun.
Während in der Vergangenheit die Behörden bei sog. Internet-Abzocke gerne wegguckten, bzw. dort keinen Straftatbestand entdecken konnten oder wollten, sind jetzt flächendeckende Ermittlungen gegen Betreiber und Helfer dieses "Geschäftsmodells" angelaufen.
Hiervon sind u.a. die "Deutsche Inkassostelle" (DIS) betroffen, sowie viele weitere Firmen in Deutschland und der Schweiz.

Den Beitrag des Hessischen Rundfunks gibt es hier.

Dienstag, 23. September 2008

Sat1 sucht Opfer von hasimaus.de oder Opfer von Dr. Engelhardt

Wie ich eben auf Antiabzocke.net las, sucht Sat1, die bekanntlich schon öfters auf der Jagd nach Abzockern waren, Betroffene von hasimaus.de (alias mandy-show.de u.a.) und Opfer des Betrügers "Dr. Engelhardt", welcher scheinbar auf abscheulichste Art und Weise Todesfälle ausnutzt, um die Hinterbliebenen zu betrügen.

Damit möglichst viele Nutzer von diesem Aufruf erfahren, gebe ich diesen hiermit originalgetreu weiter:


Reingefallen? Wieder eine dieser Internetfallen und Sie sind ihr auf den Leim gegangen?

Wir, eine TV Produktionsfirma für Sat.1, suchen Leute, die auf die Seite www.hasimaus.de reingefallen sind
oder nach einem Trauerfall in der Familie unerwartet Post von Dr. Engelhardt bekommen haben. Der will
angeblich bei der/dem Verstorbenen einen DNA Test durchgeführt haben. Mittlerweile sind über 900 Anzeigen
bei der Polizei eingegangen. Die Verbraucherzentralen warnen.

Wenn Sie davon betroffen sind und offen damit umgehen, melden Sie sich bitte bei
beatrice.siering (ät) metaprod.net

Montag, 22. September 2008

Eine unglückliche Namensgleichheit - Die zweite Katja Günther

Liebe Leser,

das ist nicht DIE Katja Günther:


Die Grünen-Kandidatin aus Kiel hat zwar ebenfalls eine juristische Ausbildung und hört dazu ebenfalls auf den Namen Katja Günther, aber hat nicht im Geringsten etwas mit der Münchener Noch(?)-Anwältin Katja Günther zu tun, welche die Mahnungen für diverse Internet-Abzocker verschickt.

Daher ist es völlig überflüssig, ungerechtfertigt und im Grunde beschämend, die Katja Günther aus Kiel übel per Youtube-Kommentare, Mails oder auf sonstigem Wege zu beschimpfen, wie es leider offensichtlich vielfach geschehen ist.

Es ist allerdings beeindruckend, wie viele Nutzer im Netz auf der Suche nach Katja Günther (aus München) sind, wovon einige auf ihre Namensvetterin aus Kiel stossen. Haben die anderen Kandidaten der Grünen grade mal Klickzahlen im zweistelligen oder unteren dreistelligen Bereich, hat Frau Günther aus Kiel schon die 20.000er-Marke geknackt.
Und diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs und verdeutlichen das Problem, wieviele Verbraucher von der Abzocke, bei welcher die Münchener Anwältin mitwirkt, betroffen sind.

Ausdrücklich sei aber gesagt, dass Beschimpfungen ebenso gegen die "echte", die für Abzocker mahnende Katja Günther, unangebracht sind. Sowas kann zu strafrechtlichen, wie auch zivilrechtlichen Konsequenzen führen und letztere dieser Frau eine weitere finanzielle Bereicherung bescheren.

Trotz der verständlichen Wut von Geschädigten, sollten diese nicht so unpassend reagieren und dieser Person durch Beleidigungen eine Steilvorlage für Unterlassungsansprüche oder gar Schadensersatz geben.

Viel wirksamere Methoden, um als Betroffener gegen solche Machenschaften anzugehen:
- Zahlen Sie nicht! Dieses dubiose Geschäftsmodell funktioniert nur, da sich immer noch ein gewisser Prozentsatz einschüchtern lässt und zahlt.
- Wenn Sie sich durch die versteckte Preisangabe der Abzocker-Seiten getäuscht, bzw. von den Mahnungen genötigt oder erpresst fühlen, erstatten Sie Strafanzeige!
(Strafanzeige online erstatten)
- Halten Sie das Vorgehen dieser Anwältin für unredlich oder gar ungesetzlich, beschweren Sie sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
- Helfen Sie (z.B. in Foren) anderen, die auf diese Masche reingefallen sind, damit auch diese sich wehren und die Zahlung von ungerechtfertigten Forderungen verweigern, auch wenn massiv und irrwitzig gedroht wird.

Mittwoch, 17. September 2008

Sat1-Akte mal wieder auf der Jagd nach Abzockern

Bereits in der Vergangenheit war die Sat1-Sendung "Akte" auf der Jagd nach Abzockern; so auch in den letzten Sendungen.

Im Gegensatz zu den vergangenen Beiträgen hat sich einiges getan.
Die Deutsche Inkassostelle (DIS Deutsche Inkassostelle GmbH) und andere Verantwortliche und Helfer von Abzocke hatten Besuch von der Polizei und für Frau Günther scheint sich jetzt auch die Staatsanwaltschaft München zu interessieren.



Pressemitteilung des Amtsgericht Wiesbaden bzgl. der Mahnungen von Katja Günther

Katja Günther, die Anwältin (vielleicht Noch-Anwältin?), die für verschiedenen Abofallen, sog. Abzocker ihren Anwaltstitel nutzt, um den eigenartigen Forderungen Nachdruck zu verleihen, verweist in ihren jünsten Mahungen auf ein Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden, welches wohl den Eindruck erwecken soll, dass die verlangten Forderungen berechtigt wären und daher bei dem ein oder anderen Betroffenen sicherlich für Unbehagen sorgt.
So heisst es in den Schreiben der Katja Günther:

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, Sie auf die aktuelle Rechtsprechung hinzuwesien. In der Anlage habe ich das jüngste Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (vom 4.8.2008 - 93 C 619/08 - 41) beigefügt. Unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Amtsgericht Wiesbaden völlig zutreffend und rechtskräftig - gerade im Hinblick auf eine kostenpflichtige Internetseite entscheiden, dass dem Online Dienst Anbieter nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Kostenpflicht der Nutzung der betreffenden Internetseite durch eine irreführende Gestaltung der Seite verschleiert. Das Amtsgericht Wiesbaden hat unmißverständlich für rechtens erkannt, dass einem Internetnutzer, der vor Inanspruchnahme von Onlinediensten seine persönlichen Daten angeben und den AGB des Seitenbetreibers zustimmen muß, zumindest zuzumuten ist, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen.

(Fettdruck wie im Original)


Bei dem verhandelten Fall, auf welchen Frau Günther sich beruft bewertete das Gericht allerdings in keiner Weise, ob die Forderungen dieser eigenartigen Firmen rechtens sind.
Hierbei ging es einzig und alleine dadrum, dass ein Betroffener sich an einen Anwalt wandte und seine Anwaltskosten von diesem dubiosen Dienst zurückerstattet haben wollte.
Dieses verneinte das Gericht in diesem Fall. Der Kläger hätte dem Dienst nachweisen müssen, dass er seine Kosten vorsätzlich verschleierte. Einen Vorsatz nachzuweisen, ist aber oft schwer bis unmöglich, schliesslich kann die unzureichenden Kostenangabe theoretisch auch auf Grund von Fahrlässigkeit, Rechtsunkenntnis ect. zu Stande gekommen sein.


Das Urteil bezieht sich also in keiner Weise dadrauf, dass die Forderungen von dubiosen Firmen wie der Online Content Ltd., Online Service Ltd., Go Web Ltd., der Ahnenforschung Ltd. oder andere dubiose Firmen, mit gleichem Geschäftsmodell rechtens wären.

Da bei Lesen der Günther´schen Mahnungen allerdings dieser Eindruck entstehen kann, gab das Amtsgericht Wiesbaden nun freundlicher Weise eine Pressemittlung raus, in dem es klarstellte, dass das in den Schreiben genannten Urteil Amtsgerichts Wiesbaden (vom 4.8.2008 - 93 C 619/08 - 41) sich eben nicht auf die Rechtmässigkeit der Forderungen bezieht.
Die Pressemittelung steht hier als PDF-Datei zum Download bereit.


Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen.

Bei Unsicherheiten hilft die Verbraucherzentrale.

Dienstag, 9. September 2008

Wie "Wahrsager" Hilfesuchende in den Ruin treiben

Die Masche ist fast so alt wie die Menschheit. Die Abzocke mit der Wahrsagerei gibt es schon ewig, ob im Mittelalter im Zelt auf dem Dorfplatz oder heute über sog. Mehrwertnummern(z.B. 0900, 0137) per Telefon.

Und obwohl diese Masche so alt ist, fallen immer noch genügend (oft labile) Leute auf "Wahrsager" rein, was bei einigen gar bis in den Ruin führt, wie die folgenden TV-Beiträge zeigen:

Das ZDF über Astro-TV


Der NDR über Astro-TV
Wahrsager: Miese Geschäfte mit dem Glück
Einbinden leider nicht möglich - Bitte klicken
(zum Abspielen des Videos wird der Flash-Player benötigt)


Wie man in den TV-Beiträgen sieht, sind (welch ein Wunder) die angeblichen "Wahrsagereien" erstunken und erlogen, während die "Wahrsager"-Dienste" sich dieses gut bezahlen lassen.
Niemand kann Wahrsagen; und obwohl das eigentlich jeder weiss, finden sich scheinbar genug Opfer.

Sollte wirklich jemand die unglaubliche Gabe haben und "wahrsagen" können, denken Sie wirklich, dass dieser dann als Mitarbieter bei Astro-TV sein Leben fristet?

Und wenn Sie jemanden suchen, der (nach eigenem Bekunden) mit Engeln reden kann, machen Sie doch einfach eine Ausbildung als Krankenpfleger/in und lassen Sie sich in der geschlossenen Psychiatrie einsetzen. Dort finden Sie vermutlich sicher jemanden, der dieses (im Gegensatz zu unseren werten Astro TV-Mitarbeitern) nicht nur kostenlos macht, sondern vermutlich auch froh ist, wenn ihm jemand zuhört.


Natürlich gibt es viele Menschen die Probleme und Zukunfssorgen haben und offensichtlich auf dieses Klientel bauen die "Wahrsager"-Dienste mit ihrem fragwürdigen Geschäftsmodell.
Aber die Probleme dieser Personen werden wohl kaum über teuere Mehrwertnummern auch nur im Ansatz gelöst und gewiss nicht von frei erfundenen "Zukunftsprognosen" der "Wahrsager".
Diesen Menschen ist die Telefonseelsorge empfohlen, wo Sie anonym, vertraulich und gar gebührenfrei und ohne jegliche Kosten Hilfe bekommen oder sich auch einfach nur den Kummer von der Seele reden können.
Die gebührenfreien Nummern sind 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder wahlweise auch per Seelsorge-Chat

Auch wäre eine kleine Spende an die gemeinnützige Telefonseelsorge mit ihren unzähligen ehrenamtlichen Mitarbeitern, sicher vielfach besser angelegt, als wenn man das Geld angeblichen "Wahrsagern", durch Anrufe bei 0900- oder 0137-Nummern in den Rachen wirft, um dann irrwitzige Aussagen zu bekommen wie "Tendenz steigend, vielleicht auch fallend...Genaueres verraten die Karten grade nicht".

Update:

Auch fragt man sich, wieso Astro TV bei einem Gratis-Anruf von dem Anrufer die Angabe von Daten(Name, Adresse, Geburtsdatum und Tel.-Nummer) verlangt, wie bei diesem "Scherzanruf" deutlich wird:


(edit: Video wurde leider bei youtube entfernt)

- Was passiert mit den Daten?
- Kommt später für dieses "Gratis-Gespräch" doch noch eine Rechnung oder wird Geld abgebucht oder der Verbraucher zu weiteren (dann kostenpflichtigen) Anrufen animiert?

Deinschicksal.cc - Abzocker-Spam von "Dipl. Wahrsagerin" Viola

Ähnlich wie jüngst massenhaft Spammails mit "grosszügigen" Einladungen zu Fahrschultests versendet wurden, wird nun zum angeblichen Schicksalstest "eingeladen":

Betreff: Sind Sie wirklich verrückt?

Testen Sie sich hier und jetzt online - ideal auch für die Mittagspause (5 Minuten-Test):

http://Schicksalstest.com/?9***

Der Test verrät Ihnen, wie es das Schicksal mit Ihnen meint. Wollten Sie schon immer einmal in die Zukunft blicken? Oder glauben Sie nicht an Wahrsager und solchen Humbug? Testen Sie sich:

http://Schicksalstest.com/?9***


Viele Grüsse,
Viola
Dipl.-Wahrsagerin



Für diese Spammails ist "Dipl. Wahrsagerin" Viola, alias Arne Friedrichsen verantwortlich. Auf "Dipl. Wahrsagerin" Arne Friedrichsen ist jedenfalls die beworbende Domain registriert; diese(r) versucht sich offensichtlich hinter einer britischen Limited zu verstecken.

Die beworbende Domain http://Schicksalstest.com/ des Arne Friedrichsen leitet weiter zu www.deinschicksal.cc, einer typischen Abzocker-Seite.

Um mich selber als "Diplom-Wahrsager" zu betätigen und das Schicksal und die Zukunft von Reingefallenden vorauszusagen:
"Kunden", bzw. Opfer, die auf diese rechtswidrige Seitengestaltung reingefallenen sind und sich dort anmeldeten, werden mit den üblichen Drohbebährden belästigt. Mit harsch formulierten Rechnungen, Mahnungen, Inkassobriefen oder Schreiben von fragwürdigen Anwälten, die sich für sowas hergeben, wird versucht die "Kunden" zur Zahlung dieser ungerechtfertigten Forderungen zu bewegen.


Diese Firma namens IM Internet Media Ltd. selber, versteckt sich mit ihrem unseriösen Geschäftsmodell hinter einer Briefkastenadresse in England und einer Domain der Kokosinseln; und das sicher nicht ohne Grund.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie auf keinen Fall.
Diese versteckte Preisangabe, wie man sie auf der Seite vorfindet, reicht in keiner Weise aus; ein gültiger Vertrag oder gar Zahlungspflicht kommt somit nicht zu Stande.


Bei Unsicherheiten bietet die Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt individuelle Beratung. Dort finden Sie zwar keine "Diplom-Wahrsager" vor, dafür aber beratende Juristen.

Wie immer ist auch die FAQ zum Thema "Internet-Abzocke/Abofallen" vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn empfohlen.


Update:

In Verbraucherschutzforum Boocompany berichtet ein User davon, dass er keinerlei Daten angegeben habe, aber sofort nach Klicken eines Buttons die Login-Daten bekam und der "Dienst" vermutlich schon seine Daten (z.B. durch Datenkauf) hatte.

(..)hab ich auf Test starten geklickt...
(..)
woher haben die überhaupt meine Daten? Ich hab nirgends was eingegeben...

Ich habe ja so einen "Link" zugesandt bekommen
(...)
Und anscheinend (da ich ja nicht nach meinen persönlichen Daten gefragt wurde) haben die meine Daten ja schon...


Hierbei wäre die Sache natürlich noch eindeutiger. Zahlen sollte man selbstverständlich auch bei einen solchem Fall nicht.
Wie Abzocke mit präparierten Spam-Mails enden kann, durften bekanntlich erst jüngst die mutmasslichen Verantwortlichen solcher Machenschaften erfahren.

Montag, 1. September 2008

Hasimaus.de - Es kam, wie es kommen musste

Seit einiger Zeit beglückt bekanntlich die Payball Payment GmbH die Verbraucher mit Seiten wie hasimaus.de, mandymaus.net, witze2008.de, mandys-show.de u.a.
Laut den Betroffenen werden mögliche Opfer in Chats wie Knuddels, per MSN ect. von einem angeblichen Mädchen angesprochen, welches sie auf einer gewissen Homepage kostenlos über die Webcam sehen könnten.
Die Angesprochenen werden, laut ihren Aussagen, auf eine Unterseite des Dienstes gelockt, wo jede Preisangabe fehlt. Nach einige Tagen kommen die ersten Rechnungen und dann Mahnungen. Für das Eintreiben der irrwitzigen Forderungen gibt sich ein Anwalt Namens Frank Michalak aus Potsdam her. Dieser Herr scheint diese Schreiben allerdings gar nichts selber zu verschicken, so berichtet u.a. Antiabzocke.net:
Der Betrug geht aber noch weiter, denn die obige email kommt überhaupt nicht von dem Anwalt Michalak, was an Hand des Headers der email zweifelsfrei belegt werden kann.
(....)
Demnach stammt die Anwaltsmail überhaupt nicht vom Anwalt, sondern wurde direkt über den Server von hasimaus.de verschickt. Das DNS spricht hier Bände: der PTR von der IP 81.169.188.234 zeigt auf sexywetter24.de.

Der Anwalt Michalak scheint also ausschliesslich seinen Namen für diese Abzocke herzugeben, damit die Betreiber eine möglichst vielversprechende Drohkulisse aufbauen können, welche juristisch unerfahre Nutzer evtl. zur Zahlung nötigen könne.

Ebenfalls läuft die Anmeldung bei Hasimaus.de usw. nicht über den gängigen Weg des Double Opt-In-Verfahrens, sondern man muss lediglich irgendeine Mailadresse in die Anmeldemaske eintragen und schon ist man eingeloggt und an die Mailadresse werden einige Tage später die Rechnungen und Mahnungen versendet.
Dieses kann zur Folge haben, dass völlig unbeteiligte Personen auf einmal Rechnungen und Mahnungen, z.B. angeblich vom Anwalt Frank Michalak bekommen. Vermutlich lassen sich gar einige dieser Personen einschüchtern und zahlen.

Doch jetzt ist es gekommen, wie es kommen musste, wenn ein Dienst mit solch seltsamen Methoden arbeitet.
Statt eines juristisch unerfahrenen Verbrauchers, fand jetzt der (vielen Internetnutzern sicher nicht unbekannte) Jurist Udo Vetter überraschend eine Mahnung des Kollegen Michalak vor.

So veröffentlichte Udo Vetter besagte Mahnungsmail in seinem Blog und stellte die passende Frage:

Sehr geehrter Herr Kollege Michalak,

stammt diese Mail wirklich von Ihnen?

Wenn ja, sollten Sie sich was schämen. Ich schäme mich jedenfalls - für solche Kollegen wie Sie.

Freitag, 15. August 2008

wie-schlau-bin-ich.com - Fallen Sie beim IQ-Test nicht durch

Nachdem mit immer wieder neuen englischen Limited-Gesellschaften ein Flensburger Abzock-Imperium die Verbraucher "beglückte", taucht nun plötzlich eine "Mind Line Media Ltd." mit der Seite www.wie-schlau-bin-ich.com auf.
Die Seite erinnert stark an bereits vorhandene IQ-Test-Abzocke wie wie-schlau-bist-du.com, bzw. ist mit dieser identisch.
Auch dort waren stets Flensburger Adressen als deutsche Kontakadresse angegeben.
In beiden Fällen soll dieser IQ-Test, wie es ihn bei seriösen Anbietern kostenlos im Netz gibt, insgesamt irrwitzige 288 Euro(2 x 144) kosten.

Der Preis ist in den AGB und in der Fussnote versteckt. Die Preisangabe reicht also in keiner Weise aus.
Wie bereits das Amtsgericht München, wie auch das Amtsgericht Hamm urteilten, ist bei Kostenangaben dieser Art diese Klausel als überraschend , ungewöhnlich und somit unwirksam zu werten und der Verbraucher somit nicht zahlen muss.
Siehe Amtsgericht Hamm (26.03.2008, Az. 17 C 62/08), sowie
Amtsgericht München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06)

Das ändert meistens aber nichts dadran, dass von Betreibern solcher Seiten mit massivem Druck versucht wird, diese ungerechtfertigen Forderungen einzutreiben, in der Hoffung, dass die Betroffenen aus Angst und Unwissenheit bezahlen.

Die Frage, "wie schlau bin ich" beantwortet dieser Test daher letztendlich doch. Ganz Schlaue, melden sich dort erst gar nicht an. Wer jedoch ohne Wissen der Kosten in diese Abofalle getappt ist, sollte zumindest soviel Restintelligenz besitzen und diesen Forderungen auf keinen Fall nachkommen, auch wenn die Betreiber, Inkassobüros oder dubiose Anwälte natürlich die üblichen Drohbährden zur Eintreibung dieser irrwitzigen Forderungen auffahren werden.

FAQ zum Thema Abzocke/Abofallen vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

Bei Fragen und Unsicherheiten hilft den Betroffenen ansonsten auch die Verbraucherzentrale weiter.
Rechtliche Erstberatung gibt es für einen geringen Einsatz bei http://www.frag-einen-anwalt.de/

Mittwoch, 13. August 2008

nombrio.de - Kostenlose Anmeldung nur 60 Euro

Die Abzocke mit Namen, Namensforschung, Babynamen usw. ist alt gekannt.

Wer bei Google z.B. nach den Begriffen Namen oder Vornamen sucht, stolpert schnell über geschaltete Anzeigen von Abzockern wie www.namen-bedeutung.com(im folgenden Screenshot schwarz umrandet) und neuerdings auch von www.nombrio.de, welche laut Impressum von einer Firma namens "Premium" geführt werden soll und eine äusserst dreiste Masche abzieht.
So wirbt dieser fragwürdige Dienst in seinen geschalteten Anzeigen mit "Einfach kostenlos anmelden!", wie dieser Screenshot zeigt:

(zum Vergrössern des Bildes, bitte draufklicken)

Auf der Seite angelangt, wird plakativ mit einem Gewinnspiel geworben, welches dem Verbraucher offensichtlich zur schnellen Eingabe seiner Daten für dieses "kostenlose" Angebot und für das Gewinnspiel bewegen soll.
Die Preisangabe mit den Kosten für die "kostenlose" Anmeldung, ist dagegen nur in kleiner Schrift am rechten Bildrand in einem Fliesstext versteckt. Dort heisst es:

"Für die Anmeldung bei nombrio fallen Kosten in Höhe von 5 Euro pro Monat über ein Jahr an bei jährlicher Vorauszahlung inklusive Mwst. Für die Anmeldung entstehen keine Kosten, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen und noch keine Leistung in Anspruch genommen haben."
Sobald der Nutzer sich dort vermeintlich kostenlos angemeldet hat, ist (laut Ansicht solcher Dienste) meistens die Dienstleistung schon in Anspruch genommen worden, da man Einsicht in die (meist wertlosen) Inhalte hatte, wonach ein Widerruf (ebenfalls laut Ansicht der Betreiber solcher Dienste) gar nicht möglich wäre. Eine "kostenlose Anmeldung" womit geworben wird, wäre demnach selbst theoretisch gar nicht möglich.

Eine wirklich kostenlose Anmeldung, wie Sie versprochen wird und wovon auf Grund der undeutlichen Preisangabe der durchschnittliche Verbraucher wohl auch ausgeht, erhält man aber im Nachhinein, sofern man sich an die Regeln für Betroffene von sog. Abofallen hält. Hierzu sei zum wiederholtem Male die FAQ bzgl. Abofallen/Abzocke vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn empfohlen.
Verbraucher, welche diesen Vertrag zu diesem Bedingungen nicht abschliessen wollten, sollten nicht zahlen und sich nicht einschüchtern lassen und können sich bei Unsicherheiten an die Verbraucherzentrale wenden.
Rechtliche Erstberatung durch Juristen wird für einen geringen Einsatz auch auf frag-einen-anwalt.de geboten.

Dienstag, 12. August 2008

"Einladung für Führerscheinprüfung" auf online-fahrpruefung.com

Heute erhielt ich folgende unerwünschte und somit illegale Spammail:

Alex hat Dich zur Fahrprüfung eingeladen. Unser Mitglied Alex möchte Dich hiermit persönlich einladen, die theoretische Führerscheinprüfung zu absolvieren. Alex hat 7 Fehlerpunkte erreicht. Du kannst Deine Punktzahl danach mit Alex vergleichen.

Klicke hier, um die Einladung anzunehmen:

http://Fuehrerschein-Einladung.net/?cp****


Die genannte Seite leite auf www.online-fahrpruefung.com weiter und ist eine klassische Abofalle/Abzocke.
Bei der angegebenen Adresse wird schnell klar, dass es sich um nicht mehr als ein Briefkasten in Grossbritanien ist, hinter welchem sich diese "Firma" versteckt.
Bleibt zu hoffen, dass keiner der "Eingeladenen" auf die Idee kommt zu zahlen, sofern er sich dort ohne Wissen über die nur versteckt angegebenen Kosten registrierte.
Betroffene sollten sich nicht einschütern lassen und Forderungen keinesfalls nachkommen. Hierzu sei erneut auf die FAQ zum Thema Abofallen vom Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn verwiesen.
Individuelle Rechtsberatung, bietet im Zweifel auch die Verbraucherzentrale.
Das Wichtigste ist aber auch hier, sich nicht einschüchtern zu lassen und die Sache einfach "auszusitzen", auch wenn die üblichen harsch formulierten Drohungen, von z.B. einem Inkassounternehmen, kommen.


Bei der Domain Fuehrerschein-Einladung.net, welche in der Spammail genannt wird und auf online-fahrpruefung.com verweist, ist ein Christian Sutter als Verantworlicher eingetragen, der offensichtlich in Sachen Spam vielfach auffällig wurde[1][2] und schon für andere Abzocke Werbe-Spam verschickte.

Ähnliche Spammails, mit einem "Alex" der einen "freundlicher Weise" einläd, gab es übrigens bereits schon für die bereits abgeschaltete Abzocke rotlichtvz.com und diverse Nachbarschafts-Seiten.


Update:
Mitlerweile hat der Verantwortliche Christian Sutter sich offensichtlich auch die Domain Fahrpruefung-Absolvieren.com registriert, welche ebenfalls auf die Abzock-Seite www.online-fahrpruefung.com weiterleitet und ebenfalls mit unzulässigen Spammails bewerben wird.

So heisst es in einer heute erhaltenen Spammail:

Subject Persönliche Einladung zur Fahrprüfung
Guten Tag,

Sie sind hiermit P E R S Ö N L I C H zur Fahrprüfung eingeladen.

Wir bitten Sie, die Prüfung sofort online vorzunehmen:

http://Fahrpruefung-Absolvieren.com/?los019***

Wir empfehlen, die Prüfung sofort nach Erhalt dieser Mitteilung zu absolvieren und verbleiben



mit freundlichen Grüssen
das Einladungskomitee


Samstag, 9. August 2008

Die Hasimaus.de-Abzocke...

Die Payball Payment GmbH und ihre Masche:
Nutzer werden auf Seiten wie www.hasimaus.de oder www.mandycam.de gelockt.
Um einen Zugang zu der angeblichen Livecam zu bekommen, ist die Eingabe einer Mailadresse notwendig.
Leicht übersehbar, in relativ kleiner Schrift befindet sich eine Preisangabe, welche kaum ein Nutzer wahrnimmt.

Nach dem der Nutzer sich dort angemeldet hat, werden zu der angegebenen Mailadresse wenige Tage später Rechungen und Mahnungen geschickt. Besonders prekär an der Sache ist, dass diese Anmeldung nicht über Double Opt-in stattfindet - man bekommt also keine Mail, in welcher man einen Link klicken muss, um die Registrierung zu vervollständigen.
Dieses hat die Folge, dass man eine beliebige Mailadresse von einem unbeteiligten Dritten dort angeben könnte, welcher dann mit den seltsamen Rechnungen, Mahnungen, Drohungen der Payball Payment GmbH "beglückt" wird.

Darüber hinaus wird der "Kunde" auch nicht über sein Widerrufsrecht informiert. Das hat die Folge, dass er sowieso diesen angeblichen Vertrag auch nach Ablauf der 14Tage der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen kann. Diese Frist beginnt nämlich erst nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
Sollte man sich also besser fühlen, schickt man einfach einen kurzen Widerruf per Mail an diesen "netten" Dienstleister. Wie aus ähnlichen Fällen bekannt, ist aber vermutlich davon auszugehen, dass dieses Schreiben einfach ignoriert wird, bzw. seltsame Argumentationen per Standartschreiben kommen, warum der Widerruf nicht gültig wäre.

Für Opfer dieser Abzocke ist einfach das Wichtigste, auf keinen Fall zu zahlen!

Für Rechnungen und Mahnungen dieser Art, stellen die Email-Anbieter ihren Kunden eigens einen Knopf zu Verfügung:


Auch die ausgelutschte Drohung "wir haben Ihre IP und damit können wir Sie ausfindig machen", ist nicht mehr als der übliche Versuch der Einschüchterung, damit der "Kunde" aus Angst zahlt.
Wer hinter einer IP steckt, kann nur von den Ermittlungsbehörden abgefragt werden; hierzu muss eine schwere Straftat vorliegen. Diese liegt aber von Seiten der Reingefallenden nicht vor, auch wenn Betreiber dieser Art gerne Derartiges behaupten.


Ein anderer Bericht über www.hasimaus.de hat es im Grunde auf dem Punkt gebracht:
Es sei nur soviel gesagt, wer hier bezahlt, dem empfehlen wir dringend einen Besuch beim Neurologen seines Vertrauens.


Weitere Seiten diese Betreibers sind übrigens:
www.witze2008.de
www.mandymaus.net
www.hasimaus.net
www.hasimaus.de
www.hasimaus.net
www.mandycam.de
www.mandys-show.de
www.mandyfille.com

Donnerstag, 7. August 2008

Amtsgericht Berlin: Minderjährige muss für Jamba-Abo nicht zahlen

Viele Klingenton-Anbieter verschleiern bekanntlich gerne die Kosten für ihre Aboverträge, was dazu führt, dass der erstaunte Kunde plötzlich unerklärliche Forderungen auf seiner Handyrechnung vorfindet. Dann ist es meistens jedoch oft zu spät, denn gegen diese Zahlungen kann man sich nur schwerlich wehren, werden sie doch i.d.R. gleich über die Rechnung des Mobilfunk-Providers inkassiert.

Häufig tappen auch Jugendliche in diese Klingelton-Abofalle, was kein Wunder ist. Fast sämtliche Klingelton-Angebote und die dazugehörene Werbung sind auf Kinder- und Jugendliche zugeschnitten und das, obwohl Aboverträge mit Personen unter 18 Jahren nicht ohne Zustimmung der Eltern zulässig sind und auch §110 BGB(sog. "Taschengeldparagraph") hier nicht greift.

Das Amtsgericht Berlin urteilte nun zu Gunsten eines Vaters, dessen Tochter, welche über ihr Handy, das auf den Vater angemeldetet war, ein Jamba-Klingeltonabo bestellt habe und nun dafür zahlen sollte.
Der Vater widerrief umgehend den Vertrag und kündigte das Abo, da seine minderjährige Tochter ohne seine Zustimmung gar keinen Abovertrag hätte abschliessen dürfen; Jamba bestand trotz der Minderjährigkeit dennoch auf die Zahlung.

Der Vater strebte eine negative Feststellungsklage an und die Sache ging vor Gericht - dieses gab dem Vater in vollem Umfang Recht.

Die Entscheidung fiel eindeutig und zu Lasten von Jamba! aus: Weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses können die aus etwaigen Abobestellungen durch die Tochter entstandenen Forderungen von Jamba! durchgesetzt werden. Jamba! sei selbst schuld, wenn aus geschäftlichen Gründen auf eine Identifikation des Gegenübers verzichtet werde und deshalb auch Minderjährige ohne jede Überprüfung über fremde Mobilfunkanschlüsse die Dienstleistungen von Jamba! in Anspruch nehmen könnten.

AG Berlin (Az 12 C 52/08)

Der Volltext des Urteils ist hier einzusehen.

Samstag, 2. August 2008

Bericht der Fuldaer Zeitung über die TRC Telemedia AG

Einen lesenswerten Bericht veröffentlichte jetzt die Fuldaer Zeitung über die TRC Telemedia AG; eine Briefkastenfirma in dem mittelamerikanischen Staat Belize, welche mit diversen Abzockerseiten, wie z.B. www.abnehmkoenig.com und www.umwelt-check.net auf Kunden- bzw. Opferfang geht und wohl wie die anderen Abzock-Seitenbetreiber hofft, dass ihre "Kundschaft" sich einschüchtern lässt und diese ungerechtfertigten Forderungen zahlt.

Laut Artikel heisst es:
Staatsanwalt Harry Wilke ist die TRC ebenfalls nicht unbekannt – und auch nicht die ehemalige MC Multimedia (MCM), die etwa 2005/2006 eine Adresse in Petersberg hatte.


Die angesprochenen MC Multimedia ist einigen wohl spätestens nach ihrem rühmlichen TV-Auftritt als "Fass ohne Boden"-Preisträgerin keine Unbekannte mehr:


Nach Telefonsexabzocke folgt nur also offenbar Internetabzocke, was nicht heisst, man habe die Abzocke per Telefon aufgegeben:
So berichtete der „Donaukurier“ von einem Mann, der Rechnungen für „kostenpflichtige Serviceleistungen“ von TRC erhielt – ohne je eine der genannten Nummern angerufen zu haben. Ähnliche Berichte finden sich auch in Internetforen: Da zeigt das Handy eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit. Man ruft zurück, hört ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, legt auf – und erhält ein paar Tage später eine Rechnung über 60 Euro für Telefonsex, so schreibt dort ein junger Mann aus Schwerin, der nicht zahlte und schließlich eine Rechnung über 264 Euro von einem Inkassounternehmen bekam. Foren, Verbraucherberatungen und Justiz raten in solchen Fällen übereinstimmend, dubiose Rechnungen nicht zu zahlen. In aller Regel geschehe nach einer zweiten Mahnung nichts mehr, ist die Erfahrung von Experten, von denen manche raten: „Stellen Sie sich einfach tot.“.

Mittwoch, 30. Juli 2008

Happy Passion GmbH/Online-Girlies.com - Hausdurchsung bei Beschuldigtem

Wie die Fuldaer Zeitung berichtet, wurden die Behörden nun gegen die mutmasslichen Verantworlichen der Happy Passion GmbH aktiv - die fraglichen Seiten wie online-girlies.com sind seit Kurzem nicht mehr erreichbar.

Die Masche lief so: Ende April und Anfang Mai wurden Hunderttausende durch Spammails darauf aufmerksam gemacht, dass ihr "Nacktbild freigeschaltet wurde". Die verunsicherten Nutzer, die mit dieser angeblichen Veröffentlichung ihres Nacktbildes wohl gar nicht einverstanden waren, klickten auf den in der Mail befindenen Link mit der Folge, dass am nächsten Tag eine Rechnung per Mail im Postfach lag. Angeblich hätten die Nutzer einen Vertrag abgeschlossen und sollten knapp 100Euro zahlen.
Einige zahlten aus Unsicherheit gleich, Zahlungsunwillige wurden durch ein Inkassobüro mit Nachdruck aufgefordert, diese Forderungen zu begleichen.
Um die 16.000 "Kunden" sollen diesen Forderungen nachgekommen sein und zahlten, so das die stolze Summe von ca. 1,6 Mio Euro auf den Konten der Abzocker landete.

Auch die Räumlichkeiten des Inkassobüros in Werl wurden durchsucht. Da das Inkassobüro auf die Geschäftspraktiken der Happy Passion GmbH aufmerksam gemacht wurde, geht die Staatsanwaltschaft Göttingen zur Zeit nicht davon aus, dass sie nur unwissentlich oder gutglaubig dieses betrügerische Gechäftsmodell durch das Eintreiben der Forderungen unterstützten.

Der 25jährige Beschuldigte aus Fulda ist übrigens kein Unbekannter.
Schon bei der Abzocke mit der Seite Fabrik-einkauf.com soll er einer der Verwantwortlichen gewesen zu sein.

Mittwoch, 16. Juli 2008

Verbraucherschützer gehen gegen Klingelton-Abzocke vor

Mehrere Anbieter, die Klingetöne, Logos und Spiele fürs Handy anbieten, sind wegen irreführenden Preis- und Leistungsangaben ins Visier der Verbraucherschützer und der Wettbewerbszentrale geraten und wurden abgemahnt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte.

Die Anbieter warben plakativ mit Worten wie "Gratis", "kostenlos" und ähnliches, welches dem Verbraucher von einem kostenfreien Angebot ausgingen liess. Versteckt(z.B. in der Fussnote) befand sich jedoch im Kleingedruckten ein Hinweis, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt.

Besonders brisant an der Sache ist, dass die Verbraucher kaum eine Chance hatten, sich gegen diese meist ungerechtigten Forderungen zu wehren, schliesslich wurden diese Gelder gleich über die Handyrechnung inkassiert.
Um die Zahlung, welche durch diese unlauteren Praktiken zustande gekommenen ist zurück zubekommen, müsste der Verbraucher i.d.R. den Klageweg gestreiten, was natürlich viele scheuen.

Dienstag, 15. Juli 2008

Insolvenzverfahren der New Ad Media (u. a. probino.de) - Machen Sie Ihre Forderungen geltend

Verbraucher, welche Rechungen der Abzocker-Seiten www.gamesite.de, www.movieabo.de, www.probino.de, www.vinow.de, www.simsen.de bezahlt haben, haben nun die Chance ihr Geld zurück zu bekommen.
Das Insolvenzverfahren gegen New Ad Media ist eröffnet. Betroffene sollen sich direkt an den zuständigen Insolvenzverwalter wenden.

Weitere Informationen, sowie Musterschreiben zur Forderungsanmeldung stellt die Verbraucherzentrale Hessen zur Verfügung.

Damals berichtete das ARD-Magazin PlusMinus bereits über die New Ad Media und deren Machenschaften:



Auch das Pro7-Magazin Bizz überreichte den Verantwortlichen dieser dubiosen Firma das "Fass ohne Boden", bevor mitlerweile die zuständige Staatsanwaltschaft dem Ganzen ein Ende setzte.

Sonntag, 6. Juli 2008

Leasing-Abzocke durch Giro24?



Die Webseite der Geschädigten aus dem Sat1-Betrag:
http://internetabzocke.spaces.live.com/