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Montag, 30. März 2009

schwimmbadspiel.de - Hasimaus schlägt mit neuer Abzocke wieder zu

Nach dem gleichem Prinzip wie einst hasimaus.de und der immer noch aktiven Seiten unsere-nackte-pyjamaparty.net, pyjamagirls.de und jennyshow.net, versuchen es offensichtlich die gleichen Verantwortlichen jetzt mit der neuen Abzockseite www.schwimmbadspiel.de
Dafür hat man die nächste Firma, die Tech Global Ltd., gegründet, bei deren Adresse sich bestenfalls wohl auch nicht mehr als ein Briefkasten finden wird.

Der Preis ist mal wieder unerwartet und leicht überlesbar am oberen Rand platziert.
In der Hoffung, dass sich unter den Nutzern, die sich dort anmeldeten, genügend Dumme finden die zahlen, werden scheinbar die üblichen lächerliche Drohungen aus dem Kuriositätenkabinett genutzt, welche man schon bei den Vorgänger-Abzockseiten verwendete.

Über diese Machenschaften berichtete bereits das Sat1-Magazin Akte:


Auch im Fall der neuen Abzockseite schwimmbadspiel.de sollten die dort genannten Tipps getrost übernommen werden:
- Auf keinen Fall zahlen!
- Die Mails, auch die vom mahnenden Anwalt Frank Michalak, der bei Kollegen einen äussern "guten" Ruf zu geniessen scheint, schlichtweg in den Spamordner klicken!



Ein sehr ausführlicher Bericht zu www.schwimmbadspiel.de und der Tech Global Ltd., findet sich auf antiabzocke.net.

Freitag, 20. März 2009

Warnung vor Telefonsex-Rechnungen der TRC Telemedia

Schon Google verrät nichts Gutes über die TRC Telemedia. Wer dort nach positiven Einträgen über diese Firma sucht, wird vermutlich leer ausgehen.

Jetzt warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pflalz in einer Pressemeldung vor Telefonsex-Rechnungen dieser dubiosen Firma und rät, wirklich nur dann zu zahlen, wenn überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und der Anbieter diese auch belegen kann. Wie es scheint, besteht wohl in den allermeisten Fällen keinerlei Zahlungspflicht und auch das Belegen von Selbiger, dürfte für den Anbieter nicht möglich sein.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
19.03.2009

Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen für Telefonsex
Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma TRC Telemedia in Höhe von 75 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen eine bestimmte Telefonnummer angerufen und eine "kostenpflichtige Serviceleistung" in Anspruch genommen. In der kurze Zeit später verschickten Mahnung heißt es dann "von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen." Danach wird die Telefonnummer des Rechnungsempfängers und das Datum des angeblichen Anrufs angegeben. Der Rechungsbetrag beträgt dann inklusive Mahnkosten bereits 110 Euro.

Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht.

Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die genannte Festnetznummer nicht angerufen wurde und die Forderung unberechtigt ist. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale im anhang einen Musterbrief an.

Fragen zu diesen Rechnungen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Der Experte der Verbraucherzentrale ist montags von 10 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
VZ-RLP


Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123759249418276/link549801A.html

Donnerstag, 19. März 2009

Gericht genehmigt Kontokündigung gegen Internet-Abzocker

Die Verbraucherzentrale Sachsen gab heute folgende, positive Presseerklärung raus:

Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle"

Das haben viele Anrufer schon erlebt: Eine freundlich klingende Bandstimme behauptete, ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com hinterlegt. Wer der Aufforderung gefolgt war und seine Daten dort eingab, war schon in die Falle getappt. Für ein auf diese Weise angeblich abgeschlossenes Abo über zwei Jahre versuchte die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH mit Sitz in Eschborn schließlich 216 Euro einzutreiben.
Unzählige Verbraucher hatten sich 2008 nicht nur bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sondern bundesweit darüber beschwert, dass die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sehr aggressiv Forderungen für vermeintlich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen geltend macht.
"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont Dittrich.
Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben. Mit mehr als deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter des Verbraucherschutzsenates am OLG zum Ausdruck gebracht, dass in solch gravierenden Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle im großen Stil Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senates rechtlich nicht bestünden. Insbesondere berücksichtigte das Oberlandesgericht, dass die mutmaßlichen Forderungen mit ganz erheblichem Nachdruck und fragwürdigen Methoden verfolgt werden. Das konnte auch von der Verbraucherzentrale Sachsen in der Verhandlung vor dem OLG anhand konkreter Fälle verdeutlicht werden. Insbesondere hätten die auf der Seite "nachbarschaftspost.com" eingeloggten Kunden zweifelsfrei keinen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich Zahlungspflichten ergeben, so das Gericht. Das gemeinsame Vorgehen hat sich gelohnt", freut sich Bettina Dittrich. "Wer zu Unrecht abkassieren will, wie die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, wird künftig mehr Gegenwind verspüren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Bereits vor Kurzem hat das OLG Hamm eine ähnliche Entscheiding getroffen, welches dem Geldinstitut die Kündigung des Kontos von Internet-Abzockern ausdrücklich zusagt.

Es lohnt sich also, wenn Verbraucher, die auf unseriöse Dienste dieser Art reingefallen sind, sich bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse über deren Kunden und dessen unseriöse Machenschaften, für welche das Geld eingezahlt werden soll, beschweren.

Sat1-Akte09 berichtet über opendownload.de und den Frankfurter Kreisel

Schon öfters war Akte09 auf der Suche nach den Verantwortlichen der Online Content Ltd., Online Service Ltd, der Go Web Ltd. (dem sog. Frankfurter Kreisel) und der für diese Briefkastenfirmen mahnende Münchener Anwältin Katja Günther.
Auch diesmal stattete man dem neuen, wie eine Festungs anmutenden Domzil dieser Abzocker einen Besuch ab.

Darüber hinaus wollte man mehr über die Hintermänner der Content Services Ltd., verantworltlich für z.B. www.opendownload.de, sowie Olaf Tank, den für diesen fragwürdigen Dienst mahnenden Anwalt, erfahren.
Anwalt Olaf Tank ist schon mehrfach im Zusammenhang mit Internet-Abzocke aufgefallen. So mahnte er für die Gebrüder Schmidtlein, sowie wie die New Ad Media, gegen die jüngst Anklage wegen Betruges erhoben wurde.

Teil 1:

Teil 2:



Bereits vor wenigen Wochen berichtete das ZDF-Magazin WISO über www.opendownload.de
Betroffene sollten auf die in diesen TV-Beiträgen von Fachleuten und Juristen immer wieder gertroffenen Aussagen hören:
Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von Anwalts- oder Inkassoschreiben. Nur bei dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, diesem fristgericht widersprechen.

Individuelle Rechtsberatung bietet ansonsten die Verbaucherzentrale.

Dienstag, 17. März 2009

Anklage gegen Internet-Abzocker von Frankfurter Gericht abgeleht - Kein Grund zu zahlen!

Wie Heise berichtet, urteilte die 27. Strafkammer des LG Frankfurt daüber, in wie weit die arglistige Täuschung, welche den Abzock-Seiten der Net Content Ltd., bzw. der Nachfolgefirma Online Content Ltd. bereits vom OLG Frankfurt bescheinigt wurde, den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Zum Entsetzen vieler Verbraucher lehnte das Gericht eine Anklage ab. Der Straftatbestand des Betruges liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main bliebt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu allerdings bei dieser rechtlichen Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nur rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage.

Was ändert sich für den Verbraucher, der auf eine der Abofallen dieser Art reingefallen ist bzgl. der Zahlungspflicht?
Rein gar nichts!

Es geht hier um die strafrechtliche Bewertung. Dass der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt ist heisst weder, dass die zivilrechtliche Forderung, noch die unlauteren Geschäftspraktiken dieser Internet-Abzocker rechtmässig wären.

Die rein zivilrechtliche Frage, ob solche Forderungen rechtens wären und der Nutzer daher zahlen müsste, wurde bei den wenigen Fällen, bei denen Abofallenbetreiber sich wirklich vor Gericht trauten, einheitlich beantwortet.
Die in der Fussnote und den AGB versteckte Preisangabe wurde als überraschend und somit unwirksam bewertet. Der Verbraucher musst nicht zahlen:
- Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06

- Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08



Auch wenn es vermutlich nicht unwahrscheinlich sein dürfte, dass diese Briefkastenfirmen oder die mahnende Anwältin Katja Günther das Ablehnen der strafrechtlichen Anklage dazu nutzen könnten, den juristisch unerfahrenen Verbraucher einzureden, er müsse deswegen die irrwitzigen Forderungen bezahlen, sollte sich davon niemand beeindrucken lassen.
Es wäre nichts Neues, wenn hier eine Beurteilung eines Gerichtes falsch ausgelegt wird, um dem Nutzer zu suggerieren, dass die Forderung rechtens wäre.

Es ist nach wie vor zu raten, Schreiben dieser Art zu ignorieren. Nur für den Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss diesem innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden.

Montag, 16. März 2009

Die ZDF-Sendung WISO berichtet über die RS Web Serivices, alias Global Online Holding Inc.

Am 9.03.2009 berichtete das ZDF-Magazin WISO über die Abzocke der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc.
Mitlerweile sind auf den Abzock-Seiten der RS Web Services/Global Online Holding Inc. keine Anmeldungen mehr möglich und die Staatsanwaltschaft ermittelt.


Was leider im WISO-Beitrag nicht klar gesagt wird: Wer auf diese Machenschaften der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. reingefallen ist, sollte sich von Mahnungen der Briefkastenfirma, des Inkassobüros Collector oder einem fragwürdigen Anwalt nicht beeindrucken lassen und auf keinen Fall zahlen.

Sollten auch Sie sich von der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. betrogen, bzw. durch die harschen Mahnschreiben genötigt oder erpresst fühlen, können Sie hier schnell und einfach online eine Strafanzeige erstatten.

Neue Abzockseiten der Net Media Solution Ltd.

Wie auf antiabzocke.net berichtet wird,
hat die Net Media Solution Ltd.(Geschäftsführer Rene Hille) eine ganze Reihe neuer Abzockseiten online gestellt.

www.traumhafte-hochzeit.net
www.model-werden.net
www.echte-heimarbeit-blog.de
www.auswander-tipps.net
www.ausland-job-blog.de
www.spiele-tester.com
www.spielezone.net
www.kinder-erziehung.net
www.hartz4-kredite.de
www.inkasso-kostenlos.org - Weiterleitung zu proinkasso.de
www.richtige-heimarbeit.net
www.echte-heimarbeit.de
www.nix-zahlen.net
www.geiz-ist-geil.net - noch nicht aktiv
www.ausland-jobs.biz
www.home-service24.eu - Firmenseite


Besonders widerwärtig ist an dieser Abzocke der Net Media Solution Ltd, dass sie hauptsächlich auf Kinder, Jugendliche und Arbeitslose, bzw Personen mit wenig Geld zu zielen scheint.
So erweckt man den Eindruck, HartzIV-Empfängern Kredite verschaffen, bzw. Heimarbeit oder Jobs im Ausland vermittelt zu können.
Um Kinder und Jugendliche in diese Abzockfalle zu locken, verspricht man z.B. angebliche Angebote als Spieletester.

Wie die Masche funktioniert, wurde vor einiger Zeit bereits am Beispiel der Seite www.nix-zahlen.net auf Augsblog beschrieben.
Auf der Abzock-Seite befindet sich ein Text mit banalem Inhalt. Damit dieser Text auch nicht zu auffällig ist, wird dieser in hellgrauer Schrift auf weissem Hintergrund dargestellt.
Klickt nun der Nutzer einen Schritt weiter, wird er zu einem Anmeldefeld geführt und der letzte Satz des Textes ändert sich überraschend und i.d.R. unbemerkt vom Nutzer.

Belangloser Text....:

....plötzlich und überraschend ergänzt um eine Preisklausel:

Nachdem der Nutzer auf diesen Trick reingefallen ist, wird das übliche Vorgehen von dubisen Diensten dieser Art passieren.
Man wird versuchen, durch massivem Druck, den Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Durch harsch fomulierten Rechnungen und Mahnungen von Inkassobüros oder fragwürdige Anwälte, wird versucht werden, möglichst viele unerfahrende Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nicht unwahrscheinlich dürfte sein, dass das Inkassobüro Proinkasso versuchen wird, diese Forderungen einzutreiben, schliesslich verweist die Domain www.inkasso-kostenlos.org der Net Media Solution Ltd. schon auf Selbiges.
Proinkasso ist dazu für Geschäftspraktiken dieser Art schon bekannt und hat vielfach versucht, die Forderungen für Abzocker einzutreiben, wie z.B. für die New Ad Media, deren Betreiber sich dafür vor Gericht verantworten müssen.
Ob und wo Proinkasso tatsächlich existiert, darf zumindest hinterfragt werden, wie diesem Eintrag auf Rotglut.org zu entnehmen ist.


Verbraucher, die auf die Masche der Net Media Solution Ltd. hereingefallen sind, sollten sich allerdings nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen!

Bei Unsicherheiten bietet sich für individuelle Rechtsberatung, die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale an.
Auf www.verbraucherzentrale.de können Sie sich die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes raussuchen und diese telefonisch oder direkt in der Beratungsstelle kontaktieren.

Hausdurchsuchungen bei Frankfurter Internet-Abzockern

Mal wieder sind die Behörden tätig geworden und durchsuchten im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen die Räumlichkeiten von Internetabzockern.

Die Go Web Ltd., zu deren Umfeld weitere Briefkastenfirmen, wie die Net Content Ldt, Online Content Ltd., sowie die Online Service Ltd. zählen, war ins Visier der Ermittler geraten, da von Verbrauchern zahlreiche Anzeigen eingingen.
Die Betroffenen sagten aus, Rechnungen und Mahnungen erhalten zuhaben, obwohl sie sich nie auf den Abzockseiten der Go Web Ltd. registrierten. Hierrunter scheint sich auch der nicht unbekannte Rechtsanwalt Udo Vetter zu befinden, der seit einiger Zeit per Mail und Post von der fragwürdigen Anwältin Katja Günther mit harschformulierten Mahnungen belästigt wird, da er sich angeblich auf Seiten der Net Content Ltd., sowie der Online Content Ltd. angemeldet habe und in seinem Blog drüber berichtete.

Insgesamt sollen zehn Objekte der fragwürdigen "Dienstleister", wie Geschäftsräume und Wohnungen, durchsucht worden sein.

Aber nicht nur wegen des Vorwurfes des Datenmissbrauchs läuft eine Anklage gegen die Verantwortlichen dieser Abzocke. Auch die versteckte Kostenangabe auf den Seiten der Go Web Ltd., Net Content Ldt., Online Content Ltd., sowie die Online Service Ltd. wertet die Staatsawaltschaft Frankfurt/Main als Betrug, wie der Wiesbadener Kurier bereits Ende letzten Jahres berichtete.

Mittwoch, 11. März 2009

fabriken.de und rezepte-ideen.de - Kontosperrung durch Kriminalpolizei

Soeben wurde eine für viele Verbraucher wohl erfreuliche Meldung auf dem Blog des Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn verbraucherrechtliches.de publiziert.

Die Kripo Düsseldorf hat vorerst die Abzocke der Connect 2 Connect GmbH, Betreiberin der Seiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de beendet und das Konto gesperrt. Es laufen Ermittlungen wegen Verdacht des Leistungsbetruges.

Verbraucher wurden in die Abzockfalle gelockt, indem sie sich einst auf den kostenlosen Portalen fabriken.de und rezepte-ideen.de registrierten, welche sich dann plötzlich in kostenpflichtige verwandelten, worüber die bereits registrierten Nutzer angeblich in einem Newsletter informiert wurden, welcher laut Ermittlungen der Düsseldorfer Polizei allerdings wohl nie versandt wurde.
Selbst für den Fall, dass die Nutzer dieser kostenlose Community einen Newsletter dieser Art bekommen haben sollten, bestand natürlich keinerlei Zahlungspflicht und sind solch einseitige Vertragsänderungen unwirksam. Dennoch liessen sich wohl auch in diesem Fall einige verunsicherter Verbraucher finden, die trotz des vielfachen Rates nicht zu zahlen, sich einschüchtern liessen und Geld überwiesen.

Die Düsseldorfer Polizei sucht nun Geschädigte dieser Abzocke, die die geforderten Summen bereits bezahlt haben. Diese werden gebeten, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen.


Die vollstände Pressemeldung der Polizei Düsseldorf:


Verdacht des Leistungsbetruges – Bislang 300 Anzeigen – 28-jähriger Mann im Visier der Ermittler – Weitere Geschädigte gesucht


Das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges.

Düsseldorf - 09.03.2009 - 14:59 - Verdacht des Leistungsbetruges – Bislang 300 Anzeigen – 28-jähriger Mann im Visier der Ermittler – Weitere Geschädigte gesucht

Das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges. Dieser hatte zunächst für registrierte Kunden auf Internetseiten Tipps zu Outlets und Kochrezepten kostenlos angeboten. Im Februar dieses Jahres änderte er die allgemeinen Geschäftsbedingungen und verlangte nun einen Jahresbeitrag von 84 Euro. Die bereits registrierten Nutzer will er über einen Newsletter informiert haben. Dieser wurde nach den bisherigen Ermittlungen jedoch nie versandt. Bislang gingen über 300 Anzeigen bei der Polizei ein. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde bereits von der Kriminalpolizei „eingefroren“.

Der 28-Jährige gründete im vergangenen Jahr eine Firma in Köln und bot seit September 2008 Tipps auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de an. Die Nutzer mussten sich Online registrieren und hatten dann kostenfreien Zugang zu den Ratschlägen auf den Seiten. Im Januar 2009 gründete der Mann eine Firma in Düsseldorf. Hier kündigte er auf den Internetseiten an, dass er die Seiten der Kölner Firma übernimmt, aber die Tipps jetzt nicht mehr kostenlos anbieten kann. Seit dem 1. Februar 2009 sind diese auf den Seiten kostenpflichtig und es wird auch auf die anfallenden Nutzungsgebühren hingewiesen.

Die von September 2008 bis 31. Januar 2009 registrierten Nutzer will er angeschrieben und über die nun anfallenden Kosten informiert haben. Dieser Newsletter ist aber laut Angaben der Geschädigten nie angekommen. Der 28-Jährige verlangte nun per Rechnung von jedem eine Jahresgebühr in Höhe von 84 Euro.

Auf ein Konto, auf das die Gebühren eingehen, hat der Tatverdächtige keinen Zugriff mehr. Die Ermittler müssen nun in akribischer Kleinarbeit herausfinden, welche Gebühren zu Recht eingefordert und gezahlt wurden.

Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt haben, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen.

Dienstag, 10. März 2009

Keine Zahlungspflicht eines Minderjährigen für Online-Abo - Preisklausel dazu unwirksam

Wie das Amtgericht München jetzt in einer Pressemitteilung bekanntgab, entschied es bereits am 18.02.09 darüber, ob eine Zahlungspflicht gegen einen Minderjährigen besteht, welcher ein Online-Abo abschloss.
Wie zu erwarten war, verneinte das Gericht die Zahlungspflicht und zwar gleich doppelt.

Der Minderjährige musste nicht zahlen, da er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig war und seine Erziehungsberechtigten diesen schwebend unwirksamen Vertrag auch nicht im Nachhinein genehmigten.
Dazu scheint der Anbieter des Flitportals, bei welchem sich der Jugendliche anmeldete, nach einem klassischen Abofallen-Prinzip zu arbeiten. Es wurde deutlich und hervorgehoben mit einer Testmitgliedschaft für 0,99 Euro geworben. Dass nach Ablauf des Testzeitraums sich die Mitgliedschaft in ein Abo wandelt, welches mit Kosten von 72 Euro verbunden ist, stand nur im ungegliederten nachfolgenden Fliesstext.
Daher beurteilte das Gericht diese Vertragsklausel als überraschend und somit unwirksam.

Aus der Pressemittleilung des Amtsgericht München:

Der damals noch minderjährige spätere Kläger rief Anfang 2006 im Internet eine Flirtseite auf. Dort war ein Angebot für 99 Cent für eine Probemitgliedschaft enthalten, das er durch Angabe seiner persönlichen Daten und dem Anklicken eines Kästchens annahm. Einige Zeit später wurden dann auf seinem Konto 72 Euro abgebucht. Dieser Abbuchung widersprach er. Das gleiche Spiel wiederholte sich 2007. 2008 wurden erneut 72 Euro abgebucht. Hier versäumte es der spätere Kläger jedoch, rechtzeitig zu widersprechen. Deshalb verlangte er von der Internetbetreiberin die Rückzahlung des Betrages. Er habe die Seite schließlich auch nicht genutzt. Diese berief sich auf die Mitgliedschaft.

Darauf hin erhob der Kläger Klage beim AG München. Der zuständige Richter sprach ihm die 72 Euro zu und wies auch die von der Internetbetreiberin erhobene Widerklage auf Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge zurück:

Eine Mitgliedschaft sei nicht wirksam vereinbart worden. Der von dem Kläger getätigte Vertragsabschluss sei, da er zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, schwebend unwirksam gewesen. Da weder seine Eltern, noch nachträglich (nach Vollendung seines 18. Geburtstages) er diesen Vertrag genehmigt hätten, sei eine Wirksamkeit nicht eingetreten. Eine stillschweigende Genehmigung (z.B. durch Nutzung des Portals) habe nicht vorgelegen. Außerdem seien die Mitgliedsbeiträge auch nicht wirksam vereinbart worden. Angesichts der Hervorhebung des Preises von 0.99 Euro (für die „Probemitgliedschaft“) sei der im nachfolgenden ungegliederten Fließtext versteckte Mitgliedsbeitrag von 72 Euro überraschend und daher unwirksam. Das gelte übrigens auch für die Verlängerungsklausel. Diese befinde sich unter dem Punkt „Zahlung und Preise“ und nicht etwa unter „Vertragslaufzeit und Verlängerung“. Aus diesem Grunde sei auch die Widerklage abzuweisen.



Somit verloren Abofallen-Betreiber auch das vierte bekannt Urteil bzgl. der Zahlungspflicht.
Trotz hunderttausenden Verbrauchern, die auf Abofallen reinfielen, sind somit grade mal drei Fälle bekannt, bei denen die Betreiber dieser fragwürdigen Dienste wirklich versuchten, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen; was in allen drei Fällen kläglich scheiterte.
In diesem Zahl klagte allerdings der Geschädigte selber, um die von seinem Konto abgebuchten Beträge zurückzuerhalten. Alle vier Urteile gingen also klar zu Gunsten des Verbrauchers aus.

Urteil 1:
Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06

Urteil 2:
Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08

Urteil 3:
Keine Zahlungspflicht gegenüber www.Nachbarschaft24.net
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 - Az.: 17 C 298/08

Urteil 4:
Siehe Artikel.
Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2009 (Az. 262 C 18519/08)

Diese Urteile sollte sämtliche Verbraucher, die auf eine solche Abofallen-Abzocke reingefallen sind, beruhigen.

Freitag, 6. März 2009

WDR Markt - Adresshandel: Was sind unsere Daten wert?

Wer z.B. bei Google nach ´Preisvergleich Krankenversicherung´ sucht, findet unzählige Google-Anzeigen von Anbietern, die einen angeblichen Preisvergleich von Krankenversicherungen anbieten.

Es wird verlangt, dass man seine Daten eingibt. Doch statt gleich unabhängige Angebote zu bekommen, melden sich kurze Zeit dadrauf mehrere Versicherungsmakler, die unter enormen Druck stehen, Ihnen ihre Versicherungsprodukte anzudrehen.
Denn alleine die kleine Zusatzinformation, dass sie eine Krankenversicherung suchen, bzw. Ihre Krankenversicherung wechseln wollen, hat den Wert Ihres Datensatzes von unter einem Euro auf stolze 158 Euro steigen lassen.
Dass man dabei kaum von objektiver Beratung über die verschiedenen Krankenversicherungsprodukte ausgehen kann, versteht sich von selbst.
Daher, passen Sie auf, ob und wo sie Ihre Daten angeben und welche Zusatzinformationen Sie über sich kundtun.

Mehr dazu im Beitrag von WDR Markt "Was sind meine Daten wert"

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Internet-Abzocker wegen schweren Betruges

Auf diversen Abzockseiten, welche wohl allesamt den selben Verantwortlichen zuzurechnen sind, waren urplötzlich keine Anmeldungen mehr möglich.

Es handelt sich hierbei um die Seiten der RS Web Services GmbH & Co. KG, bzw. der Nachfolge"firma"(richtiger wäre wohl Nachfolgebriefkasten) Global Online Holding Inc.:
www.casting.ag
www.das-quiz.tv
www.movie-Scout.net
www.netarena.tv
www.traumbedeutung.com
www.verkehrsprofi.com
www.webtunr.com
www.z4-gewinner.de
www.1000Gratisproben.com
und auch www.antivirus-security.net
, wir berichteten.

Während man noch jüngst versuchte, mit nahezu allen Mitteln Verbraucher zur Anmeldung auf den Seiten zu bewegen, dann mit wilden Drohungen die Reingefallenden einzuschüchtern und ungerechtfertigte Forderungen einzufordern, möchte man seine "hochwertigen" Dienstleistungen auf einmal nicht mehr anbieten?

Dieses dürfte vermutlich damit zu tun haben, dass mitlerweile die Staatsanwaltschaft aktiv geworden ist und Anklage wegen schweren Betruges gegen die Verantwortlichen erhoben hat, wie das Westfalen-Blatt berichtet:
Die Staatsanwaltschaft Detmold hat deshalb Anklage gegen eine Kauffrau (43) aus Bad Salzuflen (Kreis Lippe) erhoben.

Staatsanwalt Christopher Imig sagte, gegen die Frau seien seit Juni 2007 mehr als 500 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Detmold eingegangen.

(...)
Staatsanwalt Christopher Imig sagte, gegen die Frau seien seit Juni 2007 mehr als 500 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Detmold eingegangen.
(...)
Der Frau wird gewerbsmäßiger schwerer Betrug vorgeworfen.

Auf den Internetseiten movie-tester.com, webtunr.com, movie-scout.net und auf weiteren Seiten sollen Verbraucher in sogenannte Internet-Abo-Fallen gelockt worden sein. Die Seiten, die in einigen Fälle von Rumänien aus betrieben werden, vermitteln den Eindruck, man bekomme kostenlos eine topaktuelle DVD zugeschickt, wenn man diese im Gegenzug bewerte.

Tatsächlich findet sich aber im Kleingedruckten, das sich farblich kaum vom Hintergrund abhebt und erst durch Verschieben des Bildschirminhalts sichtbar wird, der Hinweis, dass man ein Jahresabo abschließt, das 19,95 Euro im Monat kostet.

Nach den Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft sind Besucher der Internetseiten, die dort ihre persönlichen Daten eingegeben hatten, massiv zum Bezahlen gedrängt worden - sogar dann, wenn sie ihr Rücktrittsrecht genutzt hatten. Die beschuldigte Frau soll zunächst drei Briefe (Rechnung, Mahnung und letzte Zahlungsaufforderung) verschickt haben. Anschließend wurden Inkassodienste wie Collector und I.D.S. (beide mit Sitz in Herford) eingeschaltet.

Falls der Angeschiebene noch immer nicht zahlte, folgte der Brief einer Anwaltskanzlei aus Hiddenhausen (Kreis Herford), in dem es hieß, man sei nun »mit der Geduld am Ende«. Dadurch sollen sich zahlreiche Internetnutzer so eingeschüchtert gefühlt haben, dass sie schließlich den Rechnungsbetrag überwiesen.

Wer dem Druck standhielt und nicht zahlte, hatte Glück: Bis heute soll nicht ein einziger Internetnutzer verklagt worden sein. Staatsanwalt Imig ist überzeugt, dass der Betrug geplant war und von Anfang an keine Gegenleistung erbracht werden sollte.

Donnerstag, 5. März 2009

Anwältin Katja Günther beantragt gerichtliche Mahnbescheide - Nicht einschüchtern lassen, aber fristgerecht widersprechen

Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet, beantragt die fragwürdige Anwältin Katja Günther aus München im Auftrag der Online Content Ldt. neuerdings zahlreiche gerichtliche Mahnbescheide.

Sollte man als Verbraucher einen solchen zugestellt bekommen, ist dieses kein Grund, in Panik zu verfallen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid, sagt absolut nichts über die Rechmässigkeit der Forderung aus, sondern kann beim zuständigen Gericht ohne Prüfung der Rechtmässigkeit beantragt werden.

Im Gegenzug zu sonstigen Abzock-Rechnungen und -Mahnungen der Online Content Ldt. oder der Frau Günther, welche getrost ins Altpapier wandern konnten, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid allerdings ein amtliches Schreiben. Dieses darf also nicht einfach ignoriert werden, sondern muss innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden. Dazu einfach das dem Mahnbescheid anliegende Formular ausfüllen, in dem man ankreuzt, dass man die Forderung bestreitet und dieses dann fristgerecht zurück ans Gericht schicken.
Sollte man einen gerichtlichen Mahnbescheid in dieser Sache bekommen und Hilfe benötigen, wäre z.B. die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle.


Übrigens: Der Online Content Ltd. ein gerichtliches Schreiben zukommen, um z.B. gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Forderungen unberechtigt sind, ist dagegen deutlich schwieriger und auch beim zweiten Versuch nicht leichter, was Rechtsanwalt Sascha Kremer die berechtigte Frage stellen lässt:
Ja was denn nun - gibt es diese ahnungslose Verbraucher abzockende Firma überhaupt, die nicht bestehende Forderungen anwaltlich geltend machen lässt?

Dienstag, 3. März 2009

software-runterladen.net belehrt über das "Wiederrufsrecht"

Da sich offensichtlich immer noch viele Internetnutzer finden, die sich auf Abzocker-Seiten registrieren und darunter wiederum genügend dumme oder einfach verunsicherte Verbraucher sind, die auch noch zahlen, schiessen bekanntlich ständig neue Briefkastenfirmen aus dem Boden, um ihre völlig wertlosen „Dienstleistungen“ an die Leute zu bringen und diesen dabei einen angeblichen Abo-Vertrag unterzujubeln.

Ähnlich wie z.B. Opendownload.de und win-loads.net ist nun auch die Threewood Internet Services s.r.o. aus der Slowakei mit ihrer Seite www.software-runterladen.net aktiv, um den Nutzern einen Zugang zu eigentlich kostenloser Software für schlappe 180Euro (2x90Euro) zu verhökern.

Bezeichnend hierbei ist, dass der Anbieter über das „WiEderrufsrecht“ belehrt.


Ein Gewerbetreibender, der nicht mal weiss, wie man das im Geschäftsverkehr extrem relevante Wort „Widerruf“ schreibt und dem vermutlich die Bedeutung des Wortes „wider“(gegen) nicht bekannt ist!?

Aber auch diese fehlende Kenntnis, wie sie Nutzlosanbieter schon öfters an den Tag legten, wird sicher nicht davon abhalten, in Rechnungen und Mahnungen die vollen „Jura-Kenntnisse“ auszuschöpfen und wild mit Paragraphen und Aktenzeichen um sich zu werfen, auch wenn diese gar nicht zutreffen oder existieren, aber auf einige unerfahrene Verbraucher vermutlich Eindruck machen.