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Sonntag, 3. Mai 2009

Ab sofort http://gegen-abzocke.blogspot.com/

http://anti-abzocke.blogspot.com/
ist ab sofort nur noch unter

http://gegen-abzocke.blogspot.com/ erreichbar.

Bitte besuchen Sie uns ab jetzt unter unseren neuen URL.

Montag, 30. März 2009

schwimmbadspiel.de - Hasimaus schlägt mit neuer Abzocke wieder zu

Nach dem gleichem Prinzip wie einst hasimaus.de und der immer noch aktiven Seiten unsere-nackte-pyjamaparty.net, pyjamagirls.de und jennyshow.net, versuchen es offensichtlich die gleichen Verantwortlichen jetzt mit der neuen Abzockseite www.schwimmbadspiel.de
Dafür hat man die nächste Firma, die Tech Global Ltd., gegründet, bei deren Adresse sich bestenfalls wohl auch nicht mehr als ein Briefkasten finden wird.

Der Preis ist mal wieder unerwartet und leicht überlesbar am oberen Rand platziert.
In der Hoffung, dass sich unter den Nutzern, die sich dort anmeldeten, genügend Dumme finden die zahlen, werden scheinbar die üblichen lächerliche Drohungen aus dem Kuriositätenkabinett genutzt, welche man schon bei den Vorgänger-Abzockseiten verwendete.

Über diese Machenschaften berichtete bereits das Sat1-Magazin Akte:


Auch im Fall der neuen Abzockseite schwimmbadspiel.de sollten die dort genannten Tipps getrost übernommen werden:
- Auf keinen Fall zahlen!
- Die Mails, auch die vom mahnenden Anwalt Frank Michalak, der bei Kollegen einen äussern "guten" Ruf zu geniessen scheint, schlichtweg in den Spamordner klicken!



Ein sehr ausführlicher Bericht zu www.schwimmbadspiel.de und der Tech Global Ltd., findet sich auf antiabzocke.net.

Freitag, 20. März 2009

Warnung vor Telefonsex-Rechnungen der TRC Telemedia

Schon Google verrät nichts Gutes über die TRC Telemedia. Wer dort nach positiven Einträgen über diese Firma sucht, wird vermutlich leer ausgehen.

Jetzt warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pflalz in einer Pressemeldung vor Telefonsex-Rechnungen dieser dubiosen Firma und rät, wirklich nur dann zu zahlen, wenn überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und der Anbieter diese auch belegen kann. Wie es scheint, besteht wohl in den allermeisten Fällen keinerlei Zahlungspflicht und auch das Belegen von Selbiger, dürfte für den Anbieter nicht möglich sein.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
19.03.2009

Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen für Telefonsex
Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma TRC Telemedia in Höhe von 75 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen eine bestimmte Telefonnummer angerufen und eine "kostenpflichtige Serviceleistung" in Anspruch genommen. In der kurze Zeit später verschickten Mahnung heißt es dann "von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen." Danach wird die Telefonnummer des Rechnungsempfängers und das Datum des angeblichen Anrufs angegeben. Der Rechungsbetrag beträgt dann inklusive Mahnkosten bereits 110 Euro.

Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht.

Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die genannte Festnetznummer nicht angerufen wurde und die Forderung unberechtigt ist. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale im anhang einen Musterbrief an.

Fragen zu diesen Rechnungen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Der Experte der Verbraucherzentrale ist montags von 10 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
VZ-RLP


Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123759249418276/link549801A.html

Donnerstag, 19. März 2009

Gericht genehmigt Kontokündigung gegen Internet-Abzocker

Die Verbraucherzentrale Sachsen gab heute folgende, positive Presseerklärung raus:

Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle"

Das haben viele Anrufer schon erlebt: Eine freundlich klingende Bandstimme behauptete, ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com hinterlegt. Wer der Aufforderung gefolgt war und seine Daten dort eingab, war schon in die Falle getappt. Für ein auf diese Weise angeblich abgeschlossenes Abo über zwei Jahre versuchte die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH mit Sitz in Eschborn schließlich 216 Euro einzutreiben.
Unzählige Verbraucher hatten sich 2008 nicht nur bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sondern bundesweit darüber beschwert, dass die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sehr aggressiv Forderungen für vermeintlich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen geltend macht.
"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont Dittrich.
Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben. Mit mehr als deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter des Verbraucherschutzsenates am OLG zum Ausdruck gebracht, dass in solch gravierenden Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle im großen Stil Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senates rechtlich nicht bestünden. Insbesondere berücksichtigte das Oberlandesgericht, dass die mutmaßlichen Forderungen mit ganz erheblichem Nachdruck und fragwürdigen Methoden verfolgt werden. Das konnte auch von der Verbraucherzentrale Sachsen in der Verhandlung vor dem OLG anhand konkreter Fälle verdeutlicht werden. Insbesondere hätten die auf der Seite "nachbarschaftspost.com" eingeloggten Kunden zweifelsfrei keinen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich Zahlungspflichten ergeben, so das Gericht. Das gemeinsame Vorgehen hat sich gelohnt", freut sich Bettina Dittrich. "Wer zu Unrecht abkassieren will, wie die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, wird künftig mehr Gegenwind verspüren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Bereits vor Kurzem hat das OLG Hamm eine ähnliche Entscheiding getroffen, welches dem Geldinstitut die Kündigung des Kontos von Internet-Abzockern ausdrücklich zusagt.

Es lohnt sich also, wenn Verbraucher, die auf unseriöse Dienste dieser Art reingefallen sind, sich bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse über deren Kunden und dessen unseriöse Machenschaften, für welche das Geld eingezahlt werden soll, beschweren.

Sat1-Akte09 berichtet über opendownload.de und den Frankfurter Kreisel

Schon öfters war Akte09 auf der Suche nach den Verantwortlichen der Online Content Ltd., Online Service Ltd, der Go Web Ltd. (dem sog. Frankfurter Kreisel) und der für diese Briefkastenfirmen mahnende Münchener Anwältin Katja Günther.
Auch diesmal stattete man dem neuen, wie eine Festungs anmutenden Domzil dieser Abzocker einen Besuch ab.

Darüber hinaus wollte man mehr über die Hintermänner der Content Services Ltd., verantworltlich für z.B. www.opendownload.de, sowie Olaf Tank, den für diesen fragwürdigen Dienst mahnenden Anwalt, erfahren.
Anwalt Olaf Tank ist schon mehrfach im Zusammenhang mit Internet-Abzocke aufgefallen. So mahnte er für die Gebrüder Schmidtlein, sowie wie die New Ad Media, gegen die jüngst Anklage wegen Betruges erhoben wurde.

Teil 1:

Teil 2:



Bereits vor wenigen Wochen berichtete das ZDF-Magazin WISO über www.opendownload.de
Betroffene sollten auf die in diesen TV-Beiträgen von Fachleuten und Juristen immer wieder gertroffenen Aussagen hören:
Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von Anwalts- oder Inkassoschreiben. Nur bei dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, diesem fristgericht widersprechen.

Individuelle Rechtsberatung bietet ansonsten die Verbaucherzentrale.

Dienstag, 17. März 2009

Anklage gegen Internet-Abzocker von Frankfurter Gericht abgeleht - Kein Grund zu zahlen!

Wie Heise berichtet, urteilte die 27. Strafkammer des LG Frankfurt daüber, in wie weit die arglistige Täuschung, welche den Abzock-Seiten der Net Content Ltd., bzw. der Nachfolgefirma Online Content Ltd. bereits vom OLG Frankfurt bescheinigt wurde, den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Zum Entsetzen vieler Verbraucher lehnte das Gericht eine Anklage ab. Der Straftatbestand des Betruges liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main bliebt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu allerdings bei dieser rechtlichen Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nur rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage.

Was ändert sich für den Verbraucher, der auf eine der Abofallen dieser Art reingefallen ist bzgl. der Zahlungspflicht?
Rein gar nichts!

Es geht hier um die strafrechtliche Bewertung. Dass der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt ist heisst weder, dass die zivilrechtliche Forderung, noch die unlauteren Geschäftspraktiken dieser Internet-Abzocker rechtmässig wären.

Die rein zivilrechtliche Frage, ob solche Forderungen rechtens wären und der Nutzer daher zahlen müsste, wurde bei den wenigen Fällen, bei denen Abofallenbetreiber sich wirklich vor Gericht trauten, einheitlich beantwortet.
Die in der Fussnote und den AGB versteckte Preisangabe wurde als überraschend und somit unwirksam bewertet. Der Verbraucher musst nicht zahlen:
- Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06

- Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08



Auch wenn es vermutlich nicht unwahrscheinlich sein dürfte, dass diese Briefkastenfirmen oder die mahnende Anwältin Katja Günther das Ablehnen der strafrechtlichen Anklage dazu nutzen könnten, den juristisch unerfahrenen Verbraucher einzureden, er müsse deswegen die irrwitzigen Forderungen bezahlen, sollte sich davon niemand beeindrucken lassen.
Es wäre nichts Neues, wenn hier eine Beurteilung eines Gerichtes falsch ausgelegt wird, um dem Nutzer zu suggerieren, dass die Forderung rechtens wäre.

Es ist nach wie vor zu raten, Schreiben dieser Art zu ignorieren. Nur für den Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss diesem innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden.

Montag, 16. März 2009

Die ZDF-Sendung WISO berichtet über die RS Web Serivices, alias Global Online Holding Inc.

Am 9.03.2009 berichtete das ZDF-Magazin WISO über die Abzocke der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc.
Mitlerweile sind auf den Abzock-Seiten der RS Web Services/Global Online Holding Inc. keine Anmeldungen mehr möglich und die Staatsanwaltschaft ermittelt.


Was leider im WISO-Beitrag nicht klar gesagt wird: Wer auf diese Machenschaften der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. reingefallen ist, sollte sich von Mahnungen der Briefkastenfirma, des Inkassobüros Collector oder einem fragwürdigen Anwalt nicht beeindrucken lassen und auf keinen Fall zahlen.

Sollten auch Sie sich von der RS Web Services, bzw. Global Online Holding Inc. betrogen, bzw. durch die harschen Mahnschreiben genötigt oder erpresst fühlen, können Sie hier schnell und einfach online eine Strafanzeige erstatten.

Neue Abzockseiten der Net Media Solution Ltd.

Wie auf antiabzocke.net berichtet wird,
hat die Net Media Solution Ltd.(Geschäftsführer Rene Hille) eine ganze Reihe neuer Abzockseiten online gestellt.

www.traumhafte-hochzeit.net
www.model-werden.net
www.echte-heimarbeit-blog.de
www.auswander-tipps.net
www.ausland-job-blog.de
www.spiele-tester.com
www.spielezone.net
www.kinder-erziehung.net
www.hartz4-kredite.de
www.inkasso-kostenlos.org - Weiterleitung zu proinkasso.de
www.richtige-heimarbeit.net
www.echte-heimarbeit.de
www.nix-zahlen.net
www.geiz-ist-geil.net - noch nicht aktiv
www.ausland-jobs.biz
www.home-service24.eu - Firmenseite


Besonders widerwärtig ist an dieser Abzocke der Net Media Solution Ltd, dass sie hauptsächlich auf Kinder, Jugendliche und Arbeitslose, bzw Personen mit wenig Geld zu zielen scheint.
So erweckt man den Eindruck, HartzIV-Empfängern Kredite verschaffen, bzw. Heimarbeit oder Jobs im Ausland vermittelt zu können.
Um Kinder und Jugendliche in diese Abzockfalle zu locken, verspricht man z.B. angebliche Angebote als Spieletester.

Wie die Masche funktioniert, wurde vor einiger Zeit bereits am Beispiel der Seite www.nix-zahlen.net auf Augsblog beschrieben.
Auf der Abzock-Seite befindet sich ein Text mit banalem Inhalt. Damit dieser Text auch nicht zu auffällig ist, wird dieser in hellgrauer Schrift auf weissem Hintergrund dargestellt.
Klickt nun der Nutzer einen Schritt weiter, wird er zu einem Anmeldefeld geführt und der letzte Satz des Textes ändert sich überraschend und i.d.R. unbemerkt vom Nutzer.

Belangloser Text....:

....plötzlich und überraschend ergänzt um eine Preisklausel:

Nachdem der Nutzer auf diesen Trick reingefallen ist, wird das übliche Vorgehen von dubisen Diensten dieser Art passieren.
Man wird versuchen, durch massivem Druck, den Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Durch harsch fomulierten Rechnungen und Mahnungen von Inkassobüros oder fragwürdige Anwälte, wird versucht werden, möglichst viele unerfahrende Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nicht unwahrscheinlich dürfte sein, dass das Inkassobüro Proinkasso versuchen wird, diese Forderungen einzutreiben, schliesslich verweist die Domain www.inkasso-kostenlos.org der Net Media Solution Ltd. schon auf Selbiges.
Proinkasso ist dazu für Geschäftspraktiken dieser Art schon bekannt und hat vielfach versucht, die Forderungen für Abzocker einzutreiben, wie z.B. für die New Ad Media, deren Betreiber sich dafür vor Gericht verantworten müssen.
Ob und wo Proinkasso tatsächlich existiert, darf zumindest hinterfragt werden, wie diesem Eintrag auf Rotglut.org zu entnehmen ist.


Verbraucher, die auf die Masche der Net Media Solution Ltd. hereingefallen sind, sollten sich allerdings nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen!

Bei Unsicherheiten bietet sich für individuelle Rechtsberatung, die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale an.
Auf www.verbraucherzentrale.de können Sie sich die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes raussuchen und diese telefonisch oder direkt in der Beratungsstelle kontaktieren.

Hausdurchsuchungen bei Frankfurter Internet-Abzockern

Mal wieder sind die Behörden tätig geworden und durchsuchten im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen die Räumlichkeiten von Internetabzockern.

Die Go Web Ltd., zu deren Umfeld weitere Briefkastenfirmen, wie die Net Content Ldt, Online Content Ltd., sowie die Online Service Ltd. zählen, war ins Visier der Ermittler geraten, da von Verbrauchern zahlreiche Anzeigen eingingen.
Die Betroffenen sagten aus, Rechnungen und Mahnungen erhalten zuhaben, obwohl sie sich nie auf den Abzockseiten der Go Web Ltd. registrierten. Hierrunter scheint sich auch der nicht unbekannte Rechtsanwalt Udo Vetter zu befinden, der seit einiger Zeit per Mail und Post von der fragwürdigen Anwältin Katja Günther mit harschformulierten Mahnungen belästigt wird, da er sich angeblich auf Seiten der Net Content Ltd., sowie der Online Content Ltd. angemeldet habe und in seinem Blog drüber berichtete.

Insgesamt sollen zehn Objekte der fragwürdigen "Dienstleister", wie Geschäftsräume und Wohnungen, durchsucht worden sein.

Aber nicht nur wegen des Vorwurfes des Datenmissbrauchs läuft eine Anklage gegen die Verantwortlichen dieser Abzocke. Auch die versteckte Kostenangabe auf den Seiten der Go Web Ltd., Net Content Ldt., Online Content Ltd., sowie die Online Service Ltd. wertet die Staatsawaltschaft Frankfurt/Main als Betrug, wie der Wiesbadener Kurier bereits Ende letzten Jahres berichtete.

Mittwoch, 11. März 2009

fabriken.de und rezepte-ideen.de - Kontosperrung durch Kriminalpolizei

Soeben wurde eine für viele Verbraucher wohl erfreuliche Meldung auf dem Blog des Verbraucherschutzjuristen Ronny Jahn verbraucherrechtliches.de publiziert.

Die Kripo Düsseldorf hat vorerst die Abzocke der Connect 2 Connect GmbH, Betreiberin der Seiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de beendet und das Konto gesperrt. Es laufen Ermittlungen wegen Verdacht des Leistungsbetruges.

Verbraucher wurden in die Abzockfalle gelockt, indem sie sich einst auf den kostenlosen Portalen fabriken.de und rezepte-ideen.de registrierten, welche sich dann plötzlich in kostenpflichtige verwandelten, worüber die bereits registrierten Nutzer angeblich in einem Newsletter informiert wurden, welcher laut Ermittlungen der Düsseldorfer Polizei allerdings wohl nie versandt wurde.
Selbst für den Fall, dass die Nutzer dieser kostenlose Community einen Newsletter dieser Art bekommen haben sollten, bestand natürlich keinerlei Zahlungspflicht und sind solch einseitige Vertragsänderungen unwirksam. Dennoch liessen sich wohl auch in diesem Fall einige verunsicherter Verbraucher finden, die trotz des vielfachen Rates nicht zu zahlen, sich einschüchtern liessen und Geld überwiesen.

Die Düsseldorfer Polizei sucht nun Geschädigte dieser Abzocke, die die geforderten Summen bereits bezahlt haben. Diese werden gebeten, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen.


Die vollstände Pressemeldung der Polizei Düsseldorf:


Verdacht des Leistungsbetruges – Bislang 300 Anzeigen – 28-jähriger Mann im Visier der Ermittler – Weitere Geschädigte gesucht


Das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges.

Düsseldorf - 09.03.2009 - 14:59 - Verdacht des Leistungsbetruges – Bislang 300 Anzeigen – 28-jähriger Mann im Visier der Ermittler – Weitere Geschädigte gesucht

Das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges. Dieser hatte zunächst für registrierte Kunden auf Internetseiten Tipps zu Outlets und Kochrezepten kostenlos angeboten. Im Februar dieses Jahres änderte er die allgemeinen Geschäftsbedingungen und verlangte nun einen Jahresbeitrag von 84 Euro. Die bereits registrierten Nutzer will er über einen Newsletter informiert haben. Dieser wurde nach den bisherigen Ermittlungen jedoch nie versandt. Bislang gingen über 300 Anzeigen bei der Polizei ein. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde bereits von der Kriminalpolizei „eingefroren“.

Der 28-Jährige gründete im vergangenen Jahr eine Firma in Köln und bot seit September 2008 Tipps auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de an. Die Nutzer mussten sich Online registrieren und hatten dann kostenfreien Zugang zu den Ratschlägen auf den Seiten. Im Januar 2009 gründete der Mann eine Firma in Düsseldorf. Hier kündigte er auf den Internetseiten an, dass er die Seiten der Kölner Firma übernimmt, aber die Tipps jetzt nicht mehr kostenlos anbieten kann. Seit dem 1. Februar 2009 sind diese auf den Seiten kostenpflichtig und es wird auch auf die anfallenden Nutzungsgebühren hingewiesen.

Die von September 2008 bis 31. Januar 2009 registrierten Nutzer will er angeschrieben und über die nun anfallenden Kosten informiert haben. Dieser Newsletter ist aber laut Angaben der Geschädigten nie angekommen. Der 28-Jährige verlangte nun per Rechnung von jedem eine Jahresgebühr in Höhe von 84 Euro.

Auf ein Konto, auf das die Gebühren eingehen, hat der Tatverdächtige keinen Zugriff mehr. Die Ermittler müssen nun in akribischer Kleinarbeit herausfinden, welche Gebühren zu Recht eingefordert und gezahlt wurden.

Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt haben, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen.

Dienstag, 10. März 2009

Keine Zahlungspflicht eines Minderjährigen für Online-Abo - Preisklausel dazu unwirksam

Wie das Amtgericht München jetzt in einer Pressemitteilung bekanntgab, entschied es bereits am 18.02.09 darüber, ob eine Zahlungspflicht gegen einen Minderjährigen besteht, welcher ein Online-Abo abschloss.
Wie zu erwarten war, verneinte das Gericht die Zahlungspflicht und zwar gleich doppelt.

Der Minderjährige musste nicht zahlen, da er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig war und seine Erziehungsberechtigten diesen schwebend unwirksamen Vertrag auch nicht im Nachhinein genehmigten.
Dazu scheint der Anbieter des Flitportals, bei welchem sich der Jugendliche anmeldete, nach einem klassischen Abofallen-Prinzip zu arbeiten. Es wurde deutlich und hervorgehoben mit einer Testmitgliedschaft für 0,99 Euro geworben. Dass nach Ablauf des Testzeitraums sich die Mitgliedschaft in ein Abo wandelt, welches mit Kosten von 72 Euro verbunden ist, stand nur im ungegliederten nachfolgenden Fliesstext.
Daher beurteilte das Gericht diese Vertragsklausel als überraschend und somit unwirksam.

Aus der Pressemittleilung des Amtsgericht München:

Der damals noch minderjährige spätere Kläger rief Anfang 2006 im Internet eine Flirtseite auf. Dort war ein Angebot für 99 Cent für eine Probemitgliedschaft enthalten, das er durch Angabe seiner persönlichen Daten und dem Anklicken eines Kästchens annahm. Einige Zeit später wurden dann auf seinem Konto 72 Euro abgebucht. Dieser Abbuchung widersprach er. Das gleiche Spiel wiederholte sich 2007. 2008 wurden erneut 72 Euro abgebucht. Hier versäumte es der spätere Kläger jedoch, rechtzeitig zu widersprechen. Deshalb verlangte er von der Internetbetreiberin die Rückzahlung des Betrages. Er habe die Seite schließlich auch nicht genutzt. Diese berief sich auf die Mitgliedschaft.

Darauf hin erhob der Kläger Klage beim AG München. Der zuständige Richter sprach ihm die 72 Euro zu und wies auch die von der Internetbetreiberin erhobene Widerklage auf Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge zurück:

Eine Mitgliedschaft sei nicht wirksam vereinbart worden. Der von dem Kläger getätigte Vertragsabschluss sei, da er zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, schwebend unwirksam gewesen. Da weder seine Eltern, noch nachträglich (nach Vollendung seines 18. Geburtstages) er diesen Vertrag genehmigt hätten, sei eine Wirksamkeit nicht eingetreten. Eine stillschweigende Genehmigung (z.B. durch Nutzung des Portals) habe nicht vorgelegen. Außerdem seien die Mitgliedsbeiträge auch nicht wirksam vereinbart worden. Angesichts der Hervorhebung des Preises von 0.99 Euro (für die „Probemitgliedschaft“) sei der im nachfolgenden ungegliederten Fließtext versteckte Mitgliedsbeitrag von 72 Euro überraschend und daher unwirksam. Das gelte übrigens auch für die Verlängerungsklausel. Diese befinde sich unter dem Punkt „Zahlung und Preise“ und nicht etwa unter „Vertragslaufzeit und Verlängerung“. Aus diesem Grunde sei auch die Widerklage abzuweisen.



Somit verloren Abofallen-Betreiber auch das vierte bekannt Urteil bzgl. der Zahlungspflicht.
Trotz hunderttausenden Verbrauchern, die auf Abofallen reinfielen, sind somit grade mal drei Fälle bekannt, bei denen die Betreiber dieser fragwürdigen Dienste wirklich versuchten, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen; was in allen drei Fällen kläglich scheiterte.
In diesem Zahl klagte allerdings der Geschädigte selber, um die von seinem Konto abgebuchten Beträge zurückzuerhalten. Alle vier Urteile gingen also klar zu Gunsten des Verbrauchers aus.

Urteil 1:
Amtsgericht München: Keine Zahlungspflicht bei Abo-Falle
Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06

Urteil 2:
Keine Zahlungspflicht gegenüber "Free"-SMS-Abofalle
Amtsgericht Hamm, Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08

Urteil 3:
Keine Zahlungspflicht gegenüber www.Nachbarschaft24.net
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 - Az.: 17 C 298/08

Urteil 4:
Siehe Artikel.
Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2009 (Az. 262 C 18519/08)

Diese Urteile sollte sämtliche Verbraucher, die auf eine solche Abofallen-Abzocke reingefallen sind, beruhigen.

Freitag, 6. März 2009

WDR Markt - Adresshandel: Was sind unsere Daten wert?

Wer z.B. bei Google nach ´Preisvergleich Krankenversicherung´ sucht, findet unzählige Google-Anzeigen von Anbietern, die einen angeblichen Preisvergleich von Krankenversicherungen anbieten.

Es wird verlangt, dass man seine Daten eingibt. Doch statt gleich unabhängige Angebote zu bekommen, melden sich kurze Zeit dadrauf mehrere Versicherungsmakler, die unter enormen Druck stehen, Ihnen ihre Versicherungsprodukte anzudrehen.
Denn alleine die kleine Zusatzinformation, dass sie eine Krankenversicherung suchen, bzw. Ihre Krankenversicherung wechseln wollen, hat den Wert Ihres Datensatzes von unter einem Euro auf stolze 158 Euro steigen lassen.
Dass man dabei kaum von objektiver Beratung über die verschiedenen Krankenversicherungsprodukte ausgehen kann, versteht sich von selbst.
Daher, passen Sie auf, ob und wo sie Ihre Daten angeben und welche Zusatzinformationen Sie über sich kundtun.

Mehr dazu im Beitrag von WDR Markt "Was sind meine Daten wert"

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Internet-Abzocker wegen schweren Betruges

Auf diversen Abzockseiten, welche wohl allesamt den selben Verantwortlichen zuzurechnen sind, waren urplötzlich keine Anmeldungen mehr möglich.

Es handelt sich hierbei um die Seiten der RS Web Services GmbH & Co. KG, bzw. der Nachfolge"firma"(richtiger wäre wohl Nachfolgebriefkasten) Global Online Holding Inc.:
www.casting.ag
www.das-quiz.tv
www.movie-Scout.net
www.netarena.tv
www.traumbedeutung.com
www.verkehrsprofi.com
www.webtunr.com
www.z4-gewinner.de
www.1000Gratisproben.com
und auch www.antivirus-security.net
, wir berichteten.

Während man noch jüngst versuchte, mit nahezu allen Mitteln Verbraucher zur Anmeldung auf den Seiten zu bewegen, dann mit wilden Drohungen die Reingefallenden einzuschüchtern und ungerechtfertigte Forderungen einzufordern, möchte man seine "hochwertigen" Dienstleistungen auf einmal nicht mehr anbieten?

Dieses dürfte vermutlich damit zu tun haben, dass mitlerweile die Staatsanwaltschaft aktiv geworden ist und Anklage wegen schweren Betruges gegen die Verantwortlichen erhoben hat, wie das Westfalen-Blatt berichtet:
Die Staatsanwaltschaft Detmold hat deshalb Anklage gegen eine Kauffrau (43) aus Bad Salzuflen (Kreis Lippe) erhoben.

Staatsanwalt Christopher Imig sagte, gegen die Frau seien seit Juni 2007 mehr als 500 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Detmold eingegangen.

(...)
Staatsanwalt Christopher Imig sagte, gegen die Frau seien seit Juni 2007 mehr als 500 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Detmold eingegangen.
(...)
Der Frau wird gewerbsmäßiger schwerer Betrug vorgeworfen.

Auf den Internetseiten movie-tester.com, webtunr.com, movie-scout.net und auf weiteren Seiten sollen Verbraucher in sogenannte Internet-Abo-Fallen gelockt worden sein. Die Seiten, die in einigen Fälle von Rumänien aus betrieben werden, vermitteln den Eindruck, man bekomme kostenlos eine topaktuelle DVD zugeschickt, wenn man diese im Gegenzug bewerte.

Tatsächlich findet sich aber im Kleingedruckten, das sich farblich kaum vom Hintergrund abhebt und erst durch Verschieben des Bildschirminhalts sichtbar wird, der Hinweis, dass man ein Jahresabo abschließt, das 19,95 Euro im Monat kostet.

Nach den Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft sind Besucher der Internetseiten, die dort ihre persönlichen Daten eingegeben hatten, massiv zum Bezahlen gedrängt worden - sogar dann, wenn sie ihr Rücktrittsrecht genutzt hatten. Die beschuldigte Frau soll zunächst drei Briefe (Rechnung, Mahnung und letzte Zahlungsaufforderung) verschickt haben. Anschließend wurden Inkassodienste wie Collector und I.D.S. (beide mit Sitz in Herford) eingeschaltet.

Falls der Angeschiebene noch immer nicht zahlte, folgte der Brief einer Anwaltskanzlei aus Hiddenhausen (Kreis Herford), in dem es hieß, man sei nun »mit der Geduld am Ende«. Dadurch sollen sich zahlreiche Internetnutzer so eingeschüchtert gefühlt haben, dass sie schließlich den Rechnungsbetrag überwiesen.

Wer dem Druck standhielt und nicht zahlte, hatte Glück: Bis heute soll nicht ein einziger Internetnutzer verklagt worden sein. Staatsanwalt Imig ist überzeugt, dass der Betrug geplant war und von Anfang an keine Gegenleistung erbracht werden sollte.

Donnerstag, 5. März 2009

Anwältin Katja Günther beantragt gerichtliche Mahnbescheide - Nicht einschüchtern lassen, aber fristgerecht widersprechen

Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet, beantragt die fragwürdige Anwältin Katja Günther aus München im Auftrag der Online Content Ldt. neuerdings zahlreiche gerichtliche Mahnbescheide.

Sollte man als Verbraucher einen solchen zugestellt bekommen, ist dieses kein Grund, in Panik zu verfallen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid, sagt absolut nichts über die Rechmässigkeit der Forderung aus, sondern kann beim zuständigen Gericht ohne Prüfung der Rechtmässigkeit beantragt werden.

Im Gegenzug zu sonstigen Abzock-Rechnungen und -Mahnungen der Online Content Ldt. oder der Frau Günther, welche getrost ins Altpapier wandern konnten, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid allerdings ein amtliches Schreiben. Dieses darf also nicht einfach ignoriert werden, sondern muss innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen werden. Dazu einfach das dem Mahnbescheid anliegende Formular ausfüllen, in dem man ankreuzt, dass man die Forderung bestreitet und dieses dann fristgerecht zurück ans Gericht schicken.
Sollte man einen gerichtlichen Mahnbescheid in dieser Sache bekommen und Hilfe benötigen, wäre z.B. die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle.


Übrigens: Der Online Content Ltd. ein gerichtliches Schreiben zukommen, um z.B. gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Forderungen unberechtigt sind, ist dagegen deutlich schwieriger und auch beim zweiten Versuch nicht leichter, was Rechtsanwalt Sascha Kremer die berechtigte Frage stellen lässt:
Ja was denn nun - gibt es diese ahnungslose Verbraucher abzockende Firma überhaupt, die nicht bestehende Forderungen anwaltlich geltend machen lässt?

Dienstag, 3. März 2009

software-runterladen.net belehrt über das "Wiederrufsrecht"

Da sich offensichtlich immer noch viele Internetnutzer finden, die sich auf Abzocker-Seiten registrieren und darunter wiederum genügend dumme oder einfach verunsicherte Verbraucher sind, die auch noch zahlen, schiessen bekanntlich ständig neue Briefkastenfirmen aus dem Boden, um ihre völlig wertlosen „Dienstleistungen“ an die Leute zu bringen und diesen dabei einen angeblichen Abo-Vertrag unterzujubeln.

Ähnlich wie z.B. Opendownload.de und win-loads.net ist nun auch die Threewood Internet Services s.r.o. aus der Slowakei mit ihrer Seite www.software-runterladen.net aktiv, um den Nutzern einen Zugang zu eigentlich kostenloser Software für schlappe 180Euro (2x90Euro) zu verhökern.

Bezeichnend hierbei ist, dass der Anbieter über das „WiEderrufsrecht“ belehrt.


Ein Gewerbetreibender, der nicht mal weiss, wie man das im Geschäftsverkehr extrem relevante Wort „Widerruf“ schreibt und dem vermutlich die Bedeutung des Wortes „wider“(gegen) nicht bekannt ist!?

Aber auch diese fehlende Kenntnis, wie sie Nutzlosanbieter schon öfters an den Tag legten, wird sicher nicht davon abhalten, in Rechnungen und Mahnungen die vollen „Jura-Kenntnisse“ auszuschöpfen und wild mit Paragraphen und Aktenzeichen um sich zu werfen, auch wenn diese gar nicht zutreffen oder existieren, aber auf einige unerfahrene Verbraucher vermutlich Eindruck machen.

Sonntag, 15. Februar 2009

Verbraucherschützer warnen vor "Erlebnis-Auktionshäusern" wie swoopo, 1234holsdir, luupo ect.

Laut dem Nachrichten-Magazin Focus warnen Verbraucherschützer vor neuartigen Auktionshäusern, bei denen man, im Gegensatz zu den üblichen Aktionshäusern wie Ebay, bereits für das Abgeben eines Gebotes zahlen müsse, wie z.B. bei Hammerdeal, Luupo, Swoopo, 1234holsdir oder Rabattschlacht.
Diese Auktionen sind wie Glücksspiele
so Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen gegenüber dem Magazin Focus .
Diese "Erlebnis-Auktionshäusern", wie der Betreiber von Swoopo seine Plattform selber beschreibt, seien nach Ansicht der Verbraucherschützer keineswegs dazu geeignet, gezielt günstig Produkte zu erwerben. Unter Umständen zahle der Käufer am Ende viel mehr als nötig, während das Auktionshaus ein Vielfaches des Kaufpreises einnehme.

(Negative) Meinungen von Verbrauchern über diese neuartigen Auktionshäuser, finden sich im Netz bereits zu Genüge, wie z.B. diese:

Leider bin ich auf die vermeintlichen Schnäppchen reingefallen, und habe mich bei swoopo. de angemeldet. Gott sei Dank habe ich aber nur 10€ eingesetzt, die wohl schneller verdampfen, als ich gucken kann. Mehr werde ich auf keinen Fall einsetzen. Wenn das Geld verbraucht ist, kündige ich sofort mein Account!
Echt raffiniert gestaltet die Seite, sieht auf dem ersten Blick verlockend aus. Letztendlich gewinnt sowieso swoopo, ist also ein reines Glücksspiel, und meines Erachtens Abzocke(Ein Gebot kostet 50Cent, diese Gebote müssen vor dem Bieten gekauft werden). Die Tatsache, dass keine Profile ersichtlich sind, man also gar nicht nachvollziehen kann, wer gewonnen hat, oder Gebote künstlich geboten wurden, spricht doch für sich. Viel zu wenig Transparenz, was swoopo da anbietet!
Also Leute, Hände weg von diesem Verein, reicht schon, dass ich so blöd war!
Lasst euch nicht die Kohle aus der Tasche ziehen!
Oder hat von euch schon einer dort gewonnen? Garantiert nicht! Da spiele ich lieber Lotto!
Sehr schön zusammengefasst, ist das Konzept dieser neuartigen Auktionshäuser am Beispiel swoopo.de auf dieser Seite:
Und hier das Erfolgsrezept von Swoopo:

1.Man nehme bekannte Markenartikel - vorwiegend aus dem Elektronikbereich

2. Man ködere mit exorbitant günstigen Schnäppchenpreisen die potentiellen Käufer, die zunächst noch nicht so ganz hinter das Gebotssystem steigen

3. 1-cent- bzw. 10-cent-Gebote verkaufe man für einen Preis von 50 cent

4. Nun werden die Punkte 1 bis 4 gut vermengt und mit jedem Gebot die Auktionslaufzeit um 15 Sekunden verlängert.

5. Das ganze lässt man dann ein paar Tage gehen und fertig ist die Multiplikation des eigentlichen Ladenpreises.

6. Der Käufer mit dem bei Ablauf höchsten Gebots bekommt nun sein Wunschgerät zu einem vermeintlichen Bruchteil des Ladenpreises.

7. Die Rechnung für die Ersparnis, sowie für die nicht unbeträchtlichen Gewinne von Swoopo bezahlen die Mitbietenden, die zuletzt leer ausgehen.

Donnerstag, 12. Februar 2009

Akte09 berichtet erneut über Anwältin Katja Günther - Mitlerweile auch für die Polyphem Media Ltd. aktiv

Die Münchener Anwältin Katja Günther war schon vielfach Thema in unzähligen TV-Berichten, in denen es um unlautere Geschäftspraktiken im Internet ging, bei denen die Verbraucher erst durch Arglist in die Kostenfalle gelockt wurden und dann mit harschen Drohungen versucht wurde, diese ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben.

Nachdem die Dame bisher vorallem dafür bekannt war, für die Online Content Ltd., sowie die Online Service Ldt. zu mahnen, nutzt jetzt auch die Polyphem Media Ltd., Beteiberin von Abzockseiten wie www.mein-programm.tv, www.simsen-ohne-ende.de, sowie www.nimimit.de, die Dienste der Katja Günther.

Jetzt berichte erneut Sat1 Akte09 über Katja Günther und ihre neue Tätigkeit.
Teil 1:


Teil 2:

Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet

Am 02.02. berichtete das ZDF-Magazin WISO über Internet-Abzocke; hier aufgeführt an dem Beispiel von www.opendownloads.de (mitlerweile aktiv als top-of-software.de der Antassia GmbH).

Betroffene können Inhalt der Sendung und zu treffenden Konsequenzen hier nachlesen, bzw. hier den Beitrag als Video ansehen.

Auch auf die immer wieder gestellte Frage, wie man sich verhalten sollte, sofern man in so eine Abzock-Falle getappt ist, werden klare Anweisungen vom Juristen Markus Saller gegeben:

Wie reagieren?

Aller Erfahrung nach reagieren die Anbieter auf die Musterbriefe der Verbraucherschützer inhaltlich überhaupt nicht. Die verweisen in ihren Schreiben auf Rechtstatbestände, die nicht auf den Fall zutreffen, oder hantieren wahllos mit juristischen Fachbegriffen. Von diesen muss sich kein Verbraucher abschrecken lassen. So wird etwa damit gedroht, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich ein Minderjähriger unter Angabe eines falschen Geburtsdatums angemeldet hat. Eine Drohung, die substanzlos ist.

Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren. Eine kurze Internetrecherche wird meist belegen, dass man nicht alleine ist. Das Inkasso betreiben seit Jahren auch einschlägig bekannte Anwälte, gerne aus Osnabrück(Olaf Tank; d. Red.) oder München(Katja Günther; d. Red.). Auch diese drohen damit, dass Sie "ihrem Mandanten empfehlen werden, juristische Schritte einzuleiten." Auf solche juristischen Schritte wartet Markus Saller.

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid,fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.


Nach dem gleichen Muster aufgebaute Abofallen sind www.99downloads.de und www.win-loads.net. Auch hier kann man getrost die genannten Verhaltensweise anwenden, welche bzgl. Opendownload.de genannt werden.
Alle Schreiben, egal ob sie von einem Anwalt, der Firma oder einem Inkassobüro kommen, ignorieren. Nur für den äusserst unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, heisst es diesen fristgerecht innerhalb von 14Tage zu widersprechen.

Update:
Der angesprochene ZDF WISO-Bericht auf youtube:



Update:

Mitlerweile wurde auch gerichtlich bestätigt, dass kein wirksamer Vertrag mit dieser Abzockseite zu Stande kommt, somit der Verbraucher auch nicht zahlen muss:
LG Mannheim, Urt. v. 14.01.2010, Az. 10 S 53/09


In einem weiteren Zivilverfahren, bei dem ein Verbraucher die ihm für seinen Anwalt entstandenen Kosten von dem Inkassoanwalt der Abofallen-Betreiber zurück erstattet haben wollte, wertete das Amtsgericht Marburg die Geltendmachung dieser ungerechtfertigten Forderungen gar als Beihilfe zu einem versuchten Betrug:
(..)"als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege" hätte Olaf Tank nach Einschätzung des Gerichtes erkennen müssen, "dass er eine offensichtliche Nichtforderung" einzutreiben versuchte. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug"

AG Marburg (91 C 981/09)

Samstag, 7. Februar 2009

Alexander Henning zockt unter neuer Firmenadresse weiter ab

Nachdem unzählige Medien, wie z.B. heise, die Süddeutsche und onlinekosten.de über die Abzock-Masche von Alexander Henning berichteten, schien es, als sei er zur Vernunft gekommen, was aber bei der bekannten Vorgeschichte des Alexander Henning vermutlich ein naiver Gedanke wäre.
Nach den vielen Pressemeldungen über software-stream.de waren plötzlich keine Anmeldungen auf dieser Abzockseite, über welche er Verbraucher in die Abzockfalle lockte und darüber hinaus noch manipulierte Software verbreitete, mehr möglich.
Doch wer dachte, der Spuck wäre vorbei, der irrte leider.


Auch die Ostsee-Zeitung berichtete über software-stream.de und schrieb:
Nach Angaben von Anwohnern soll der durch das Impressum als Betreiber ausgewiesene Alexander Hennig das Haus fluchtartig geräumt haben. Unter der kostenpflichtigen Service-Telefonnummer ließ sich ebenfalls kein Kontakt zu der Firma herstellen.

Mitlerweile wissen wir vermutlich, wo Alexander Henning hin ist; vielleicht zu der neuen Adresse seiner Firma?
Statt seine unlauteren, wenn nicht gar kriminellen Praktiken zu unterlassen, hat sich lediglich die im Impressum angegebene Firmenadresse geändert.
Alte Firmenadresse:
onTheRoad Networx
Osloer Straße 40
18107 Rostock

Neue Firmenadresse:
onTheRoad Networx
Rövertannen 21b
18273 Güstrow

Abgesehen von der Adresse, scheint sich allerdings nicht viel geändert zu haben.
Wie bereits hier berichtet wurde, bekommen Nutzer die über Google auf die Seite stossen keinerlei Preisangabe zu Gesicht.

Sofern die Nutzer dann überrascht eine Rechnung bekommen und die Seite normal mit dem Browser aufrufen, um diese zu begutachten, ist auf einmal eine Preisangabe und eine Widerrufsbelehrung da. So hofft Herr Henning wohl, dass die reingefallenden Verbraucher in der Annahme sind, dass sie die Preisangabe, welche Sie nie zu Gesicht bekamen, übersehen haben und auf Grund dieses Umstandes auf die dumme Idee kommen, zu zahlen.

Freitag, 30. Januar 2009

Warnung: Gefälschter Firefox von Software-Stream.de manipuliert Computer

Jüngst wurde bereits hier über die dreiste Abzocke von Alexander Hennings "OnTheRoad Networx" und die Seite Software-Stream.de berichtet.

Wie mitlerweile Antispam.de und Computerbetrug.de aufdeckten, gehen die Machenschaften noch einen Schritt weiter als angenommen.
So möchte dieser "Dienst" dem Nutzer nicht nur einen angeblichen Vertrag unterschieben und dafür kassieren, sondern verbreitet auch noch manipulierte Programme, wie einen gefälschten Firefox-Browser, das Brennprogramm Nero und Adobe Flash, welche Veränderungen auf den PCs der Nutzer herrvorrufen und diese z.B. dadran hindern soll, bestimmte Verbraucherschutzseiten aufzurufen und sich im Netz Hilfe gegen die Abzocke und die ungerechtfertigten Forderungen der "OnTheRoad Networx" zu suchen.

In einer gemeinsamen Presseerklärung berichten Computerbetrug.de und Antispam.de über den Fall:

Internetnutzer aufgepasst: Über die Seite Software-Stream.de wird aktuell eine manipulierte Version des Mozilla Firefox verbreitet. Wer sich den Browser installiert, kann plötzlich Dutzende Verbraucherseiten nicht mehr besuchen. Auch andere Programme dort sind entsprechend präpariert. Der Grund: Verbraucher, denen auf Software-Stream.de ein vermeintlicher Vertrag untergeschoben wird, sollen offenbar daran gehindert werden, Hilfe im Netz zu suchen.

Der Mozilla Firefox ist vor allem wegen seiner hohen Sicherheit beliebt. Der kostenlose Browser darf von jedermann unters Volk gebracht werden. Genau das geschieht seit einigen Tagen auch auf der Seite Software-Stream.de. Doch wer sich dort das prominent angepriesene Programm herunterlädt, bekommt ein Problem. Denn diese Version des Firefox ist nicht das Original, sondern ein Trojaner.

Zur vollständigen Pressemitteilung von Computerbetrug.de, bzw. Antispam.de

Unter den Adressen, welche durch diese manipulierte Software gesperrt werden, gehört neben unzähligen anderen Seiten, auch dieses Blog.

127.0.0.1 ad.a8.net
127.0.0.1 asy.a8ww.net
127.0.0.1 a9rhiwa.cn #[Google.Warning]
127.0.0.1 www.a9rhiwa.cn
127.0.0.1 acezip.net #[SiteAdvisor.acezip.net]
127.0.0.1 www.acezip.net #[Win32/Adware.180Solutions]
127.0.0.1 phpadsnew.abac.com
127.0.0.1 a.abnad.net
127.0.0.1 b.abnad.net
127.0.0.1 c.abnad.net #[eTrust.Tracking.Cookie]
127.0.0.1 d.abnad.net
127.0.0.1 e.abnad.net
127.0.0.1 t.abnad.net
127.0.0.1 z.abnad.net
127.0.0.1 banners.absolpublisher.com
127.0.0.1 tracking.absolstats.com
127.0.0.1 adv.abv.bg
127.0.0.1 bimg.abv.bg
127.0.0.1 www2.a-counter.kiev.ua
127.0.0.1 track.acclaimnetwork.com
127.0.0.1 accuserveadsystem.com
127.0.0.1 www.augsblog.de
127.0.0.1 augsblog.de
127.0.0.1 www.antiabzocke.net
127.0.0.1 antiabzocke.net
127.0.0.1 abzocknews.de
127.0.0.1 www.abzocknews.de
127.0.0.1 pub40.bravenet.com
127.0.0.1 pub42.bravenet.com
127.0.0.1 pub43.bravenet.com
127.0.0.1 www.gti-verbraucherschutz-forum.de
127.0.0.1 gti-verbraucherschutz-forum.de
127.0.0.1 pub45.bravenet.com
127.0.0.1 pub49.bravenet.com
127.0.0.1 anti-abzocke.blogspot.com
127.0.0.1 www.antiabzocke.info
127.0.0.1 antiabzocke.info
127.0.0.1 www.accuserveadsystem.com
127.0.0.1 gtb5.acecounter.com
127.0.0.1 gtcc1.acecounter.com
127.0.0.1 gtp1.acecounter.com #[eTrust.Tracking.Cookie]
127.0.0.1 acestats.com
127.0.0.1 www.acestats.com
127.0.0.1 achmedia.com
127.0.0.1 board.protecus.de
127.0.0.1 protecus.de
127.0.0.1 www.protecus.de
127.0.0.1 ads.active.com
127.0.0.1 am1.activemeter.com
127.0.0.1 www.activemeter.com #[eTrust.Tracking.Cookie]
127.0.0.1 ads.activepower.net
127.0.0.1 frag-einen-anwalt.de
127.0.0.1 www.frag-einen-anwalt.de
127.0.0.1 www.fair-ebiz.org
127.0.0.1 fair-ebiz.org
127.0.0.1 stat.active24stats.nl #[eTrust.Tracking.Cookie]
127.0.0.1 www.computerbetrug.de
127.0.0.1 computerbetrug.de
127.0.0.1 forum.computerbetrug.de
127.0.0.1 antispam.de
127.0.0.1 www.antispam.de
127.0.0.1 1cat.com
127.0.0.1 i.1cat.com
127.0.0.1 www.1cat.com
127.0.0.1 gr1.cc
127.0.0.1 gr2.cc
127.0.0.1 gr3.cc
127.0.0.1 selectbonus.com
127.0.0.1 www.selectbonus.com
127.0.0.1 forum.boocompany.com
127.0.0.1 www.boocompany.com
127.0.0.1 boocompany.com
127.0.0.1 www.abzocknews.de
127.0.0.1 abzocknews.de
127.0.0.1 www.the-bdsm.com
127.0.0.1 trafficswitch.com #[Vivids Media GmbH]
127.0.0.1 www.trafficswitch.com
127.0.0.1 top50search.com
127.0.0.1 vip-teens.net #[Malicious.Links.Codec]
127.0.0.1 th.vip-teens.net
127.0.0.1 www.infopirat.com
127.0.0.1 infopirat.com
127.0.0.1 xxx-video-clips.org
127.0.0.1 xwarezzz.com # [Arundel Group][Harris Digital Publishing]
127.0.0.1 www.affiliatesuccess.net #[System Detective]
127.0.0.1 www.systemdetective.com #[Rogue/Suspect]
127.0.0.1 ztrack.net # [Azoogle.com INC][Impulse Leads][Epic Advertising]
127.0.0.1 i.1100i.com
127.0.0.1 board.gulli.com
127.0.0.1 images.1100i.com
127.0.0.1 c.azjmp.com #[SpySweeper.Spy.Cookie][Adware-Fizzle]
127.0.0.1 i.azjmp.com
127.0.0.1 x.azjmp.com
127.0.0.1 www.azjmp.com
127.0.0.1 images.azoogleads.com
127.0.0.1 www.gutefrage.net
127.0.0.1 gutefrage.net
127.0.0.1 www.nicht-abzocken.eu
127.0.0.1 nicht-abzocken.eu
127.0.0.1 images1.azoogleads.com
127.0.0.1 www.azoogleads.com
127.0.0.1 www.bluetime.com

Mittwoch, 28. Januar 2009

OnTheRoad Networx - Neuer Abzockdienst von Alexander Henning


- Wichtiges Update:
Achtung!!
Es ist ausdrücklich davon abgeraten, Programme von der im Artikel genannten Seite software-stream.de runterzuladen, bzw. diese zu installieren! Es handelt sich dabei offensichtlich um manipulierte Software, die Einschränkung und Gefahren für Ihren Computer mitsichbringt - Siehe dazu: Warnung: Gefalschter Firefox von software-stream.de manipuliert Computer-



Es gibt Personen, bei denen sich sicher viele Fragen, warum diese noch nicht von den Strafverfolgungsbehörden gestoppt wurden. Vermutlich gehört Alexander Henning, Geschäftsführer der OnTheRoad Networx, auch dazu.

Neuerdings geht man mit dem Nutzlosdienst
www.software-stream.de auf Opferfang - und was wäre ein "Dienst" des Geschäftsführers Alexander Henning, wenn man sich nicht einer arglisten Masche bedient?

Die besagte Seite www.software-stream.de wirkt wie ein Downloadarchiv von Freeware-Software. Klickt der Nutzer einen Download an, startet dieser gewöhnlich.
Doch beim Tätigen einiger der Downloads wird der Nutzer aber auf einmal aufgefordert, sich zu registrieren. Sofern der Nutzer über Google auf die Seite gestossen ist, bekommt er folgendes Anmeldefeld zu sehen:
Preisangabe? Widerrufsbelehrung? Nichts der Gleichen ist zu sehen; nicht mal eine versteckte Preisangabe ist zu finden.

Nutzer die sich registrieren, werden sich kurze Zeit später über eine Rechnung wundern, welcher (wahrscheinlich harsch formulierte) Mahnungen folgen werden.
Die irritierten Nutzer besuchen die Seite www.software-stream.de, auf welcher sie sich (angeblich kostenpflichtig) angemeldet haben sollen, um diese zu begutachten.
Doch diesmal stossen die Nutzer nicht über Google auf die Seite, sondern tippen www.software-stream.de normal in die Leiste ihres Browsers ein, klicken auf einige der Downloads, bis sie das Registrierungsfeld zu Gesicht bekommen und nun finden die verwunderten Nutzer auf einmal eine Anmeldeseite mit Preisangabe und Widerrufsbelehrung vor, welche die Betroffenen allerdings in dieser Form nie zu Gesicht bekamen.


Sollten Sie auf diese Masche reingefallen sein, lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie auf keinen Fall!

Ähnliche und wohl schlimmere Machenschaften kennt man schon Alexander Henning, schliesslich versuchte man mit dreisteten Maschen schon vorher mit der Firma Netava Concept Billing abzuzocken.

Hier werden die Betroffenen mit einem miesen Trick abgezockt. Mittels Werbung wird auf die Domain ftp-world.de geleitet, um dort die späteren Opfer zu fangen. Auf der Startseite von ftp-world.de wird man vergeblich nach einem Kostenhinweis suchen. Identisch mit der Seite ftp-world.de ist das ultimat-portal.de, mit Ausnahme eines gravierenden Unterschieds, nämlich einer Preisangabe auf der Startseite von ultimat-portal.de. Da die Betroffenen sich aber auf ftp-world.de angemeldet haben, werden sie die angegebenen Kosten wohl nie gesehen haben.
(Quelle)

Um die ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben, bediente man sich wohl kriminellen Methoden und drohte in Mafia-Manier mit einem "Hausbesuch in den späten Abendstunden"
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass zwischen dem 27.11.2008 und dem 04.12.2008, mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten Abendstunden persönlich konsultieren werden. Dieser Termin dient dazu, Ihre finanzielle Lage zu prüfen und eine Zwangsvollstreckung vorzubereiten, sollten Sie weiterhin nicht bereits sein, die offenen Forderungen zu bezahlen.

Vorher versuchte man aber noch, den Opfern mit einem frei erfundenen Inkassobüro Angst zu machen und somit zur Zahlung zu bewegen. "Zufällig" hatte das angebliche Inkassobüro den selben "Firmensitz" wie diese dubiose Firma:

Damalige Firmenanschrift:
Netava Advertisement Point
Buchhaltung
Anna Seghers Ring 18
18106 Rostock
Deutschland, Germany

Anschrift des "Inkassobüros":
OC2 Sinus Media
Inkasso Dienststelle
Anna Seghers Ring 18
18106 Rostock
Deutschland, Germany


Das Letzte, was man von der Netava Concept Billing hörte, war ein einfallsloser Abzockversuch, in dem man einfach wild Rechnungen per Mail an Verbraucher verschickte und denen unterstellte, diese hätten sich auf einer Erotikseite angemeldet und sollen daher zahlen.
Dabei stellte man sich besonders dumm an, denn zur Zeit als die angebliche Anmeldung auf der Seite erfolgt sein soll, war diese Webseite nicht einmal registiert.

Ihre Anmeldung vom 02.11.2008. Hier für stellen Ihnen die
nachfolgenden(...)
_____
Domain Name: TEENYWORLD.ORG
Created On: 23-Nov-2008 13:40:48 UTC
Last Updated On: 23-Nov-2008 13:40:50 UTC
Expiration Date: 23-Nov-2009 13:40:48 UTC
Sponsoring Registrar: InterNetWire Communications GmbH (R1565-LROR)
Status: CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status: TRANSFER PROHIBITED
Status: ADDPERIOD
Registrant ID:AH425431
Registrant Name: Alexander Hennig
Registrant Organization: Netava Concept Billing

Ausführlichere Infos zur Sache, finden Sie hier


Sollten Sie Betroffener dieser Abzocke sein und sich von der OnTheRoad Networx betrogen, genötigt oder erpresst fühlen, können Sie Strafanzeige erstatten.
Dieses ist schnell und einfach online hier, bzw. bei ihrer örtl. Polizeidienstelle möglich.
Bei Erstattung einer Anzeige sollte man auch auf die Masche aufmerksam machen, dass die Verbraucher i.d.R. zwecks Anmeldung auf eine Seite ohne jegliche Preisangabe geleitet werden und daher die Anmeldungen eben nicht über die Anmeldeseite mit Widerrufsbelehrung und Preisangabe stattfinden.

Update2:
Nachdem nun auch die Massenmedien, wie z.B. Heise, über diese dreiste Masche berichteten, scheint der Verantwortliche kalte Füsse bekommen zu haben und hat offensichtlich die Gestaltung seiner Seite geändert.
Unabhängig ob man über Google auf die Seite stösst oder die Adresse manuell in die Leiste des Browsers eingibt, erscheint mitlerweile in beiden Fällen eine Seite mit Preisangabe und Widerrufsbelehrung und eine Anmeldung ist zur Zeit nicht möglich.

Update3:
Inzwischen sind wieder Anmeldungen auf der Seite möglich, womit die Abzocke in gewohnter Art und Weise weitergeht.

Dienstag, 27. Januar 2009

Inkassounternehmen Euroliquid OHG mahnt für www.sexsmsflat.com

Bereits vor einigen Monaten warnte Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn auf seinem Blog vor der Abzockmasche des Polnischen "Anbieters" Mobile Gateway Poland und seiner Seite sexsmsflat.com und stellte anhand des Beispieles einer betroffenen Verbraucherin deutlich klar:
Sollte sie Rechnungen bekommen, muss sie diese nicht zahlen und sollte sich auch nicht durch Mahnungen einschüchtern lassen!

Wie zu erwarten war, werden jetzt die ungerechtfertigten Forderungen eingetrieben und gehofft, dass sich möglichst viele unkluge Reingefallende finden, die sich von den Inkassoschreiben beeindrucken lassen und zahlen.
Wie die MVRegion in ihrer Onlineausgabe berichtet, führt den Inkassoauftrag übrigens der auch in der Vergangenheit schon auffällige Inkasso-Dienst Euroliquid OHG aus.
Die Euroliquid OHG dürfe Opfern der Happy Passion GmbH, sowie der ermittelnden Staatsanwaltschaft in diesem Fall, bereits bekannt sein. Auch die Räumlichkeiten der Euroliquid OHG wurden damals durchsucht:
Doch für die Hartnäckigen unter den Kunden soll das dreiste Trio eine Inkassofirma beauftragt haben. Auch deren Geschäftsräume in Werl wurden jetzt durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht derzeit davon aus, dass die beiden Geschäftsführer die Gelder nicht gutgläubig eingetrieben haben, sondern von der betrügerischen Masche hätten wissen können. Immerhin, so erklärt der Anklagesteller in den Unterlagen, habe er selbst das Inkassobüro über die Machenschaften von Happy Passion informiert.
Dass es sich bei dem Inkassobüro aus Werl um die Euroliquid OHG handelt, geht aus diesem Beitrag auf rotglut.org hervor.

Sollten auch Sie zu den Opfern der Abzockmasche der Seite sexsmsflat.com und der Betreiberfirma Mobile Gateway Poland gehören, nehmen Sie sich den Rat der Juristen Ronny Jahn zu Herzen; lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht!

Für alle verunsicherten Reingefallenden, die die Meinung eines Juristen nicht beruhigt, sei hier eine zweite zitiert:
Kunden, die bereits eine Rechnung erhalten haben, rät Rechtsanwalt Heer zum Gegenangriff: "Da aus meiner Sicht gerade kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, muss auch nichts gezahlt werden. Auch das sogenannte Kleingedruckte auf der Homepage des polnischen Anbieters hat keine rechtlich relevante Bedeutung.

Montag, 26. Januar 2009

WDR-Bericht über die Abzocke der Collector GmbH & Co KG und die Deutsche Inkassostelle (DIS)

Die WDR-Sendung Markt berichtet über die unseriösen Machenschaften zweier berühmt, berüchtigter Inkassofirmen, welche sich drauf spezialisiert zu haben scheinen, Forderungen für Internet-Abzocker wie z.B. mega-downloads.net und nachbarschaftspost.com einzutreiben.
Den Schätzungen nach lassen sich 10-35% der Angeschriebenen einschüchtern und zahlen.



Dass, wie im Beitrag angesprochen, die Inkassofirmen mit den Betreibern der Abzocker-Webseiten zusammenarbeiten, bzw. gar die selben Verantwortlichen dahinter stecken, ist alles andere als unwahrscheinlich.
Bereits vor mehreren Monaten ergaben Recherchen der Sat1-Sendung Akte, sowie Aussagen eines Insiders, dass die Deutsche Inkassostelle mit den Abzock-Seiten, wie z.B. nachbarschaftspost.com und nachbarschafts24.net, direkt in Verbindung steht.


Mitlerweile wurde der Deutschen Inkassostelle(DIS) die Inkassozulassung gerichtlich entzogen, allerdings steht mit der ZI Zentrale Inkassostelle GmbH offensichtlich schon der Nachfolger in den Startlöchern, um Opfer diverser Abzockseiten unter Druck zu setzen und somit weiterhin einen gewissen Prozentsatz der Angeschriebenen zur Zahlung zu bewegen.

Samstag, 24. Januar 2009

Eine "neue" Abzockfirma - Die Global Online Holding Inc. und antivirus-security.net

Wichtiges Update:
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage wegen schweren Betruges gegen die Verantwortlichen dieser Seite erhoben.

Siehe dazu:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Internet-Abzocker wegen schweren Betruges



Eine "neue Firma" aus Dubai ist offensichtlich auf der Suche nach unerfahrenen Verbrauchern, die auf ihre altbekannte Abzock-Masche reinfallen und dazu auch noch auf die seltsame Idee kommen, diese irrwitzigen Forderungen zu zahlen.

Ob die Bezeichnung "neue Firma" zutreffend ist, sei dahingestellt. Denn vielmehr ist es erstens lediglich ein Briefkasten in Dubai, hinter dem man sich mit diesem dubiosen "Geschäftsmodell" zu verstecken versucht und zweitens handelt es sich offensichtlich nur um eine Umfirmierung der in der Abzockerbranche bekannten RS Web Services.

Abgezockt wird mitlerweile unter dem Namen Global Online Holding Inc. ein Geschäftsführer wird vorsichtshalber im Impressum der betriebenen Seiten nicht genannt.
Neben den Seiten, welche vorher auf den Namen der RS Web Services liefen, hat man die Seite
www.antivirus-security.net (bzw. http://avg.antivirus-security.net ) in Netz gestellt, welche plakativ "Jetzt den KOSTENLOSEN AntiVirus sichern!" verspricht und welche versucht dem Nutzer vorzuschwindeln, dass auf seinem Computer Viren o.ä. entdeckt worden wären.
Im Kleingedruckten in der Fussnote der Seite befindet sich allerdings eine versteckte und völlig unzureichende Kostenangabe:
Nach Ablauf dieses Testzeitraums verlängert sich die Nutzung bequem um weitere 24 Monate.
Ich erhalte AntiVirus Security dann zum Vorzugspreis von 79 Euro für einen Abrechnungszeitraum der halbjährlich fakturiert wird. Sollte keine rechtzeitige Kündigung in schriftlicher Form mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Laufzeitende eintreffen, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
(Siehe ´Update´ am Ende des Artikels)

Wer auf die genannte Seite www.antivirus-security.net stösst, dem ist zu raten, diese möglichst schnell wieder zu verlassen und vorallem dort keine Registrierung vorzunehmen. Sollten Sie bereits auf diese Masche reingefallen sein und sich dort angemeldet haben und die meist harsch formulierten Forderungen der Firma oder eines Inkassobüros erhalten, lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie auf keinen Fall!

Wie man es schon von der RS Web Services kannte, wird auch die Nachfolger-Briefkastenfirma mit massiven Drohgebähren versuchen, diese ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben.
Wie die RS Web Services nimmt man vermutlich auch unter neuer Firmierung die Dienste des fragwürdigen Inkassobüros Collector Forderungsmanagement GmbH & Co. KG in Anspruch, welches auch schon für andere Internetabzocker wie Mega-downloads.net aktiv wurde.

Weitere betrügerische Seiten der RS Web Services, bzw jetzt der Global Online Holding Inc. sind www.casting.ag, www,das-quiz.tv, www.movie-Scout.net, www.netarena.tv, traumbedeutung.com, www.verkehrsprofi.com www.webtunr.com, www.z4-gewinner.de, www.1000Gratisproben.com

Sofern Sie auf eine der genannten Seiten reingefallen sind, sollten Sie sich von den Drohgebährden nicht beeindrucken und auf keine Fall zahlen! Bei Unsicherheiten können Sie sich Rat bei der Verbraucherzentrale holen.
Fragen rund um unseriöse Internetangebote beantwortet die Verbraucherzentrale montags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr
sowie dienstags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer
01805 60 75 60 60
(0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter).

Update:

Mitlerweile wurde die besagte Seite www.antivirus-security.net nachträglich stark verändert.
An der Stelle, an welcher vorher noch dem Nutzer suggeriert wurde, dass sein PC gescannt wird und angeblich Viren, Trojaner und sonstige Bedrohungen gefunden worden seien, ist jetzt eine hervorgehobene Preisangabe zu finden.

Diese Seite mit der Preisangabe werden die Nutzer, die sich bei dieser Seite anmeldeten, jedoch nie zu Gesicht bekommen haben, wurden sie doch z.B. durch Werbebanner auf die Unterseite http://avg.antivirus-security.net geleitet, wo nach wie vor eine transparente Preisangabe fehlt, wie dieser Screenshot zeigt:
Ebenso sind sämtliche Symbole und Bezeichnungen der Softwarefirma AVG entfernt worden. Vermutlich hat es dieser seriösen Firma gar nicht gefallen, dass ein unseriöser "Dienst" deren Produktnamen und Markenzeichen zwecks Verbrauchertäuschung missbraucht.
Lediglich die Adresse der Unterseite
http://avg.antivirus-security.net deutet noch auf eine angebliche Verbindung zu AVG hin.


Update2:
Inzwischen wird über die Unterseite http://xyj4e45.antivirus-security.net/ abgezockt. Hier werden auch wieder unerlaubter Weise die Symbole des Anti-Viren-Software-Herstellers AVG benutzt, wohl um den Nutzern zu suggerieren, es bestände ein Zusammenhang zwischen dem seriösen Unternehmen AVG und dieser betrügerischen Seite.
(siehe links oben auf der Seite: "AVG - Sicherheit kann so einfach sein")

Freitag, 23. Januar 2009

DSW siegt gegen Internet-Abzocker - Gericht bejaht Gewinnabschöpfung

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) ist erfolgreich in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gegen zwei unseriöse Firmen vorgegangen.
- Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) -
Hierbei handelt es sich um die Genealogie Ltd., Betreiberin von www.genealogie.de, sowie die NETContent Ltd., Betreiberin von z.B. www.grafikarchiv.com, www.gedichteserver.com, www.routenplaner-server.com und www.kochrezepte-server.com.

Das Gericht verbot diesen Firmen weiterhin Dienstleistungen mit verschleierter, unzureichender Preisangabe anzubieten. Die Preisangaben müssen dem Angebot eindeutig zuzuordnen, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein.

Auf Grund der arglistigen Täuschung zu Lasten der Verbraucher, bejahte das Gericht einen Gewinnabschöpfungsanspruch gegen die Beklagten.
"Die Beklagten müssen nun ihrer Auskunftsverpflichtung nachkommen, damit der zu Lasten von Internetnutzern rechtswidrig erzielte Gewinn schnellstmöglich an den Bundeshaushalt abgeführt werden kann.“
, so Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW.
( Zum vollständigen Bericht der Wettbewerbszentrale )


Dass man vor wenigen Tagen vor Gericht stand und dort kläglich scheiterte, scheint die unterlegene NETContent Ltd. allerdings nicht davon abzuhalten weiterhin zu versuchen, durch massiven Druck ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben, wie man an frischen Blog-Einträgen des Rechtsanwaltes Udo Vetter sieht, der von der Anwältin Katja Günther im Auftrag der NETContent Ltd., wie auch im Auftrag der Online Content Ldt., welche nach dem gleichen unseriösen Prinzip der NETContent Ldt. arbeitet, penetrant belästigt wird.


Auch die Presse wurde in der Blüte ihres Treibens bereits auf die besagten Firmen aufmerksam.
Das "Fass ohne Boden" für die NETContent Ltd.


WDR-Markt über Genealogie.de

Sonntag, 4. Januar 2009

www.win-loads.net - Neuer Abzocker, alte Masche

Mit nicht sonderlich viel Einfallsreichtum ist sich seit Jüngstem ein neuer Abzocker auf Opferfang.
Die media intense GmbH aus der Schweiz, verantwortlich für die Seite www.win-loads.net, versucht Nutzer, welche auf der Suche nach kostenlose Programmen wie Firefox, ICQ, Open Office, Adobe Flash Player ect. sind, in die Abofalle zu locken und hofft, dass sich möglichst viele "Kunden" durch die üblichen Drohgebährden einschüchtern lassen und zahlen.

Dabei hat man im Grunde komplett das fragwürdige Geschäftsmodell von www.opendownload.de übernommen. Der Preis steht leicht übersehbar in kleiner Schrift am Seitenrand in einem längeren Fliesstext und angeblich verzichte der Verbraucher durch das Setzen eines Häckchens auf das gesetzl. Widerrufsrecht.

Sollten Sie auf diese Masche reingefallen sein, zahlen Sie nicht!
Befolgen Sie den Rat der Verbraucherzentralen, wie er schon in einer Pressemitteilung bzgl. des selben Geschäftsmodells von www.opendownload.de publiziert wurde:
"Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."
(Quelle:
Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden
Verbraucherzentrale: Nicht einschüchtern lassen
)

Bei Unsicherheiten oder für individuelle Beratung, steht Ihnen die Verbraucherzentrale zur Verfügung.
- Fragen rund um unseriöse Internetangebote beantwortet die Verbraucherzentrale montags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr
sowie dienstags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer
01805 60 75 60 60
(0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). -
Weitere Seiten, die von der media intense GmbH betrieben werden sind:
www.p2p-archiv.net
www.probenvz.net
www.probenverzeichnis.net
www.probenmax.net


Auch hier gelten selbstredend die oben genannten Vorgehensweisen. Opfer sollte sich nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen.